Persönliche Daten von Datenhändlern Entfernen: Anleitung 2026
Datenhändler (Data Broker) sammeln, kaufen und verkaufen persönliche Informationen von Millionen Menschen – oft ohne deren Wissen. Namen, Adressen, Telefonnummern, Einkaufsverhalten, politische Präferenzen und sogar Gesundheitsdaten landen in kommerziellen Datenbanken. Die gute Nachricht: Dank der DSGVO haben Sie in Deutschland und der EU ein durchsetzbares Recht auf Löschung. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern entfernen lassen.
Was sind Datenhändler und warum sind sie ein Problem?
Datenhändler sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell im Sammeln, Aggregieren und Weiterverkaufen personenbezogener Daten besteht. Sie beziehen Informationen aus öffentlichen Registern, sozialen Netzwerken, App-Trackern, Kundenkarten, Gewinnspielen und Website-Cookies. Anschließend erstellen sie detaillierte Profile, die an Werbetreibende, Versicherungen, Personalvermittler oder auch Betrüger verkauft werden.
Welche Daten werden gesammelt?
- Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer
- Finanzdaten: Bonitätsscore, Einkommensschätzung, Kaufkraft
- Verhaltensdaten: Browserverlauf, App-Nutzung, Standortverläufe
- Demografische Daten: Familienstand, Beruf, Bildungsniveau, Wohnsituation
- Sensible Daten: Gesundheitsinteressen, politische Neigungen, Religion
Warum ist das gefährlich?
Diese Datensätze ermöglichen zielgerichtete Betrugsversuche wie Phishing, Identitätsdiebstahl und Stalking. Zudem können sie zu Diskriminierung bei Krediten, Versicherungen oder Bewerbungen führen. Kommt es zu einem Datenleck beim Broker, landen Ihre Informationen im Darknet – wo sie für Jahre missbraucht werden können.
Ihre Rechte nach der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen als betroffener Person mehrere durchsetzbare Rechte gegenüber jedem Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet – auch Datenhändlern:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Das "Recht auf Vergessenwerden" verpflichtet Unternehmen, Ihre Daten zu löschen.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung zu Werbe- oder Profiling-Zwecken jederzeit widersprechen.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche Daten müssen korrigiert werden.
- Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO): Bei Verstößen können Sie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) oder Ihre Landesdatenschutzbehörde einschalten.
Unternehmen müssen innerhalb von einem Monat auf Ihren Antrag reagieren. Die Auskunft und Löschung ist grundsätzlich kostenlos.
Die bekanntesten Datenhändler in Deutschland
Bevor Sie loslegen, sollten Sie wissen, an welche Unternehmen Sie sich wenden müssen. Hier die relevantesten Akteure im deutschsprachigen Raum:
| Datenhändler | Art der Daten | Löschung möglich? |
|---|---|---|
| Schufa | Bonität, Zahlungsverhalten | Nur nach Fristen (i.d.R. 3 Jahre) |
| CRIF (ehem. Bürgel) | Bonität, Adressen | Ja, unter Bedingungen |
| Creditreform | Wirtschaftsauskünfte, Bonität | Ja |
| Acxiom / LiveRamp | Marketingprofile | Ja, DSGVO-Antrag |
| Deutsche Post Direkt | Adress- und Konsumdaten | Ja, Werbewiderspruch |
| AZ Direct (Bertelsmann) | Marketingadressen | Ja |
| Das Örtliche / 11880 | Telefon- und Adressdaten | Ja, kostenloser Eintragsentfernung |
| Oracle Data Cloud | Online-Trackingprofile | Ja, DSGVO-Antrag |
Schritt-für-Schritt: Daten von Datenhändlern entfernen
Schritt 1: Überblick verschaffen
Recherchieren Sie zunächst, wo Ihre Daten kursieren. Googeln Sie Ihren vollen Namen in Anführungszeichen, kombiniert mit Ihrer Stadt oder Telefonnummer. Prüfen Sie außerdem Personensuchmaschinen wie Das Örtliche, Yasni oder 11880.com. Notieren Sie sich alle Fundstellen in einer Tabelle.
Schritt 2: Auskunftsantrag stellen
Fordern Sie bei jedem identifizierten Datenhändler eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO an. Eine Mustervorlage:
Betreff: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten. Bitte teilen Sie mir insbesondere mit:
1. Welche Daten über mich verarbeitet werden
2. Zu welchem Zweck
3. Woher die Daten stammen
4. An welche Empfänger die Daten weitergegeben wurden
5. Wie lange die Daten gespeichert werden
Meine Angaben zur Identifizierung: [Name, Adresse, Geburtsdatum]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Schritt 3: Löschung beantragen
Nach Erhalt der Auskunft stellen Sie einen Löschantrag nach Art. 17 DSGVO. Verweisen Sie darauf, dass keine Rechtsgrundlage (mehr) für die Verarbeitung besteht und Sie einer werblichen Nutzung widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Schritt 4: Fristen kontrollieren
Setzen Sie eine Frist von einem Monat. Reagiert das Unternehmen nicht oder unvollständig, fordern Sie noch einmal schriftlich – am besten per Einschreiben – zur Löschung auf.
