Recht auf Vergessenwerden: So stellen Sie den Antrag richtig
Persönliche Daten im Internet können jahrelang nachwirken – ein alter Zeitungsartikel, ein längst gelöschtes Forum-Profil oder ein veraltetes Suchergebnis mit Ihrem Namen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen mit Artikel 17 ein wirksames Werkzeug an die Hand: das Recht auf Vergessenwerden. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie einen Antrag korrekt stellen, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn ein Unternehmen Ihre Anfrage ablehnt.
Was ist das Recht auf Vergessenwerden?
Das Recht auf Vergessenwerden ist ein in Artikel 17 der DSGVO verankertes Betroffenenrecht. Es verpflichtet Verantwortliche, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es geht auf das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 (Google Spain, C-131/12) zurück und wurde 2018 mit Inkrafttreten der DSGVO gesetzlich kodifiziert.
Konkret bedeutet das: Sie können von Suchmaschinen, Webseitenbetreibern, sozialen Netzwerken und anderen Diensten verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten entfernt werden – sofern kein überwiegendes berechtigtes Interesse an der weiteren Verarbeitung besteht.
Wann besteht ein Anspruch auf Löschung?
Nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht ein Löschungsanspruch, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Die Daten sind für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig.
- Sie widerrufen Ihre Einwilligung und es fehlt eine andere Rechtsgrundlage.
- Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein (Art. 21 DSGVO).
- Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Eine gesetzliche Löschpflicht besteht.
- Die Daten wurden bei einem Kind auf Grundlage einer Einwilligung erhoben.
Grenzen des Rechts auf Vergessenwerden
Das Recht ist nicht absolut. Artikel 17 Abs. 3 DSGVO nennt Ausnahmen, in denen eine Löschung verweigert werden darf:
- Meinungs- und Informationsfreiheit – etwa bei journalistischen Berichten von öffentlichem Interesse
- Rechtliche Verpflichtungen – zum Beispiel steuerliche Aufbewahrungspflichten (bis zu 10 Jahre)
- Öffentliches Interesse im Gesundheitsbereich
- Wissenschaftliche oder historische Forschung
- Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betont, dass stets eine Abwägung zwischen Ihren Persönlichkeitsrechten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorzunehmen ist.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So stellen Sie den Antrag
Der Ablauf ist grundsätzlich standardisiert, egal ob Sie sich an eine Suchmaschine, ein Portal oder einen Onlineshop wenden. Folgen Sie diesen sieben Schritten:
- Identifizieren Sie den Verantwortlichen. Prüfen Sie im Impressum oder in der Datenschutzerklärung, wer für die Datenverarbeitung zuständig ist.
- Sammeln Sie die notwendigen Informationen. Notieren Sie URLs, Screenshots, Suchbegriffe und Datumsangaben der betreffenden Inhalte.
- Formulieren Sie den Antrag schriftlich. Beziehen Sie sich ausdrücklich auf Art. 17 DSGVO und begründen Sie den Löschungsanspruch.
- Weisen Sie Ihre Identität nach. Bei sensiblen Anfragen darf eine Kopie eines Ausweisdokuments verlangt werden – schwärzen Sie irrelevante Daten wie die Seriennummer.
- Senden Sie den Antrag per E-Mail oder Post. Nutzen Sie die im Impressum genannte Adresse oder das Kontaktformular des Datenschutzbeauftragten.
- Setzen Sie eine Frist. Die DSGVO sieht eine Antwort innerhalb eines Monats vor (Art. 12 Abs. 3).
- Dokumentieren Sie alles. Bewahren Sie Kopien, Sendebestätigungen und Antworten für ein eventuelles Beschwerdeverfahren auf.
Musterformulierung für Ihren Antrag
Ein rechtssicherer Antrag muss keine juristische Fachsprache verwenden. Folgende Struktur hat sich bewährt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich mein Recht auf Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO geltend.
Betroffen sind folgende Daten/Inhalte: [genaue Bezeichnung, URL, Zeitraum].
Die Löschung ist erforderlich, weil [Begründung – z. B.: die Einwilligung widerrufen wurde / die Daten für den Zweck nicht mehr erforderlich sind / die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt].
Ich bitte Sie, die Löschung innerhalb eines Monats vorzunehmen und mich schriftlich zu bestätigen. Zudem bitte ich um Mitteilung, an welche Dritten die Daten weitergegeben wurden (Art. 19 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum]"
Antrag bei Google und anderen Suchmaschinen
Suchmaschinen sind der häufigste Adressat für Löschanträge, weil sie Inhalte über die eigentliche Quelle hinaus sichtbar machen. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten über Sie kursieren, lesen Sie zuerst unseren Guide Was Google über Sie weiß.
