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Persönliche Daten von Datenhändlern Entfernen: Anleitung 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
··9 min read

Ihre Adresse, Telefonnummer, Ihr Alter, Ihre Kaufgewohnheiten und sogar Ihre politischen Interessen werden von einer milliardenschweren Industrie gehandelt: den Datenhändlern (Data Broker). Diese Unternehmen sammeln, aggregieren und verkaufen Informationen über Millionen von Bürgerinnen und Bürgern – oft ohne dass die Betroffenen davon wissen. Die gute Nachricht: Dank der DSGVO haben Sie in Deutschland das Recht, diese Daten löschen zu lassen. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern entfernen.

Was sind Datenhändler und welche Daten sammeln sie?

Datenhändler sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, personenbezogene Informationen aus verschiedensten Quellen zu sammeln, zu aggregieren, zu analysieren und an Dritte zu verkaufen. Dazu gehören Adressverlage, Auskunfteien, Marketing-Datenbanken und spezialisierte People-Search-Portale.

Typische Datenkategorien

  • Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Familienstand, Personenstand
  • Kontaktdaten: Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Finanzdaten: Bonitätsscore, Zahlungshistorie, geschätztes Einkommen
  • Verhaltensdaten: Online-Suchverhalten, Kaufhistorie, Interessen
  • Soziodemografische Daten: Beruf, Bildungsgrad, Haushaltsgröße
  • Standortdaten: Wohnviertel, Bewegungsprofile aus Apps

Woher stammen diese Daten?

Die Quellen sind vielfältig: öffentliche Register (Handelsregister, Melderegister), Gewinnspiele, Kundenkarten, Social-Media-Profile, Cookies auf Websites, Smartphone-Apps, geleakte Datenbanken und der Weiterverkauf durch andere Unternehmen. In vielen Fällen haben Sie irgendwann einer allgemeinen Datenverarbeitung zugestimmt, ohne dies zu bemerken.

Ihre Rechte nach DSGVO gegenüber Datenhändlern

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen umfassende Rechte ein – auch gegenüber Unternehmen, mit denen Sie nie direkt in Kontakt standen. Die zentralen Artikel für die Datenlöschung sind:

  • Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht: Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
  • Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden"): Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht: Insbesondere gegen Verarbeitung zu Werbe- und Direktmarketingzwecken.
  • Art. 20 DSGVO – Datenübertragbarkeit: Sie können Ihre Daten in einem strukturierten Format erhalten.

Unternehmen müssen innerhalb von einem Monat auf Ihre Anfrage reagieren. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden, worüber Sie informiert werden müssen.

Die wichtigsten Datenhändler in Deutschland

Bevor Sie mit dem Löschen beginnen, sollten Sie wissen, an welche Unternehmen Sie sich wenden müssen. Die folgende Übersicht zeigt die relevantesten Akteure im deutschsprachigen Raum:

Unternehmen Art des Datenhändlers Löschanfrage per
SCHUFA Holding AG Auskunftei (Bonität) Online-Formular / Post
Creditreform Boniversum Auskunftei E-Mail / Post
CRIF Bürgel Auskunftei Online / Post
infoscore Consumer Data (Arvato) Auskunftei E-Mail / Post
Deutsche Post Direkt Adresshandel / Marketing Online-Formular
AZ Direct (Bertelsmann) Marketing-Datenbank E-Mail
Acxiom Deutschland Marketing / Profiling E-Mail
Das Örtliche / Das Telefonbuch Verzeichnisdienste Online-Formular
Yasni / 11880 People-Search-Engines Online-Formular

Schritt-für-Schritt: Daten von Datenhändlern entfernen

Der folgende Prozess hat sich in der Praxis bewährt. Nehmen Sie sich Zeit – die vollständige Bereinigung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen.

