Datenbroker: Wer Verkauft Ihre Daten und Wie Sie Sich Schützen
Jeden Tag werden Ihre persönlichen Daten gesammelt, analysiert und weiterverkauft – meist ohne dass Sie es bemerken. Hinter diesem milliardenschweren Geschäft stehen sogenannte Datenbroker: Unternehmen, deren Kerngeschäft darin besteht, Informationen über Sie zu Geld zu machen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wer diese Akteure sind, wie sie arbeiten und wie Sie sich gemäß der DSGVO wirksam schützen können.
Was sind Datenbroker?
Ein Datenbroker (auch Datenhändler) ist ein Unternehmen, das personenbezogene Daten sammelt, aggregiert, analysiert und an Dritte verkauft. Diese Daten stammen aus öffentlichen Registern, Online-Aktivitäten, Kaufverhalten, sozialen Netzwerken und zahlreichen anderen Quellen. Der weltweite Markt für Datenbroker wird 2026 auf über 400 Milliarden US-Dollar geschätzt.
Anders als beim direkten Datenaustausch zwischen einem Nutzer und einem Dienst haben Sie mit Datenbrokern in der Regel keinerlei direkte Geschäftsbeziehung. Sie wissen oft nicht einmal, dass diese Unternehmen existieren – doch sie kennen möglicherweise Ihren Wohnort, Ihr Einkommen, Ihren Familienstand, Ihre Krankheiten und Ihre politischen Überzeugungen.
Die drei Haupttypen von Datenbrokern
- Marketing-Datenbroker: Sammeln Daten für gezielte Werbung (z. B. Acxiom, Epsilon)
- Risiko-Management-Broker: Liefern Daten für Kreditbewertungen und Betrugsprävention (z. B. LexisNexis, Schufa)
- People-Search-Broker: Bieten Personensuche und Hintergrundprüfungen an (z. B. Spokeo, BeenVerified)
Wie Datenbroker Ihre Daten sammeln
Datenbroker nutzen Dutzende von Quellen, um umfassende Profile zu erstellen. Die Sammlung erfolgt meist automatisiert und in großem Maßstab.
Öffentliche Quellen
- Handelsregister und Gewerbeanmeldungen
- Grundbücher und Immobilientransaktionen
- Gerichtsurteile und Insolvenzregister
- Wählerverzeichnisse (in Ländern mit öffentlicher Einsicht)
- Telefonbücher und Branchenverzeichnisse
Kommerzielle Quellen
- Kundenkarten und Bonusprogramme
- Gewinnspiele und Umfragen
- Kaufhistorien von Online-Shops
- Kreditkarten- und Bankdaten (aggregiert)
- Versicherungsanträge
Digitale Quellen
- Tracking-Cookies und Web-Beacons
- Mobile Apps mit Werbe-IDs
- Social-Media-Profile und öffentliche Beiträge
- Standortdaten von Smartphones
- Browser-Fingerprinting
Welche Daten werden gesammelt und verkauft?
Die Bandbreite der gesammelten Informationen ist erschreckend groß. Ein einziges Profil bei einem großen Datenbroker kann mehrere Tausend Datenpunkte enthalten.
| Kategorie | Beispiele | Sensibilität |
|---|---|---|
| Identität | Name, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand | Hoch |
| Finanzen | Einkommen, Kreditwürdigkeit, Immobilienbesitz | Sehr hoch |
| Gesundheit | Krankheiten, Medikamente, Fitness-Daten | Sehr hoch |
| Verhalten | Einkaufsgewohnheiten, Reisen, Hobbys | Mittel |
| Politik/Religion | Partei-Präferenzen, Glaubensrichtung | Sehr hoch |
| Digital | E-Mail, IP-Adresse, Geräte-IDs, Browserverlauf | Hoch |
Die größten Datenbroker weltweit und in Deutschland
Der Datenbroker-Markt wird von einigen wenigen Großkonzernen dominiert, doch auch in Deutschland gibt es bedeutende Akteure.
Internationale Datenbroker
- Acxiom (LiveRamp): Über 2,5 Milliarden Verbraucherprofile weltweit
- Experian: Kreditbewertung und Marketing-Daten in über 40 Ländern
- Equifax: Berüchtigt für den Datenschutzvorfall 2017 mit 147 Millionen Betroffenen
- Oracle Data Cloud: Integriert Daten aus über 15 Milliarden Geräten
- Epsilon: Spezialisiert auf E-Mail-Marketing-Daten
Deutsche und europäische Akteure
- Schufa Holding AG: Der bekannteste deutsche Datenbroker mit Fokus auf Kreditwürdigkeit
- Creditreform: Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsdaten
- Bertelsmann/Arvato: Marketing-Daten und Adresshandel
- Deutsche Post Direkt: Adress- und Zielgruppendaten
- infoscore Consumer Data: Verbraucherdaten und Bonitätsauskünfte
Rechtlicher Rahmen: DSGVO und deutsche Gesetze
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet seit 2018 den zentralen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU. Für Datenbroker bedeutet dies erhebliche Einschränkungen – die jedoch nicht immer eingehalten werden.
