Eine Betrugsnummer Melden: Anleitung 2026 (Schritt für Schritt)
Unerwünschte Werbeanrufe, Schockanrufe, falsche Microsoft-Support-Mitarbeiter oder angebliche Polizisten am Telefon: Telefonbetrug gehört zu den häufigsten Betrugsformen in Deutschland. Allein die Bundesnetzagentur (BNetzA) verzeichnete in den vergangenen Jahren jeweils mehr als 70.000 Beschwerden zu unerlaubten Telefonanrufen. Wer eine Betrugsnummer meldet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere potenzielle Opfer – denn nur durch Beschwerden können Behörden Rufnummern abschalten oder Bußgelder verhängen.
In dieser Anleitung erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine Betrugsnummer in Deutschland melden, welche Behörden zuständig sind und welche Informationen Sie bereithalten sollten.
Was ist eine Betrugsnummer?
Eine Betrugsnummer ist eine Telefonnummer, von der aus betrügerische, unerlaubte oder belästigende Anrufe getätigt werden. Dazu zählen Schockanrufe, Phishing per Telefon (Vishing), unerlaubte Werbeanrufe ohne Einwilligung sowie Ping-Calls, die Sie zum teuren Rückruf verleiten sollen.
Häufige Erscheinungsformen:
- Schockanrufe: Angebliche Polizisten oder Verwandte fordern Geld wegen eines „Notfalls".
- Enkeltrick am Telefon: Anrufer geben sich als Verwandte in Geldnot aus.
- Microsoft-Support-Betrug: Englischsprachige Anrufer behaupten, Ihr Computer sei infiziert.
- Inkasso-Drohanrufe: Erfundene Forderungen mit Pfändungsdrohung.
- Gewinnversprechen: Sie hätten gewonnen, müssten aber zuerst eine Gebühr zahlen.
- Ping-Calls: Kurzes Klingeln aus dem Ausland, um Rückrufe zu provozieren.
- Unerlaubte Werbung: Strom-, Gas- oder Versicherungsverträge ohne Einwilligung.
Warum sollten Sie eine Betrugsnummer melden?
Jede Meldung zählt. Die Bundesnetzagentur kann nur aktiv werden, wenn Beschwerden vorliegen. Ab einer gewissen Anzahl von Beschwerden zu einer Rufnummer leitet die BNetzA Maßnahmen ein – von der Abschaltung der Nummer über Rechnungslegungsverbote bis hin zu Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro.
Vorteile einer Meldung:
- Schutz weiterer potenzieller Opfer
- Abschaltung der Rufnummer durch die BNetzA
- Bußgelder für die Betreiber
- Statistische Erfassung neuer Betrugsmaschen
- Möglicher Erlass von Telefonrechnungen bei Ping-Calls
Welche Behörde ist für welche Art von Anruf zuständig?
In Deutschland gibt es mehrere Anlaufstellen, je nach Art des Anrufs und Ihrem persönlichen Schaden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
| Art des Anrufs | Zuständige Stelle | Was wird unternommen? |
|---|---|---|
| Unerlaubter Werbeanruf | Bundesnetzagentur (BNetzA) | Bußgeld bis 300.000 €, Rufnummernabschaltung |
| Ping-Call / Lockanruf | Bundesnetzagentur | Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot |
| Schockanruf / Enkeltrick | Polizei (110 bzw. Onlinewache) | Strafanzeige, Ermittlung |
| Phishing / Vishing | Polizei + BSI | Strafanzeige, Warnmeldungen |
| Datenschutzverstoß (z. B. unerlaubter Datenabgriff) | BfDI / Landesdatenschutzbehörde | Bußgeld nach DSGVO |
| Inkasso-Drohung | BaFin + Verbraucherzentrale | Aufsichtsrechtliche Prüfung |
Schritt-für-Schritt: Betrugsnummer bei der Bundesnetzagentur melden
Die Bundesnetzagentur ist die wichtigste Anlaufstelle für unerlaubte Telefonwerbung, Ping-Calls und Rufnummernmissbrauch. Die Meldung ist kostenlos und online möglich.
1. Informationen sammeln
Bevor Sie die Beschwerde einreichen, notieren Sie:
- Die angerufene Rufnummer (Ihre eigene)
- Die anrufende Rufnummer (sofern angezeigt)
- Datum und Uhrzeit des Anrufs
- Genauer Gesprächsinhalt (Stichpunkte reichen)
- Genannter Firmenname oder beworbenes Produkt
- Wurde nach Daten oder Geld gefragt?
2. Online-Beschwerdeformular ausfüllen
Rufen Sie die Website der Bundesnetzagentur auf und suchen Sie nach „Beschwerde unerlaubte Telefonwerbung" oder „Rufnummernmissbrauch". Es gibt unterschiedliche Formulare für:
- Unerlaubte Telefonwerbung
- Rufnummernmissbrauch (Ping-Calls, falsche Identitäten)
- Faxspam und SMS-Spam
3. Beschwerde absenden
Nach dem Absenden erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Eine individuelle Rückmeldung zum Verfahrensstand erfolgt aus Datenschutzgründen meist nicht – das ist normal.