Schritt 1: Bestandsaufnahme durchführen

  1. Googeln Sie Ihren vollständigen Namen in Anführungszeichen: "Max Mustermann"
  2. Fügen Sie Ihre Stadt oder Ihren Beruf hinzu, um die Ergebnisse zu präzisieren
  3. Suchen Sie auf People-Search-Portalen wie Yasni, 11880 oder Das Örtliche
  4. Prüfen Sie, ob Ihre E-Mail-Adresse in bekannten Datenlecks aufgetaucht ist (haveibeenpwned.com)
  5. Erstellen Sie eine Liste aller Fundstellen mit URL und gefundenen Informationen

Schritt 2: Auskunftsanfrage stellen

Bevor Sie löschen lassen, sollten Sie wissen, was gespeichert ist. Senden Sie eine Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO. So erfahren Sie auch, an welche Dritten Ihre Daten weitergegeben wurden – wichtige Hinweise für weitere Löschanfragen.

Schritt 3: Löschung fordern

Formulieren Sie eine klare, schriftliche Löschanfrage nach Art. 17 DSGVO. Nutzen Sie idealerweise E-Mail (für den Nachweis) oder Einschreiben mit Rückschein bei besonders wichtigen Fällen.

Schritt 4: Fristen überwachen

Notieren Sie das Absendedatum jeder Anfrage. Nach spätestens einem Monat muss eine Reaktion erfolgen. Erfolgt keine Antwort oder wird die Löschung ohne triftigen Grund abgelehnt, geht es zum nächsten Schritt.

Schritt 5: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Reagiert ein Unternehmen nicht oder unzureichend, können Sie sich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder der zuständigen Landesdatenschutzbehörde beschweren. Für Nutzer in der Schweiz gilt ein ähnlicher Ablauf – lesen Sie dazu unseren Leitfaden zur Beschwerde beim EDÖB.

Musterbrief für die Löschanfrage

Verwenden Sie folgende Vorlage und passen Sie die kursiv gedruckten Passagen an Ihre Situation an:

Betreff: Antrag auf Löschung meiner personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO die unverzügliche Löschung sämtlicher personenbezogener Daten, die Sie zu meiner Person gespeichert haben.

Meine Angaben zur Identifikation:
Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Anschrift: Musterstraße 1, 10115 Berlin
E-Mail: max@beispiel.de

Gleichzeitig widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO jeglicher Verarbeitung meiner Daten zu Zwecken der Direktwerbung, des Profilings oder der Übermittlung an Dritte.

Bitte bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sollte eine Löschung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, bitte ich um konkrete Angabe der Rechtsgrundlage und um Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO.

Sollten meine Daten an Dritte weitergegeben worden sein, fordere ich Sie gemäß Art. 19 DSGVO auf, diese über meinen Löschantrag zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Besonderheiten bei einzelnen Datenhändlerkategorien

Auskunfteien (SCHUFA & Co.)

Auskunfteien dürfen bestimmte Daten aufgrund gesetzlicher Grundlagen (z. B. für Kreditwürdigkeitsprüfungen) speichern. Eine vollständige Löschung ist hier nur in Ausnahmefällen möglich. Allerdings haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr und können falsche Einträge korrigieren lassen. Nach Erledigung einer Forderung müssen negative Einträge nach spätestens drei Jahren gelöscht werden.

Adresshandel und Marketing-Datenbanken

Hier haben Sie die besten Erfolgsaussichten. Ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO gegen Direktwerbung ist immer wirksam – das Unternehmen muss die Verarbeitung sofort einstellen. Zusätzlich sollten Sie sich in die Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands eintragen.

People-Search-Engines

Portale wie Yasni oder 11880 aggregieren Daten aus dem Internet. Nutzen Sie deren spezielle Löschformulare. Zusätzlich sollten Sie bei Google einen Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen stellen („Recht auf Vergessenwerden"-Formular).

Melderegisterauskünfte

Ihre Meldeadresse kann von jedermann bei der Meldebehörde erfragt werden. Beantragen Sie eine Auskunftssperre nach § 51 BMG, wenn Sie ein berechtigtes Interesse (z. B. Bedrohung, Stalking) nachweisen können, oder mindestens einen Übermittlungssperrvermerk gegen Adresshandel, Parteien und Adressbuchverlage.