Schritt 5: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Erfolgt keine Löschung, wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesdatenschutzbehörde oder den BfDI. Die Beschwerde ist kostenlos und die Behörde muss den Fall prüfen. In der Praxis führt allein die Ankündigung einer Beschwerde oft zur Löschung.
Schritt 6: Suchmaschinen-Einträge entfernen
Selbst wenn der Datenhändler löscht, bleiben Einträge oft im Google-Cache. Nutzen Sie das "Recht auf Vergessenwerden"-Formular von Google, Bing und DuckDuckGo, um veraltete Suchergebnisse entfernen zu lassen.
Präventivmaßnahmen: Weniger Daten preisgeben
Löschung ist nur ein Aspekt – langfristig sollten Sie verhindern, dass neue Daten entstehen. Ein durchdachtes Datensparsamkeitskonzept ist der beste Schutz.
1. Datensparsame Browser nutzen
Standardbrowser tracken jede Ihrer Aktionen. Wechseln Sie zu einem datenschutzfreundlichen Browser wie Brave, Firefox mit strengen Einstellungen oder LibreWolf. Aktivieren Sie den Tracking-Schutz und blockieren Sie Drittanbieter-Cookies.
2. Wegwerf-E-Mails und Alias-Adressen
Für Newsletter, Gewinnspiele und einmalige Anmeldungen sollten Sie niemals Ihre Haupt-E-Mail nutzen. Dienste wie SimpleLogin, AnonAddy oder Apples "Mit Apple anmelden" erstellen Alias-Adressen, die Sie jederzeit deaktivieren können.
3. Getarnte Links teilen
Wenn Sie Links in sozialen Netzwerken oder per Messenger teilen, verraten die enthaltenen UTM-Parameter oft Informationen über Sie und den Empfänger. Nutzen Sie einen datenschutzfreundlichen URL-Shortener wie Lunyb, der Tracking-Parameter entfernt und keine Klickprofile an Werbenetzwerke weitergibt.
4. Sichere Kommunikation
Setzen Sie auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie Signal oder Threema. Vermeiden Sie SMS und unverschlüsselte E-Mails für sensible Inhalte.
5. Vorsicht bei Kundenkarten und Gewinnspielen
Payback, Deutschlandcard und ähnliche Programme sind gigantische Datenpools. Prüfen Sie kritisch, ob der Rabatt den Verkauf Ihrer Konsumhistorie wert ist. Bei Gewinnspielen: Lesen Sie die Einwilligung – oft geben Sie Ihre Daten an dutzende "Partnerunternehmen" weiter.
6. Melderegister-Auskunftssperre
Beantragen Sie beim Einwohnermeldeamt eine Übermittlungssperre nach §51 BMG. Damit dürfen Ihre Meldedaten nicht mehr an Adresshändler, Parteien oder Adressbuchverlage weitergegeben werden. Die Sperre ist kostenlos.
Automatisierte Dienste zur Datenlöschung
Wer den Aufwand scheut, kann kostenpflichtige Dienste beauftragen, die den Löschprozess automatisieren:
| Dienst | Preis (ca.) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Incogni | ~7 €/Monat | Fokus auf US- und EU-Broker |
| DeleteMe | ~10 €/Monat | Vor allem US-Markt |
| Kanary | ~9 €/Monat | Kontinuierliches Monitoring |
| Optery | Ab 4 €/Monat | Kostenloser Basis-Scan |
Vorteile automatisierter Dienste
- Erhebliche Zeitersparnis (hunderte Broker gleichzeitig)
- Wiederkehrende Überprüfung, ob Daten erneut auftauchen
- Rechtliche Expertise bei komplizierten Fällen
Nachteile
- Laufende Kosten
- Sie müssen dem Anbieter selbst umfangreiche Daten überlassen
- Deutsche und Schweizer Broker sind teilweise unterrepräsentiert
Sonderfall: Bonitätsauskünfte (Schufa & Co.)
Bei Wirtschaftsauskunfteien gelten besondere Regeln. Grundsätzlich haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie (Datenübersicht nach Art. 15 DSGVO). Fordern Sie diese direkt unter meineschufa.de oder bei CRIF und Creditreform an – nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft.
Löschung ist hier eingeschränkt: Erledigte Forderungen werden nach drei Jahren automatisch gelöscht, unberechtigte Einträge können sofort entfernt werden. Prüfen Sie Ihre Auskunft auf Fehler – laut Studien enthält etwa jede zehnte Auskunft fehlerhafte Angaben.
Was tun bei Datenlecks?
Prüfen Sie regelmäßig auf haveibeenpwned.com oder beim HPI Identity Leak Checker, ob Ihre E-Mail-Adresse in Datenlecks aufgetaucht ist. Ist dies der Fall:
- Ändern Sie sofort das Passwort des betroffenen Dienstes
- Aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
- Überprüfen Sie andere Konten mit gleichem Passwort
- Achten Sie in den folgenden Monaten verstärkt auf Phishing-Versuche und QR-Code-Betrug
Weitere Hintergründe zur aktuellen Bedrohungslage finden Sie in unserem Ratgeber zur Cybersicherheit 2026.