Google-Löschformular Schritt für Schritt
- Rufen Sie das offizielle Formular „Antrag auf Entfernung personenbezogener Daten aus der Google-Suche" auf.
- Wählen Sie die passende Kategorie (z. B. veraltete Informationen, Doxxing, Bilder Minderjähriger).
- Geben Sie die URLs an, unter denen die Inhalte erscheinen, sowie die Suchbegriffe.
- Laden Sie einen Ausweisnachweis hoch (Schwärzungen sind zulässig).
- Bestätigen Sie die Angaben und senden Sie das Formular ab.
Google bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen. Bei Ablehnung erhalten Sie eine Begründung und können sich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden.
Vergleich der Löschverfahren großer Anbieter
| Anbieter | Antragsweg | Identitätsnachweis | Durchschnittliche Bearbeitungszeit |
|---|---|---|---|
| Google Search | Online-Formular | Ausweiskopie | 2–6 Wochen |
| Bing (Microsoft) | Online-Formular | Ausweiskopie | 3–8 Wochen |
| DuckDuckGo | E-Mail an Support | Fallabhängig | 1–4 Wochen |
| Facebook / Meta | Hilfebereich, Formular | Kontoverifizierung | 1–3 Wochen |
| Datenschutz-Kontaktformular | Kontoverifizierung | 2–4 Wochen | |
| Onlineshops / Foren | E-Mail an Datenschutzbeauftragten | Fallabhängig | 1 Monat (gesetzlich) |
Was passiert nach der Antragstellung?
Der Verantwortliche muss Ihren Antrag prüfen und Sie innerhalb eines Monats informieren. Diese Frist kann bei komplexen Fällen um zwei weitere Monate verlängert werden – Sie müssen darüber jedoch aktiv unterrichtet werden.
Mögliche Ergebnisse
- Vollständige Löschung: Die Daten werden entfernt und Dritte, an die sie weitergegeben wurden, informiert (Art. 19 DSGVO).
- Teilweise Löschung: Nur bestimmte Suchergebnisse werden für den EU-Raum ausgeblendet – die Ursprungsseite bleibt bestehen.
- Ablehnung: Der Verantwortliche muss die Ablehnung begründen und auf Ihre Beschwerdemöglichkeit hinweisen.
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Wird Ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, stehen Ihnen mehrere Wege offen:
- Widerspruch beim Verantwortlichen einlegen. Legen Sie neue Argumente oder Belege vor.
- Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem der Verantwortliche sitzt – oder der BfDI bei bundesweit agierenden Stellen.
- Klage vor dem Zivilgericht. Sie können Löschung und ggf. Schadenersatz gerichtlich durchsetzen (Art. 82 DSGVO).
- Verbraucherzentrale einschalten. Für die außergerichtliche Beratung eine kostengünstige Option.
Ein Beschwerdeverfahren bei einer Datenschutzbehörde ist kostenfrei und formlos möglich. Die Behörde prüft den Sachverhalt und kann Bußgelder gegen den Verantwortlichen verhängen.
Sonderfall: Alte Presseartikel und Archive
Besonders schwierig ist die Löschung aus Online-Archiven von Zeitungen. Hier steht die Pressefreiheit (Art. 5 GG) dem Persönlichkeitsrecht gegenüber. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass eine vollständige Löschung nur in Ausnahmefällen möglich ist – häufig genügt eine Anonymisierung oder ein De-Indexierung aus Suchmaschinen. Prüfen Sie daher, ob es ausreicht, den Artikel aus Google-Ergebnissen zu entfernen, statt ihn komplett zu löschen.
Präventiver Datenschutz: Weniger Spuren, weniger Anträge
Am einfachsten ist es, wenn möglichst wenig Daten überhaupt öffentlich werden. Einige praxiserprobte Maßnahmen:
- Verwenden Sie separate E-Mail-Adressen für Anmeldungen und private Kontakte.
- Nutzen Sie beim Teilen von Links kurze, neutrale URLs. Ein datenschutzfreundlicher Kürzungsdienst wie Lunyb verhindert, dass sensible Parameter in Ihren geteilten Links stecken.
- Aktivieren Sie verschlüsseltes DNS (DoH/DoT) in Ihrem Browser.
- Löschen Sie regelmäßig alte Accounts, die Sie nicht mehr nutzen.
- Prüfen Sie einmal jährlich Ihre digitale Präsenz durch eine Suche Ihres Namens.
Wenn Sie ohnehin öfter Links teilen, lohnt sich ein Blick auf unseren Vergleich der besten Bitly-Alternativen sowie unseren Test Bitly vs. TinyURL.