Präventive Maßnahmen: Wie Sie zukünftig weniger Daten preisgeben

Das Löschen ist nur die halbe Miete – ohne Verhaltensänderung tauchen Ihre Daten schnell wieder auf. Beachten Sie folgende Grundsätze:

Datenminimierung im Alltag

  1. Nutzen Sie E-Mail-Aliase: Legen Sie für Newsletter, Gewinnspiele und Online-Shops eine separate E-Mail-Adresse an
  2. Widersprechen Sie Werbung: Aktivieren Sie den Vermerk „Keine Werbung" bei jeder Anmeldung
  3. Vermeiden Sie Kundenkarten: Sie sind ein Hauptlieferant für Kaufverhaltensdaten
  4. Prüfen Sie App-Berechtigungen: Standort, Kontakte und Kalender sollten nur wenige Apps sehen
  5. Löschen Sie ungenutzte Konten: Alte Foren-, Shop- und Social-Media-Profile sind Datenlecks in spe

Sichere Weitergabe von Links und Kontakten

Wenn Sie Informationen im Netz teilen, sollten Sie kontrollieren können, wer wann worauf zugreift. Der URL-Shortener Lunyb bietet Ihnen beispielsweise passwortgeschützte Kurz-Links, Ablaufdaten und detaillierte Zugriffsstatistiken – so vermeiden Sie, dass persönliche Dokumente oder Kontaktdaten dauerhaft im offenen Web zugänglich bleiben.

Browser und Netzwerk absichern

Verwenden Sie einen datenschutzfreundlichen Browser (Firefox, Brave), aktivieren Sie verschlüsseltes DNS (DNS-over-HTTPS) und blockieren Sie Tracker konsequent. Cookies von Drittanbietern sollten grundsätzlich deaktiviert sein. Achten Sie darauf, keine sensiblen Daten in öffentlichen WLANs unverschlüsselt zu übertragen.

Phishing-Schutz

Ein Großteil der geleakten Daten stammt aus Phishing-Angriffen. Lernen Sie, verdächtige E-Mails zu erkennen – unser Leitfaden zu Phishing-Angriffen erkennen und vermeiden liefert konkrete Prüfkriterien.

Automatisierte Löschdienste: Sinnvoll oder nicht?

Es gibt kommerzielle Dienste, die versprechen, Ihre Daten in großem Umfang von Datenhändlern zu entfernen. Vor- und Nachteile im Überblick:

Vorteile

  • Zeitersparnis – Anfragen an Dutzende Anbieter werden automatisch versendet
  • Wiederholte Prüfungen, da Daten oft erneut auftauchen
  • Zentrales Dashboard mit Übersicht

Nachteile

  • Kosten von 10–30 € pro Monat im Abonnement
  • Sie geben dem Dienst selbst umfangreiche persönliche Daten
  • Nicht alle deutschen Datenhändler werden abgedeckt
  • Manuelle Anfragen sind meist wirkungsvoller

Unsere Empfehlung: Für die wichtigsten 10–15 Datenhändler lohnt sich die manuelle Vorgehensweise mit dem obigen Musterbrief. Ein automatisierter Dienst kann sinnvoll sein, wenn Sie öffentlich exponiert sind (Journalisten, Politiker, Führungskräfte).

Was tun bei Verweigerung der Löschung?

Nicht immer wird Ihre Anfrage anstandslos umgesetzt. Häufige Argumente von Unternehmen und wie Sie reagieren:

Ausrede des Unternehmens Ihre Reaktion
„Gesetzliche Aufbewahrungspflichten" Konkrete Rechtsgrundlage und Frist verlangen (z. B. § 147 AO = 10 Jahre nur für Handelsbücher)
„Berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f" Interessenabwägung anfordern und eigenes Widerspruchsinteresse detailliert darlegen
„Ihre Identität kann nicht verifiziert werden" Kopie des Ausweises (nicht relevante Angaben schwärzen) beifügen
Keine Antwort innerhalb der Frist Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht

Bei Verstößen drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Aufsichtsbehörden gehen zunehmend konsequent gegen Datenhändler vor. Auch der EU AI Act verschärft ab 2026 die Regeln für automatisiertes Profiling.

