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Persönliche Daten von Datenhändlern Entfernen: Anleitung 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
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Datenhändler – auch Data Broker genannt – sammeln, verkaufen und vermarkten täglich Milliarden persönlicher Datensätze. Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, Einkommensschätzungen und sogar Ihr Online-Verhalten landen in umfangreichen Profilen, die ohne Ihr Wissen an Werbetreibende, Versicherungen oder Kreditprüfer verkauft werden. Die gute Nachricht: Dank der DSGVO haben Sie in Deutschland und der gesamten EU ein durchsetzbares Recht, diese Daten löschen zu lassen.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern entfernen, welche rechtlichen Hebel Sie nutzen können und welche Vorlagen sich in der Praxis bewährt haben.

Was sind Datenhändler und welche Daten sammeln sie?

Datenhändler sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, personenbezogene Daten aus öffentlichen und kommerziellen Quellen zu sammeln, zu aggregieren und an Dritte zu verkaufen. Im Gegensatz zu sozialen Netzwerken haben Sie meist keine direkte Geschäftsbeziehung mit ihnen – sie haben dennoch detaillierte Profile über Sie angelegt.

Typische Datenkategorien

  • Identitätsdaten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, frühere Namen
  • Kontaktdaten: Aktuelle und frühere Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen
  • Finanzdaten: Geschätztes Einkommen, Kreditwürdigkeit, Immobilienbesitz
  • Verhaltensdaten: Surfverhalten, Kaufgewohnheiten, Interessen
  • Demografische Daten: Beruf, Familienstand, Anzahl der Kinder
  • Standortdaten: Bewegungsmuster aus Apps und Werbe-IDs

Bekannte Datenhändler in Deutschland und international

Zu den größten Anbietern, die deutsche Bürger betreffen, gehören unter anderem Acxiom, Oracle Data Cloud, Bisnode (Dun & Bradstreet), Schober Information Group, AZ Direct, infas 360, Deutsche Post Direkt sowie internationale Konzerne wie LiveRamp, Experian und Equifax. Auch People-Search-Seiten wie Yasni, 11880 oder Das Telefonbuch fallen in eine ähnliche Kategorie.

Warum sollten Sie Ihre Daten entfernen lassen?

Die Entfernung Ihrer Daten von Datenhändlern reduziert konkrete Risiken und stärkt Ihre Privatsphäre. Folgende Gründe sprechen für eine systematische Bereinigung:

  1. Identitätsdiebstahl-Prävention: Je weniger Daten über Sie zirkulieren, desto schwieriger wird es für Betrüger, Ihre Identität nachzubauen.
  2. Schutz vor Phishing und Betrugsanrufen: Telefonnummern aus Datenhändler-Datenbanken landen häufig bei Call-Centern und Betrügern.
  3. Stalking- und Doxing-Schutz: Adressdaten in People-Search-Datenbanken können von Stalkern missbraucht werden.
  4. Reduzierte Werbeansprache: Weniger personalisierte Werbung und kalte Akquise.
  5. Schutz vor Diskriminierung: Score-basierte Entscheidungen bei Versicherungen oder Krediten basieren oft auf solchen Daten.

Ihre Rechte nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen mehrere konkrete Werkzeuge an die Hand, um gegen Datenhändler vorzugehen. Diese Rechte gelten gegenüber jedem Unternehmen, das Daten über Sie verarbeitet – unabhängig davon, ob Sie je Kunde waren.

Die wichtigsten Betroffenenrechte

ArtikelRechtPraktische Bedeutung
Art. 15 DSGVOAuskunftsrechtSie erfahren, welche Daten gespeichert sind
Art. 16 DSGVORecht auf BerichtigungFalsche Daten müssen korrigiert werden
Art. 17 DSGVORecht auf Löschung"Recht auf Vergessenwerden"
Art. 18 DSGVOEinschränkung der VerarbeitungDaten dürfen vorübergehend nicht genutzt werden
Art. 21 DSGVOWiderspruchsrechtInsbesondere gegen Direktwerbung

Fristen, die Sie kennen sollten

Datenhändler müssen Ihre Anfrage innerhalb eines Monats nach Eingang beantworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Diese Frist kann bei komplexen Anfragen um zwei weitere Monate verlängert werden, wobei das Unternehmen Sie darüber informieren muss. Die Bearbeitung ist grundsätzlich kostenlos.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Daten von Datenhändlern entfernen

Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick

Recherchieren Sie zunächst, welche Datenhändler Daten über Sie gespeichert haben könnten. Googeln Sie dazu Ihren vollständigen Namen in Kombination mit Ihrer Stadt. Notieren Sie alle Webseiten, auf denen Sie Treffer finden – das ist Ihre Arbeitsliste.