Ihre Rechte nach der DSGVO
- Auskunftsrecht (Art. 15): Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind
- Recht auf Berichtigung (Art. 16): Falsche Daten müssen korrigiert werden
- Recht auf Löschung (Art. 17): "Recht auf Vergessenwerden"
- Widerspruchsrecht (Art. 21): Widerspruch gegen Datenverarbeitung, insbesondere Direktwerbung
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20): Erhalt Ihrer Daten in maschinenlesbarem Format
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Landesdatenschutzbehörden überwachen die Einhaltung dieser Regeln. Wenn Sie Verstöße vermuten, können Sie Beschwerde einlegen. Weitere Informationen zu unternehmensspezifischen Aspekten finden Sie in unserem Leitfaden für Schweizer Unternehmen, der viele übertragbare Prinzipien enthält.
Wer kauft die Daten? Die Käuferseite
Datenbroker verkaufen ihre Informationen an eine breite Palette von Kunden. Die Kaufmotive sind ebenso vielfältig wie problematisch.
Typische Käufer und ihre Zwecke
| Käufergruppe | Verwendungszweck |
|---|---|
| Werbeagenturen | Personalisierte Anzeigen, Targeting |
| Versicherungen | Risikobewertung, Prämienberechnung |
| Banken | Kreditentscheidungen, Betrugsprävention |
| Arbeitgeber | Hintergrundprüfungen von Bewerbern |
| Politische Parteien | Wahlkampf-Targeting (Micro-Targeting) |
| Behörden | Ermittlungen, Steuerprüfungen |
| Kriminelle | Identitätsdiebstahl, Phishing, Betrug |
Die realen Gefahren des Datenhandels
Die Weitergabe Ihrer Daten hat konkrete Konsequenzen, die weit über lästige Werbung hinausgehen.
Finanzielle Risiken
- Höhere Versicherungsprämien basierend auf Profildaten
- Kreditablehnungen aufgrund fehlerhafter Bonitätsdaten
- Preisdiskriminierung im Online-Handel (Dynamic Pricing)
Sicherheitsrisiken
- Identitätsdiebstahl durch aggregierte Profile
- Zielgerichtete Phishing-Angriffe mit persönlichen Details
- Stalking und Belästigung durch People-Search-Dienste
- Erpressung mit sensiblen Informationen
Gesellschaftliche Folgen
- Manipulation politischer Meinungen durch Micro-Targeting
- Diskriminierung bei Bewerbungen oder Wohnungssuche
- Verlust der informationellen Selbstbestimmung
So schützen Sie sich vor Datenbrokern
Ein vollständiger Schutz ist schwierig, aber Sie können den Umfang der über Sie gesammelten Daten deutlich reduzieren.
Sofortmaßnahmen
- Auskunft anfordern: Kontaktieren Sie bekannte Datenbroker (Schufa, Acxiom, etc.) und fordern Sie eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO
- Löschung verlangen: Beantragen Sie die Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 DSGVO
- Widerspruch einlegen: Widersprechen Sie der Verarbeitung zu Werbezwecken (Art. 21 DSGVO)
- Robinsonliste eintragen: Kostenloser Eintrag zur Reduzierung unerwünschter Werbung
- Beschwerde einreichen: Bei Verstößen die zuständige Datenschutzbehörde informieren
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem separaten Artikel zum Entfernen persönlicher Daten von Datenhändlern.
Präventive Maßnahmen
- Sparsame Datenpreisgabe: Geben Sie nur die absolut notwendigen Informationen preis
- Verschiedene E-Mail-Adressen: Nutzen Sie Wegwerf-Adressen für Anmeldungen
- Cookies blockieren: Verwenden Sie Browser wie Firefox oder Brave mit striktem Tracking-Schutz
- Verschlüsseltes DNS: Nutzen Sie DNS-over-HTTPS oder DNS-over-TLS
- Sichere URL-Verkürzer: Dienste wie Lunyb bieten datenschutzfreundliche Kurz-URLs ohne umfangreiches Tracking
- Kundenkarten meiden: Bonusprogramme sind Datensammel-Instrumente
- App-Berechtigungen prüfen: Standort, Kontakte und Kalender nur wenn nötig freigeben
Technische Schutzmaßnahmen
- Werbe- und Tracker-Blocker (uBlock Origin, Privacy Badger)
- Datenschutzfreundliche Suchmaschinen (DuckDuckGo, Startpage)
- Verschlüsselte Messenger (Signal, Threema)
- Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle wichtigen Konten
- Regelmäßiges Löschen von Cookies und Browser-Verlauf
Die Rolle großer Tech-Konzerne
Neben klassischen Datenbrokern spielen auch die großen Tech-Plattformen eine zentrale Rolle im Datenökosystem. Google, Meta und Amazon sammeln selbst enorme Datenmengen und geben diese – teils direkt, teils über Werbenetzwerke – weiter. Erfahren Sie in unserem Artikel Was Google über Sie weiß, welche Informationen ein einziger Konzern über Sie gespeichert hat.
