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Persönliche Daten von Datenhändlern Entfernen: Anleitung 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
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Ihre Adresse, Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum und sogar Ihr ungefähres Einkommen – all diese Informationen werden täglich von sogenannten Datenhändlern gesammelt, kombiniert und an Dritte verkauft. Viele Bürgerinnen und Bürger ahnen nicht einmal, dass ihre persönlichen Daten in den Datenbanken kommerzieller Anbieter gespeichert sind. Die gute Nachricht: Dank der DSGVO haben Sie weitreichende Rechte, um diese Daten löschen zu lassen. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern entfernen können.

Was sind Datenhändler und welche Daten sammeln sie?

Datenhändler (auch Data Broker genannt) sind Unternehmen, die personenbezogene Daten aus verschiedenen Quellen sammeln, aggregieren und an Dritte weiterverkaufen. Sie agieren meist im Hintergrund, ohne dass die betroffenen Personen direkten Kontakt mit ihnen haben.

Zu den typischen Datenkategorien, die gesammelt werden, gehören:

  • Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse, frühere Wohnsitze
  • Kontaktdaten: Telefonnummern, E-Mail-Adressen
  • Finanzdaten: Bonitätsbewertungen, geschätztes Einkommen, Zahlungsverhalten
  • Verhaltensdaten: Online-Aktivitäten, Kaufgewohnheiten, besuchte Webseiten
  • Soziodemografische Daten: Familienstand, Beruf, Bildung, Wohnumfeld
  • Geräte- und Standortdaten: IP-Adressen, Smartphone-IDs, GPS-Daten

Woher stammen die Daten?

Datenhändler beziehen ihre Informationen aus zahlreichen Quellen: öffentliche Register, Telefonbücher, soziale Netzwerke, Gewinnspiele, Bonusprogramme, Tracking-Cookies, App-Berechtigungen und sogar aus Kundendaten, die von Unternehmen weiterverkauft werden.

Warum sollten Sie Ihre Daten löschen lassen?

Die Entfernung Ihrer Daten von Datenhändlern ist nicht nur eine Frage der Privatsphäre – sie schützt Sie auch konkret vor Risiken. Je weniger Informationen über Sie kursieren, desto geringer ist die Angriffsfläche für Kriminelle.

Konkrete Risiken im Überblick

  • Identitätsdiebstahl: Mit Namen, Adresse und Geburtsdatum können Kriminelle Konten in Ihrem Namen eröffnen.
  • Phishing und Betrug: Personalisierte Phishing-Angriffe werden überzeugender, je mehr Informationen verfügbar sind. Mehr dazu in unserem Leitfaden zu Phishing-Angriffen.
  • Stalking und Belästigung: Aktuelle Wohnadressen können in falsche Hände geraten.
  • Diskriminierung: Algorithmische Entscheidungen bei Versicherungen, Krediten oder Bewerbungen basieren oft auf gehandelten Datenprofilen.
  • Unerwünschte Werbung: Spam-Anrufe, Werbe-E-Mails und postalische Werbung nehmen zu.

Welche Datenhändler gibt es in Deutschland?

In Deutschland und im deutschsprachigen Raum sind verschiedene Arten von Datenhändlern aktiv. Sie unterscheiden sich in ihrem Geschäftsmodell und den gespeicherten Datentypen.

Anbieter-Typ Beispiele Gespeicherte Daten
Wirtschaftsauskunfteien SCHUFA, Creditreform, CRIF Bürgel, infoscore Bonität, Zahlungshistorie, Kredite
Adresshändler Deutsche Post Direkt, AZ Direct, Schober Adressen, Konsumprofile, Zielgruppendaten
People-Search-Dienste Das Telefonbuch, Yasni, 11880 Namen, Telefonnummern, Adressen
Online-Tracker Google, Meta, Oracle, Acxiom Online-Verhalten, Geräte-IDs, Standort
Marketing-Datenbanken Bisnode, Acxiom Deutschland Soziodemografische Profile, Lifestyle-Daten

Rechtliche Grundlagen: Ihre Rechte nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen als betroffener Person umfangreiche Rechte gegenüber jedem Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet – auch gegenüber Datenhändlern.

Die wichtigsten Betroffenenrechte

  1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind.
  2. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Das "Recht auf Vergessenwerden" – Daten müssen gelöscht werden, wenn keine Rechtsgrundlage mehr besteht.
  3. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche Daten müssen korrigiert werden.
  4. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen, insbesondere für Direktwerbung.
  5. Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO): Verarbeitung kann eingeschränkt werden.

Unternehmen müssen innerhalb von einem Monat auf Ihre Anfrage reagieren. In Österreich gelten ähnliche Regelungen – Details finden Sie in unserem Beitrag zum Datenschutzgesetz Österreich.