Checkliste: Ihr 30-Tage-Plan zur Datenlöschung

  • Woche 1: Bestandsaufnahme, Google-Suche, Liste der Datenhändler erstellen
  • Woche 2: Auskunftsanfragen an SCHUFA, Boniversum, CRIF Bürgel, Deutsche Post Direkt versenden
  • Woche 3: Löschanfragen an Marketing-Datenbanken und People-Search-Engines
  • Woche 4: Robinsonliste eintragen, Übermittlungssperre bei Meldebehörde, Google-Löschantrag
  • Nach 30 Tagen: Antworten prüfen, Beschwerden vorbereiten, Google-Suche wiederholen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Löschung meiner Daten bei Datenhändlern kostenlos?

Ja. Sowohl die Auskunft nach Art. 15 DSGVO als auch die Löschung nach Art. 17 DSGVO sind grundsätzlich kostenfrei. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden – dies ist in der Praxis aber sehr selten.

Wie lange dauert es, bis meine Daten wirklich gelöscht sind?

Rechtlich muss ein Unternehmen innerhalb eines Monats reagieren und die Löschung durchführen. In der Praxis kann es aber zwei bis drei Monate dauern, bis Ihre Daten auch aus verknüpften Systemen, Backups und bei Datenempfängern entfernt sind. Rechnen Sie damit, dass einzelne Datenpunkte nach 6–12 Monaten erneut auftauchen können, wenn Datenhändler ihre Bestände auffrischen.

Kann ich meine SCHUFA-Daten komplett löschen lassen?

Nein, eine vollständige Löschung ist bei aktiven Kreditverträgen oder laufenden Vertragsbeziehungen (z. B. Mobilfunk, Girokonto) nicht möglich, da hierfür ein berechtigtes Interesse besteht. Sie können jedoch veraltete Einträge nach Ablauf der Speicherfristen löschen lassen und haben Anspruch auf kostenlose Datenkopie. Falsche Einträge müssen sofort korrigiert werden.

Was passiert, wenn ein Datenhändler auf meine Löschanfrage nicht reagiert?

Nach Ablauf der Monatsfrist können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde oder beim BfDI einreichen. Diese prüft den Fall und kann Bußgelder verhängen. Sie können zudem zivilrechtlich Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO fordern – Gerichte haben in den letzten Jahren Beträge zwischen 100 € und 5.000 € zugesprochen.

Muss ich für jeden Datenhändler einen separaten Antrag stellen?

Ja, jede juristische Person muss einzeln angeschrieben werden. Allerdings können Sie über das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO erfahren, an welche Dritten Ihre Daten weitergegeben wurden – so entdecken Sie systematisch weitere Empfänger. Alternativ nutzen Sie kommerzielle Löschdienste, die Anfragen an Dutzende Anbieter parallel versenden.

Fazit

Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern zu entfernen ist ein Marathon, kein Sprint. Mit der richtigen Strategie – konsequente Bestandsaufnahme, standardisierte Löschanträge und Beschwerden bei Nichteinhaltung – können Sie Ihren digitalen Fußabdruck jedoch erheblich reduzieren. Die DSGVO gibt Ihnen mächtige Werkzeuge an die Hand; Sie müssen sie nur nutzen.

Ergänzen Sie die Löschung durch präventive Maßnahmen: Datenminimierung, sichere Kommunikation und regelmäßige Kontrollen alle 6 bis 12 Monate. So bleiben Sie langfristig Herr über Ihre Informationen – und nicht die Datenhändlerindustrie.

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