Schritt 2: Auskunftsersuchen stellen (Art. 15 DSGVO)

Bevor Sie löschen lassen, sollten Sie wissen, was gespeichert ist. Senden Sie ein Auskunftsersuchen an den Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutz-Kontaktadresse des Unternehmens. Diese finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Kontakt" oder "Betroffenenrechte".

Schritt 3: Löschantrag formulieren (Art. 17 DSGVO)

Nach Erhalt der Auskunft stellen Sie einen Löschantrag. Berufen Sie sich explizit auf Art. 17 DSGVO und nennen Sie einen Löschgrund – häufig passt: "Die Daten sind für die ursprünglichen Verarbeitungszwecke nicht mehr erforderlich" oder "Ich widerspreche der Verarbeitung gemäß Art. 21 DSGVO".

Schritt 4: Identität nachweisen – aber datensparsam

Das Unternehmen darf Ihre Identität prüfen, aber nicht überzogen. Eine Kopie des Personalausweises ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Geben Sie auf Kopien sensible Daten wie Seriennummer und Foto unkenntlich – das ist ausdrücklich erlaubt und empfohlen.

Schritt 5: Antwort prüfen und Frist überwachen

Setzen Sie sich eine Wiedervorlage nach 30 Tagen. Bei ausbleibender oder unzureichender Antwort folgt die Beschwerde.

Schritt 6: Bei Verstößen Beschwerde einreichen

Reagiert ein Datenhändler nicht oder verweigert die Löschung ohne triftigen Grund, wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsicht. In Deutschland ist das je nach Bundesland die Landesdatenschutzbehörde oder der BfDI. Bei österreichischen Anbietern hilft unser Leitfaden zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Österreich weiter.

Mustervorlage für einen Löschantrag

Verwenden Sie folgende Vorlage als Ausgangspunkt. Passen Sie sie an Ihren konkreten Fall an:

Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO die unverzügliche Löschung aller meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.

Meine Angaben zur Identifizierung:
Vorname Nachname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ

Gleichzeitig widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO jeglicher weiteren Verarbeitung meiner Daten, insbesondere zu Zwecken der Direktwerbung, des Profilings und der Weitergabe an Dritte.

Bitte bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Sollten Sie meine Daten an Dritte weitergegeben haben, fordere ich Sie zudem auf, diese gemäß Art. 19 DSGVO über meinen Löschantrag zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Vergleich: Manuelle Löschung vs. Löschdienste

KriteriumManuelle LöschungKommerzielle Löschdienste
KostenKostenlos50–200 €/Jahr
ZeitaufwandHoch (10–30 Std.)Gering
AbdeckungIndividuell wählbarOft 100+ Broker automatisch
KontrolleVollständigEingeschränkt
WiederholungManuell nötigMeist automatisch
DatenpreisgabeNur an DatenhändlerAuch an Löschdienst

Vorteile der manuellen Löschung

  • Volle Kostenfreiheit
  • Vollständige Kontrolle über den Prozess
  • Keine zusätzliche Datenweitergabe an Dritte
  • Lerneffekt und Sensibilisierung

Nachteile der manuellen Löschung

  • Hoher Zeitaufwand
  • Daten tauchen oft nach einigen Monaten wieder auf
  • Komplexe Korrespondenz mit teils unkooperativen Anbietern

Spezialfall: People-Search-Webseiten

Personensuchmaschinen wie Yasni, 11880, Das Telefonbuch oder ähnliche Dienste sind besonders sichtbar, weil sie in Suchmaschinen-Ergebnissen erscheinen. Die meisten dieser Anbieter haben mittlerweile Online-Formulare für Löschanträge.

Vorgehensweise

  1. Suchen Sie nach "[Name des Dienstes] Eintrag löschen" oder "Datenschutz"
  2. Füllen Sie das Formular aus oder senden Sie eine E-Mail
  3. Beantragen Sie zusätzlich bei Google die Entfernung des Suchergebnis-Snippets über das Formular "Inhalte aus Google entfernen"
  4. Prüfen Sie nach 4 Wochen, ob die Daten verschwunden sind

Proaktiver Datenschutz: Wie Sie zukünftig weniger Daten verbreiten

Die Löschung ist nur die halbe Miete. Damit Ihre Daten nicht erneut bei Datenhändlern landen, sollten Sie folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Werbe-Tracking einschränken

Setzen Sie auf einen datenschutzfreundlichen Browser wie Firefox oder Brave und aktivieren Sie Tracking-Schutz, Cookies von Drittanbietern blockieren und nutzen Sie Erweiterungen wie uBlock Origin. Verschlüsseltes DNS (DoH/DoT) verhindert zusätzlich, dass Ihr Internetanbieter Ihr Surfverhalten mitschneiden kann.