Schritt-für-Schritt: Daten von Datenhändlern entfernen

Die Löschung Ihrer Daten erfordert ein systematisches Vorgehen. Befolgen Sie diese sieben Schritte, um Ihre Privatsphäre effektiv zurückzugewinnen.

Schritt 1: Bestandsaufnahme machen

Recherchieren Sie zunächst, welche Datenhändler überhaupt Daten über Sie haben könnten. Googeln Sie Ihren eigenen Namen in Anführungszeichen kombiniert mit Ihrer Stadt oder Telefonnummer. Notieren Sie alle Webseiten, auf denen Sie Treffer finden.

Schritt 2: Auskunftsanfragen stellen

Bevor Sie löschen lassen, sollten Sie wissen, was gespeichert ist. Stellen Sie eine Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO. Diese ist kostenlos. Ein Musterschreiben sollte enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Anschrift
  • Verweis auf Art. 15 DSGVO
  • Bitte um Auflistung aller gespeicherten Daten
  • Auskunft über Datenquellen und Empfänger
  • Frist von vier Wochen

Schritt 3: Löschungsantrag formulieren

Nach Erhalt der Auskunft stellen Sie einen formellen Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO. Berufen Sie sich zusätzlich auf Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO), insbesondere wenn die Daten für Werbezwecke verwendet werden.

Schritt 4: Per Einschreiben oder verschlüsselter E-Mail versenden

Versenden Sie Ihre Anträge nachweisbar – per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Bewahren Sie alle Belege auf.

Schritt 5: Fristen kontrollieren

Notieren Sie das Versanddatum und die Vier-Wochen-Frist. Wird diese nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf eine Mahnung und können Beschwerde einreichen.

Schritt 6: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Reagiert ein Datenhändler nicht oder weigert sich, können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. In Deutschland ist das die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder die Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes.

Schritt 7: Regelmäßig überprüfen

Daten tauchen oft wieder auf. Wiederholen Sie den Vorgang alle 6–12 Monate, da neue Datensätze aus anderen Quellen entstehen können.

Musterschreiben für Löschungsanträge

Verwenden Sie folgende Vorlage als Ausgangspunkt für Ihr Schreiben:

Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO sowie Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung sämtlicher zu meiner Person gespeicherten Daten. Gleichzeitig widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO der weiteren Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu Werbe-, Marketing- und Profilingzwecken.

Meine Daten: [Vorname Nachname, Geburtsdatum, Anschrift]

Bitte bestätigen Sie die Löschung schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Informieren Sie zudem alle Empfänger, an die meine Daten weitergegeben wurden, über die Löschung (Art. 19 DSGVO).

Sollte die Frist nicht eingehalten werden, behalte ich mir eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde vor.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Besonderheiten bei einzelnen Anbietern

SCHUFA und Wirtschaftsauskunfteien

Bei der SCHUFA können Sie einmal jährlich kostenlos eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Eine vollständige Löschung ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich, da die SCHUFA ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Bonitätsdaten geltend macht. Sie haben aber Anspruch auf Korrektur falscher Einträge.

Online-Telefonbücher

Bei Diensten wie Das Telefonbuch oder 11880 gibt es meist Online-Formulare zur Eintragslöschung. Diese sind unkompliziert und in der Regel innerhalb weniger Tage wirksam.

Internationale Datenhändler

US-amerikanische Datenhändler wie Acxiom oder Oracle bieten in der EU oft eigene Datenschutz-Portale an. Suchen Sie nach "Privacy Center" oder "GDPR Request" auf der jeweiligen Webseite.

Präventive Maßnahmen: So vermeiden Sie zukünftige Datensammlung

Das Löschen ist die eine Sache – das Verhindern neuer Datensammlungen die andere. Mit diesen Maßnahmen reduzieren Sie den Datenfluss zu Händlern dauerhaft.

Browser und Tracking

  • Nutzen Sie datenschutzfreundliche Browser. In unserem Browser-Vergleich stellen wir die besten Optionen vor.
  • Aktivieren Sie Tracking-Schutz und blockieren Sie Drittanbieter-Cookies.
  • Verwenden Sie Browser-Erweiterungen wie uBlock Origin oder Privacy Badger.
  • Nutzen Sie verschlüsseltes DNS (DNS-over-HTTPS) zum Schutz vor Netzwerk-Tracking.

E-Mail und Telefonnummer

  • Verwenden Sie Wegwerf-E-Mail-Adressen für Newsletter und Gewinnspiele.
  • Nutzen Sie eine separate Zweitnummer für Online-Registrierungen.
  • Aktivieren Sie den Sperrvermerk im Melderegister, um postalische Werbung zu unterbinden.