4. Alternative Meldewege
Wenn Sie kein Online-Formular nutzen möchten, können Sie Ihre Beschwerde auch postalisch oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur in Bonn richten. Halten Sie alle relevanten Daten bereit.
Schockanruf oder Enkeltrick: So melden Sie bei der Polizei
Bei Schockanrufen, Enkeltrick-Versuchen oder wenn bereits ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollten Sie unverzüglich die Polizei einschalten. Diese Anrufe sind keine bloßen Belästigungen, sondern versuchter oder vollendeter Betrug nach § 263 StGB.
Akute Lage: Notruf 110
Wenn der Anruf gerade läuft oder Sie unter Druck gesetzt werden, sofort die 110 wählen. Lassen Sie sich nicht zu Geldübergaben drängen – legen Sie auf und rufen Sie zurück über die offizielle Nummer.
Onlinewache der Polizei nutzen
Für nachträgliche Anzeigen bietet fast jedes Bundesland eine Online-Wache an. Dort können Sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Sie benötigen:
- Ihre persönlichen Daten
- Genaue Beschreibung des Anrufs
- Eventuelle Überweisungsbelege oder Screenshots
- Die Rufnummer des Anrufers
Persönliche Anzeige
Alternativ können Sie auf jeder Polizeidienststelle eine Anzeige aufgeben. Bei größeren Schadenssummen ist dies oft sinnvoller, da Sie direkt Rückfragen klären können.
Datenschutzverstoß: Meldung beim BfDI oder Landesdatenschutzbeauftragten
Wenn der Anruf auf einem Datenschutzverstoß basiert – etwa weil Ihre Telefonnummer ohne Einwilligung weitergegeben wurde – können Sie zusätzlich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder Ihrer Landesdatenschutzbehörde Beschwerde einreichen.
Nach Art. 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei jeder Aufsichtsbehörde. Die Behörde prüft, ob ein Verstoß vorliegt, und kann Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Wenn Sie sich generell fragen, wer welche Daten über Sie speichert, lesen Sie unseren Leitfaden Was Google über Sie weiß. Zur Datenlöschung im Internet hilft Ihnen unser Artikel zum Recht auf Vergessenwerden.
Spezialfall: Ping-Calls aus dem Ausland
Ein Ping-Call ist ein Anruf, der nur kurz klingelt, damit Sie zurückrufen – oft auf eine teure Auslandsnummer. Typische Ländervorwahlen sind +355 (Albanien), +216 (Tunesien), +225 (Elfenbeinküste) oder +675 (Papua-Neuguinea).
So verhalten Sie sich richtig
- Niemals zurückrufen
- Nummer blockieren (auf Smartphone und Festnetz)
- Rufnummer notieren
- Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen
- Falls bereits zurückgerufen: Telefonrechnung prüfen und unberechtigte Posten reklamieren
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig Listen mit Rufnummern, gegen die ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen wurde. Steht Ihre Rufnummer auf der Liste, müssen Sie nichts zahlen.
Vorbeugung: So vermeiden Sie Betrugsanrufe
Auch wenn sich Betrugsanrufe nie vollständig verhindern lassen, können Sie das Risiko deutlich reduzieren:
Telefonnummer schützen
- Geben Sie Ihre Nummer nur an, wenn es wirklich nötig ist
- Lassen Sie sich aus öffentlichen Telefonverzeichnissen austragen
- Verwenden Sie unterschiedliche Nummern für Privates und Online-Anmeldungen
- Achten Sie bei Gewinnspielen auf das Kleingedruckte – häufig wird damit eine Einwilligung zur Telefonwerbung erschlichen
Technische Hilfsmittel
- Spam-Filter Ihres Smartphones aktivieren (Android und iOS bieten dies an)
- Apps wie „Clever Dialer" oder „Tellows" zur Rufnummeridentifikation
- Festnetzanrufbeantworter mit Vorabansage einsetzen
- Bekannte Spam-Nummern in der Telefonanlage blockieren
Wenn Sie Links zur Überprüfung teilen
Sollten Sie verdächtige Links oder Beweismaterial sicher teilen wollen – etwa mit der Polizei oder einem Anwalt – können Sie diese mit einem datenschutzfreundlichen Kurz-URL-Dienst wie Lunyb kürzen und mit Klick-Statistiken nachverfolgen, ohne den Empfänger zu tracken. Ein Vergleich verschiedener Kurz-URL-Dienste findet sich in unserem Artikel Bitly vs TinyURL 2026.
Verhalten während eines Betrugsanrufs
Wenn Sie einen verdächtigen Anruf erhalten, gilt: Ruhe bewahren und keine Informationen preisgeben.