Rechtliche Neuerungen 2026
Mit dem in Kraft tretenden EU-KI-Gesetz (AI Act) gewinnt das Recht auf Vergessenwerden auch bei KI-Systemen an Bedeutung. Anbieter generativer KI müssen künftig belegen, dass sie Betroffenenrechte umsetzen können – etwa das Entfernen personenbezogener Daten aus Trainingsdatensätzen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum KI-Gesetz der EU.
Auch bei unerwünschten Kontaktaufnahmen können Betroffenenrechte helfen: Wer regelmäßig belästigt wird, findet praktische Tipps in unserer Anleitung Spam-Anrufe blockieren.
Checkliste: Ihr Löschantrag auf einen Blick
- ☐ Verantwortliche Stelle im Impressum identifiziert
- ☐ URLs, Screenshots und Datumsangaben gesammelt
- ☐ Antrag schriftlich mit Verweis auf Art. 17 DSGVO formuliert
- ☐ Begründung für die Löschung angegeben
- ☐ Identität nachgewiesen (Ausweiskopie mit Schwärzungen)
- ☐ Frist von einem Monat gesetzt
- ☐ Antrag per E-Mail oder Einschreiben versendet
- ☐ Sendebestätigung und Antwort dokumentiert
- ☐ Bei Ablehnung: Beschwerde bei Datenschutzaufsicht vorbereitet
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kostet der Antrag auf Löschung etwas?
Nein. Die Ausübung Ihrer Betroffenenrechte nach DSGVO ist grundsätzlich kostenfrei. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen (z. B. wiederholte identische Anfragen) darf der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Bearbeitung verweigern.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Löschantrags?
Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat ab Eingang des Antrags. Bei besonders komplexen Fällen kann sie um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden – dann müssen Sie aktiv informiert werden. Bleibt eine Reaktion aus, sollten Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht einreichen.
Kann ich auch aus dem Ausland einen Antrag stellen?
Die DSGVO gilt für alle Anbieter, die Daten von Personen in der EU verarbeiten – unabhängig vom Firmensitz. Sie können daher auch bei US-amerikanischen Konzernen wie Google oder Meta einen Antrag stellen. Allerdings beschränkt sich die Löschung häufig auf die EU-Version der Dienste.
Was ist der Unterschied zwischen Löschung und De-Indexierung?
Bei einer Löschung werden die Daten am ursprünglichen Ort tatsächlich entfernt. Bei einer De-Indexierung bleibt der Inhalt auf der Ursprungsseite bestehen, wird aber nicht mehr in Suchergebnissen angezeigt. Suchmaschinen wie Google nehmen fast ausschließlich De-Indexierungen vor, nicht die Löschung der eigentlichen Quelle.
Was passiert, wenn ein Unternehmen einfach nicht antwortet?
Reagiert der Verantwortliche nicht innerhalb eines Monats, gilt dies als Verletzung der DSGVO. Sie können sich direkt bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Diese ist verpflichtet, Ihre Beschwerde zu prüfen und kann Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Protect your links with Lunyb
Create secure, trackable short links and QR codes in seconds.
Get Started FreeRelated Articles
KI und Datenschutz 2026: Was sich durch den EU AI Act ändert
2026 verändert der EU AI Act zusammen mit der DSGVO den Umgang mit künstlicher Intelligenz grundlegend. Erfahren Sie, welche neuen Pflichten Unternehmen erfüllen müssen, welche Rechte Sie als Nutzer haben und wie Sie Ihre Daten wirksam schützen.
Datenschutz in Deutschland: Ihre Rechte im Überblick 2026
Als Bürgerin oder Bürger in Deutschland genießen Sie durch DSGVO und BDSG umfangreiche Datenschutzrechte. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alle acht Betroffenenrechte verständlich und zeigt, wie Sie diese wirksam durchsetzen. Inklusive praktischer Musterformulierungen und Übersicht der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Digitaler Fussabdruck: So kontrollieren Sie ihn effektiv (2026)
Ihr digitaler Fussabdruck wächst mit jedem Klick. Erfahren Sie in diesem umfassenden Leitfaden, wie Sie Ihre Datenspuren analysieren, mit DSGVO-Rechten reduzieren und dauerhaft kontrollieren – inklusive praxiserprobter Tools und Checklisten.
Datenbroker: Wer verkauft Ihre Daten? Der große Überblick 2026
Datenbroker verkaufen täglich Milliarden persönlicher Datensätze – oft ohne Wissen der Betroffenen. Erfahren Sie, welche Unternehmen dahinterstecken, welche Daten gehandelt werden und wie Sie sich rechtlich sowie technisch wirksam schützen können.