Häufige Fehler bei der Datenlöschung
- Nur bei einem Broker löschen: Datenhändler tauschen Daten untereinander. Eine einzelne Löschung reicht nicht.
- Keine Kopien aufbewahren: Dokumentieren Sie jeden Antrag und jede Antwort – Sie brauchen die Nachweise für Beschwerden.
- Zu viele Daten preisgeben: Für einen DSGVO-Antrag reichen meist Name, Adresse und Geburtsdatum. Senden Sie keine Ausweiskopie, es sei denn, es wird ausdrücklich und begründet verlangt.
- Nur einmal löschen: Datenhändler beziehen ständig neue Daten. Wiederholen Sie den Prozess mindestens jährlich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis meine Daten wirklich verschwunden sind?
Ein Löschantrag muss innerhalb eines Monats bearbeitet werden. In komplexen Fällen kann sich die Frist um zwei Monate verlängern. Bis Ihre Daten aber aus allen Backups, Cache-Speichern und Kopien verschwunden sind, können mehrere Monate vergehen. Bei Suchmaschinen dauert es meist zusätzlich zwei bis sechs Wochen.
Ist die Datenlöschung wirklich kostenlos?
Ja. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO sind Auskunft und Löschung grundsätzlich kostenfrei. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen (z. B. mehrfach pro Woche) darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden. In der Praxis kommt das kaum vor.
Was passiert, wenn ein Datenhändler außerhalb der EU sitzt?
Sobald ein Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeitet, gilt die DSGVO – unabhängig vom Firmensitz (Art. 3 DSGVO). Große US-Broker wie Acxiom oder Oracle haben europäische Ansprechpartner. Bei kleineren Anbietern ohne EU-Vertretung ist die Durchsetzung schwieriger; hier hilft eine Beschwerde beim BfDI.
Kann ich meine Daten auch bei sozialen Netzwerken löschen lassen?
Ja, auch Facebook, Instagram, TikTok & Co. unterliegen der DSGVO. Sie können eine vollständige Kontolöschung beantragen oder gezielt bestimmte Datenkategorien entfernen lassen. Beachten Sie jedoch, dass Backups und Sicherungskopien einige Wochen erhalten bleiben dürfen.
Lohnen sich kostenpflichtige Löschdienste?
Für Personen mit hoher Online-Präsenz, öffentlich exponierten Berufen oder nach Stalking-Erfahrungen sind Dienste wie Incogni oder Optery sinnvoll. Für Privatpersonen mit begrenzter Datenspur ist die manuelle Löschung bei den 10–20 wichtigsten deutschen Brokern meist ausreichend und günstiger.
Fazit
Ihre Daten sind wertvoll – und Sie haben ein durchsetzbares Recht, sie zu kontrollieren. Die DSGVO gibt Ihnen mächtige Werkzeuge an die Hand, um Datenhändler zur Löschung zu zwingen. Kombinieren Sie systematische Löschanträge mit Datensparsamkeit im Alltag, datenschutzfreundlichen Tools und regelmäßigen Kontrollen. Der Aufwand lohnt sich: weniger Werbemüll, geringeres Betrugsrisiko und ein Stück digitale Souveränität zurückgewonnen.
Protect your links with Lunyb
Create secure, trackable short links and QR codes in seconds.
Get Started FreeRelated Articles
Umgekehrte Bildersuche: Finden Sie Ihre Fotos Online (Leitfaden 2026)
Die umgekehrte Bildersuche hilft Ihnen, Ihre Fotos online zu finden, Bildklau aufzudecken und Ihre digitale Identität zu schützen. Dieser Leitfaden zeigt die besten Werkzeuge 2026, konkrete Schritte und rechtliche Möglichkeiten bei Missbrauch.
Tracker auf dem Handy Blockieren: Der Komplette Leitfaden 2026
Apps senden im Hintergrund permanent Daten über Sie – von Standort über Nutzungsverhalten bis Fingerprint. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Tracker auf iPhone und Android blockieren, welche Apps sich lohnen und was die DSGVO Ihnen garantiert.
So Erkennen Sie eine Betrugs-Telefonnummer: Der Praxis-Leitfaden 2026
Betrugs-Telefonnummern erkennen Sie an typischen Vorwahlen, Verhaltensmustern und Warnsignalen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie verdächtige Anrufe entlarven, sich schützen und im Ernstfall richtig reagieren.
URL Kürzen: So Funktioniert es Richtig - Die Komplette Anleitung 2026
URLs richtig zu kürzen ist mehr als nur ein technischer Handgriff – es geht um Sicherheit, Datenschutz und professionelles Auftreten. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie URLs kürzen, welche Fehler Sie vermeiden und worauf Sie in Sachen DSGVO achten müssen.