Was Sie tun sollten
- Bleiben Sie sachlich und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
- Stellen Sie Gegenfragen (Name, Dienststelle, Aktenzeichen)
- Legen Sie im Zweifel einfach auf
- Rufen Sie zurück über offizielle Nummern (nicht die angezeigte!)
- Notieren Sie alle Details direkt nach dem Gespräch
Was Sie niemals tun sollten
- Keine Kontodaten, PINs oder TANs nennen
- Keine Fernwartungssoftware installieren (z. B. AnyDesk, TeamViewer)
- Keine Bargeldübergaben an Fremde, auch wenn sie sich als Polizisten ausgeben
- Keine Anrufe zurückrufen, deren Nummer Sie nicht kennen
- Niemals „Ja" als alleinige Antwort sagen (kann für gefälschte Verträge missbraucht werden)
Was passiert nach der Meldung?
Nach Ihrer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur prüft die Behörde, ob die Rufnummer bereits auffällig geworden ist. Bei wiederholten Beschwerden werden folgende Maßnahmen geprüft:
- Rufnummernabschaltung: Die Nummer wird deaktiviert
- Rechnungslegungsverbot: Telefonanbieter dürfen keine Gebühren mehr berechnen
- Inkassierungsverbot: Bereits gestellte Forderungen dürfen nicht eingetrieben werden
- Bußgeldverfahren: Bis zu 300.000 € für die Betreiber
Die Verfahren können einige Wochen oder Monate dauern. Eine individuelle Information erhalten Sie üblicherweise nicht, aber Sie tragen mit jeder Meldung zur Aufklärung bei.
Tipps für besonders gefährdete Gruppen
Senioren sind besonders häufig Opfer von Schockanrufen. Familienangehörige sollten gemeinsam Schutzmaßnahmen besprechen:
- Vereinbaren Sie ein „Code-Wort" mit Verwandten für echte Notfälle
- Klären Sie auf, dass Polizei oder Justiz nie Bargeld am Telefon fordern
- Speichern Sie wichtige Notfallnummern im Telefon
- Aktivieren Sie eine Anrufer-ID-App
- Halten Sie die Nummer der örtlichen Polizei griffbereit
Weitergehende Informationen zum Schutz vor digitalen Bedrohungen finden Sie in unserem Überblick zur Cybersicherheitslage 2026, der auch viele für Deutschland relevante Hinweise enthält.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Betrugsnummer anonym melden?
Bei der Bundesnetzagentur müssen Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit die Beschwerde als zulässig gilt. Ihre Daten werden jedoch vertraulich behandelt und nicht an die gemeldete Firma weitergegeben. Bei der Polizei können Sie über Hinweisportale teilweise anonym Hinweise abgeben, eine Strafanzeige erfordert aber Ihre Personalien.
Was kostet die Meldung einer Betrugsnummer?
Die Meldung ist sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei der Polizei und den Datenschutzbehörden kostenlos. Es entstehen Ihnen keinerlei Gebühren – auch nicht, wenn Sie mehrere Behörden parallel informieren.
Muss ich eine Rechnung für einen Ping-Call bezahlen?
Wenn die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen hat, müssen Sie nichts zahlen. Prüfen Sie die aktuellen Listen auf der BNetzA-Website. Reklamieren Sie unberechtigte Positionen schriftlich bei Ihrem Telefonanbieter und kürzen Sie die Rechnung um diesen Betrag.
Wie lange dauert es, bis eine gemeldete Nummer abgeschaltet wird?
Das hängt von der Anzahl der Beschwerden und der Komplexität des Falls ab. Bei eindeutigen Ping-Calls kann die Abschaltung innerhalb weniger Tage erfolgen, bei komplexeren Werbeanruf-Fällen mit ausländischen Betreibern können die Verfahren mehrere Monate dauern.
Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ich auf einen Betrug hereingefallen bin?
Grundsätzlich ja – allerdings ist die Durchsetzung schwierig, da Täter oft im Ausland sitzen oder unbekannt bleiben. Bei finanziellen Schäden sollten Sie sofort die Polizei einschalten, Ihre Bank kontaktieren und gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren. Ihre Versicherung (Hausrat- oder Cyberversicherung) übernimmt unter Umständen Teile des Schadens.
Fazit
Eine Betrugsnummer zu melden ist einfach, kostenlos und wirksam. Mit Ihrer Beschwerde tragen Sie aktiv dazu bei, dass kriminelle Anrufer abgeschaltet, mit Bußgeldern belegt und im besten Fall strafrechtlich verfolgt werden. Nutzen Sie die Bundesnetzagentur für unerlaubte Werbung und Ping-Calls, die Polizei für Schockanrufe und Betrug sowie die Datenschutzbehörden bei unerlaubter Datenverwendung. Je mehr Bürger melden, desto schneller können Behörden eingreifen – und desto weniger Menschen werden Opfer.
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