Sichere Linkverkürzung

Wenn Sie Links teilen, sollten diese nicht selbst zur Datensammlung beitragen. Datenschutzfreundliche Linkverkürzer wie Lunyb erstellen kurze, sichere URLs ohne aggressive Nutzer-Verfolgung – ideal für den professionellen und privaten Gebrauch.

Soziale Medien und Apps

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Datenschutzeinstellungen in sozialen Netzwerken.
  • Beschränken Sie App-Berechtigungen auf das Notwendigste.
  • Deaktivieren Sie Werbe-IDs auf Smartphones.

Was tun bei Missbrauch Ihrer Daten?

Sollten Sie feststellen, dass Ihre Daten für Betrug, Identitätsdiebstahl oder Belästigung missbraucht wurden, handeln Sie schnell:

  1. Beweise sichern: Screenshots, E-Mails, Briefe aufbewahren.
  2. Anzeige erstatten: Bei der Polizei oder online bei der jeweiligen Landeskriminalpolizei.
  3. Betrugsversuche melden: Unsere Anleitung zum Melden von Betrugsnummern hilft Ihnen weiter.
  4. SCHUFA-Sperre einrichten: Bei Identitätsdiebstahl können Sie eine vorsorgliche Sperre Ihres SCHUFA-Eintrags veranlassen.
  5. Beschwerde bei BfDI: Wenn Datenhändler involviert sind, informieren Sie die Aufsichtsbehörde.

Professionelle Löschdienste – sinnvoll oder nicht?

Mittlerweile gibt es kommerzielle Dienste, die das Löschen von Daten bei Datenhändlern automatisieren. Ein Überblick über Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • Zeitersparnis – Hunderte Anbieter werden automatisch angeschrieben
  • Regelmäßige Wiederholung der Anfragen
  • Übersichtliches Dashboard zur Statusverfolgung

Nachteile

  • Jährliche Kosten von 50–200 Euro
  • Übermittlung Ihrer Daten an ein weiteres Unternehmen
  • Erfolgsquote variiert stark
  • Deutsche Anbieter sind oft nicht abgedeckt

Für die meisten Privatpersonen reicht der manuelle Ansatz aus, wenn er konsequent und regelmäßig durchgeführt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis meine Daten gelöscht werden?

Datenhändler haben nach Art. 12 DSGVO maximal einen Monat Zeit, auf Ihre Löschungsanfrage zu reagieren. In komplexen Fällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, worüber Sie aber informiert werden müssen. Die meisten seriösen Anbieter bestätigen die Löschung jedoch innerhalb von 1–2 Wochen.

Ist die Löschung bei Datenhändlern wirklich kostenlos?

Ja, sowohl Auskunfts- als auch Löschungsanfragen nach DSGVO müssen kostenlos bearbeitet werden. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen dürfen Unternehmen eine angemessene Gebühr verlangen – was in der Praxis selten vorkommt.

Kann ich meine Daten bei der SCHUFA komplett löschen lassen?

Eine vollständige Löschung Ihres SCHUFA-Eintrags ist meist nicht möglich, da die SCHUFA ein berechtigtes Interesse an Bonitätsdaten geltend macht. Sie haben aber Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie pro Jahr und können falsche oder veraltete Einträge korrigieren oder löschen lassen. Negative Einträge werden zudem nach festgelegten Fristen automatisch gelöscht.

Was tue ich, wenn ein Datenhändler meine Anfrage ignoriert?

Senden Sie zunächst eine Mahnung mit einer letzten Frist von 14 Tagen. Reagiert das Unternehmen weiterhin nicht, reichen Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde ein – in Deutschland bei der BfDI oder Ihrer Landesdatenschutzbehörde. Diese Beschwerde ist kostenfrei und kann zu Bußgeldern für das Unternehmen führen.

Wie oft sollte ich meine Daten überprüfen?

Es empfiehlt sich, mindestens einmal pro Jahr eine vollständige Überprüfung durchzuführen. Da Datenhändler kontinuierlich neue Daten aus verschiedenen Quellen sammeln, können bereits gelöschte Informationen wieder auftauchen. Bei besonderem Schutzbedarf – etwa nach einem Datenleck oder bei Stalking-Gefahr – sollten Sie quartalsweise prüfen.

Fazit

Die Entfernung Ihrer persönlichen Daten von Datenhändlern ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung Ihrer digitalen Souveränität. Dank der DSGVO haben Sie starke Rechte – Sie müssen sie nur konsequent nutzen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme, stellen Sie systematisch Löschungsanträge, dokumentieren Sie alles und wiederholen Sie den Prozess regelmäßig. Kombiniert mit präventiven Maßnahmen wie datenschutzfreundlichen Browsern, verschlüsseltem DNS und durchdachter Datenfreigabe gewinnen Sie ein erhebliches Maß an Privatsphäre zurück. Ihre Daten gehören Ihnen – und nur Ihnen.

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