2. Sparsamer Umgang mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen

Verwenden Sie für unwichtige Anmeldungen Wegwerf-E-Mail-Adressen oder E-Mail-Aliasse. Geben Sie Ihre Mobilnummer nur weiter, wenn es zwingend nötig ist. Sollten Sie bereits durch unerwünschte Anrufe belästigt werden, hilft unser Leitfaden zum Thema Betrugsnummer melden.

3. URLs und Tracking-Parameter prüfen

Viele Links enthalten Tracking-Parameter, die Ihr Verhalten an Werbenetzwerke melden. Wenn Sie Links teilen, nutzen Sie datenschutzfreundliche URL-Kürzer wie Lunyb, die ohne invasives Tracking auskommen und Ihren Empfängern keine zusätzlichen Profile aufzwingen. Mehr dazu in unserer Anleitung URL kürzen – so funktioniert es richtig.

4. Robinson-Liste eintragen

Tragen Sie sich in die Robinson-Liste des Deutschen Dialogmarketing Verbands ein. Seriöse Werbetreibende gleichen ihre Verteiler regelmäßig damit ab und entfernen Ihre Daten.

5. Einwohnermeldeamt-Sperrvermerk

Beantragen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre für Adresshandel, Werbung und Parteienwerbung. Dies ist kostenlos und reduziert die Datenmenge an der Quelle.

Was tun bei einem konkreten Datenleck?

Sollten Ihre Daten bereits durch eine Sicherheitslücke öffentlich geworden sein, ist schnelles Handeln gefragt. Passwörter ändern, Kreditkarten überwachen und eine Meldung an die Datenschutzbehörde sind nur einige der notwendigen Schritte. Unsere ausführliche Anleitung zum Thema Datenleck – Was tun als Betroffener führt Sie durch alle Sofortmaßnahmen.

Häufige Fehler beim Löschantrag

  • Zu wenige Identifikationsdaten: Ohne Adresse oder frühere Adressen findet das Unternehmen Ihren Datensatz oft nicht.
  • Zu viele Identifikationsdaten: Geben Sie nur das Nötigste preis – kein Ausweisfoto, keine Seriennummer.
  • Keine Frist gesetzt: Eine konkrete Frist mit Bezug auf Art. 12 DSGVO erhöht die Verbindlichkeit.
  • Vergessene Tochterunternehmen: Manche Datenhändler operieren unter mehreren Marken – fordern Sie explizit Löschung in allen Datenbanken.
  • Keine Dokumentation: Speichern Sie alle E-Mails und Bestätigungen für mögliche Beschwerden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis Datenhändler meine Daten löschen?

Nach der DSGVO haben Unternehmen einen Monat Zeit, Ihrem Löschantrag nachzukommen. Bei komplexen Fällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, jedoch nur mit Begründung. In der Praxis reagieren seriöse Anbieter innerhalb von zwei bis vier Wochen.

Was kostet es, Daten von Datenhändlern löschen zu lassen?

Die Bearbeitung Ihres Antrags ist nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO grundsätzlich kostenlos. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen darf eine angemessene Gebühr verlangt werden. Wer kommerzielle Löschdienste nutzt, zahlt typischerweise zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr.

Können meine Daten nach der Löschung erneut auftauchen?

Ja, das ist leider häufig der Fall. Datenhändler sammeln laufend neue Datensätze aus öffentlichen Quellen, Gewinnspielen oder Datenleaks. Es empfiehlt sich, alle 6 bis 12 Monate eine erneute Überprüfung und gegebenenfalls neue Löschanträge zu stellen.

Muss ich meinen Personalausweis als Identitätsnachweis schicken?

Nein, in den meisten Fällen reichen Name, Adresse und Geburtsdatum aus. Sollte das Unternehmen einen Ausweis fordern, dürfen Sie sensible Daten wie Foto, Seriennummer, Unterschrift und Zugangsnummer schwärzen. Senden Sie niemals den Originalausweis.

An wen wende ich mich bei Beschwerden gegen Datenhändler?

In Deutschland ist die Landesdatenschutzaufsicht des jeweiligen Bundeslandes zuständig, in dem der Datenhändler seinen Sitz hat. Bei bundesweit tätigen Telekommunikations- oder Postunternehmen ist der BfDI zuständig. Ihre Beschwerde ist kostenlos und kann meist online eingereicht werden.

Fazit

Das Entfernen persönlicher Daten von Datenhändlern ist mühsam, aber lohnenswert. Mit den DSGVO-Rechten haben Sie ein starkes rechtliches Werkzeug, um Ihre digitale Privatsphäre zurückzugewinnen. Beginnen Sie mit den größten Anbietern und den sichtbarsten People-Search-Webseiten, dokumentieren Sie alle Schritte und setzen Sie auf proaktive Maßnahmen, damit Ihre Daten zukünftig gar nicht erst in diesen Datenbanken landen. Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess – Ihre Privatsphäre ist es jedoch wert.

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