Die zunehmende Integration von KI-Systemen verschärft die Situation weiter. Wie sich diese Entwicklungen auf den Datenschutz auswirken, beleuchten wir im Beitrag KI und Datenschutz 2026.
Ausblick 2026: Neue Regulierung und Trends
Der Datenbroker-Markt steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Mehrere regulatorische Initiativen und technische Entwicklungen prägen 2026:
Regulatorische Entwicklungen
- Data Act der EU: Neue Regeln für den Datenaustausch zwischen Unternehmen
- Digital Services Act (DSA): Strengere Vorgaben für Online-Plattformen
- AI Act: Regulierung von KI-basierter Datenverarbeitung
- Verschärfte DSGVO-Bußgelder: Zunehmende Durchsetzung durch Behörden
Technische Trends
- Ende der Third-Party-Cookies in allen großen Browsern
- Zunahme von First-Party-Datenstrategien
- Federated Learning als Alternative zu zentralem Datensammeln
- Privacy-Enhancing Technologies (PETs) werden Standard
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Verkauf meiner Daten in Deutschland legal?
Der Handel mit personenbezogenen Daten ist in Deutschland grundsätzlich nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Nach DSGVO benötigen Datenbroker eine Rechtsgrundlage – meist Ihre Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse. Viele Praktiken bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, und Verstöße werden zunehmend mit hohen Bußgeldern geahndet.
Wie erfahre ich, welche Datenbroker Daten über mich haben?
Es gibt keine zentrale Liste, aber Sie können bei bekannten Brokern (Schufa, Creditreform, Acxiom, Oracle) direkt eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern. Die Auskunft muss innerhalb eines Monats kostenlos erteilt werden. Prüfen Sie auch, welche Werbung Sie erhalten – oft gibt der Absender Hinweise auf die Datenquelle.
Kann ich meine Daten vollständig aus Datenbroker-Datenbanken entfernen lassen?
In der EU haben Sie nach Art. 17 DSGVO ein Recht auf Löschung, das jedoch Ausnahmen kennt (z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten bei der Schufa). Bei den meisten Marketing-Brokern sollte eine Löschung möglich sein. Rechnen Sie jedoch damit, dass Sie den Prozess bei jedem Anbieter einzeln durchlaufen müssen und Daten nach einiger Zeit erneut gesammelt werden können.
Was kosten meine Daten auf dem Markt?
Einzelne Datenpunkte kosten oft nur Bruchteile eines Cents, aber vollständige Profile mit Namen, Adresse, Einkommen und Interessen können zwischen 0,50 und mehreren Euro pro Person kosten. Besonders wertvoll sind Gesundheitsdaten (bis zu 250 Euro pro Datensatz auf illegalen Märkten) sowie Finanzdaten.
Sind alle Datenbroker seriös?
Nein. Neben legal operierenden Unternehmen wie Schufa oder Acxiom gibt es einen großen Graumarkt sowie kriminelle Akteure, die Daten aus Datenschutzvorfällen im Darknet verkaufen. Selbst seriöse Broker stehen regelmäßig wegen unsauberer Praktiken in der Kritik – etwa wegen intransparenter Scoring-Verfahren oder mangelnder Auskunftsbereitschaft.
Fazit
Datenbroker sind ein oft übersehener, aber zentraler Bestandteil der digitalen Wirtschaft. Sie profitieren von Informationen, die Sie täglich – meist unbewusst – preisgeben. Die DSGVO gibt Ihnen wirkungsvolle Werkzeuge an die Hand, um sich zu wehren: von der Auskunft über die Löschung bis zum Widerspruch. Kombinieren Sie diese rechtlichen Mittel mit technischen Schutzmaßnahmen und einem bewussten Umgang mit Ihren Daten, können Sie den Einfluss von Datenbrokern erheblich einschränken.
Der wichtigste Grundsatz bleibt: Jedes Datum, das Sie nicht preisgeben, kann nicht verkauft werden. Datensparsamkeit ist Ihre wirksamste Verteidigung. Wenn Sie darüber hinaus lästige Nebeneffekte des Datenhandels bekämpfen möchten – etwa Spam-Anrufe – lesen Sie unseren Leitfaden zum Blockieren von Spam-Anrufen.
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