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Datenbroker: Wer Verkauft Ihre Daten? Der Große Report 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
··8 min read

Datenbroker sind Unternehmen, die persönliche Informationen über Sie sammeln, aggregieren und an Dritte verkaufen – oft ohne Ihr Wissen und ohne direkten Kontakt zu Ihnen. Der weltweite Markt für den Handel mit personenbezogenen Daten wird 2026 auf über 350 Milliarden US-Dollar geschätzt. Doch wer genau steckt hinter dieser Industrie, welche Daten werden konkret gehandelt und welche Rechte haben Sie als Verbraucher in Deutschland?

In diesem umfassenden Report zeigen wir Ihnen, wie das Geschäft mit Ihren Daten funktioniert, welche Unternehmen die größten Akteure sind, und wie Sie sich effektiv schützen können.

Was sind Datenbroker? Eine klare Definition

Datenbroker (auch: Datenhändler, engl. Data Brokers) sind spezialisierte Unternehmen, deren Geschäftsmodell darin besteht, personenbezogene Daten aus unterschiedlichsten Quellen zu sammeln, zu Profilen zu verdichten und diese Profile gegen Bezahlung an Kunden weiterzugeben. Anders als Plattformen wie Facebook oder Google, mit denen Nutzer eine direkte Beziehung eingehen, agieren Datenbroker meist im Hintergrund.

Die Federal Trade Commission (FTC) definiert Datenbroker als "Unternehmen, die Verbraucherdaten sammeln und diese Informationen an andere Unternehmen weiterverkaufen oder teilen". In der EU fallen sie unter die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), was ihre Tätigkeit deutlich einschränkt – aber nicht verhindert.

Drei Haupttypen von Datenbrokern

  1. Marketing-Datenbroker: Verkaufen Zielgruppenprofile für Werbezwecke (z. B. Acxiom, Epsilon)
  2. Auskunfteien / Risiko-Broker: Bewerten Kreditwürdigkeit und Betrugsrisiko (z. B. SCHUFA, Creditreform, LexisNexis)
  3. People-Search-Broker: Bieten Personensuche und Hintergrundchecks an (z. B. Spokeo, BeenVerified – primär in den USA)

Welche Daten werden konkret gehandelt?

Die Bandbreite gesammelter Informationen ist erschreckend groß. Ein einzelnes Profil kann laut Recherchen der Electronic Frontier Foundation über 1.500 einzelne Datenpunkte enthalten.

Typische Datenkategorien

KategorieBeispieleSensibilität
IdentitätName, Geburtsdatum, Adresse, TelefonnummerMittel
DemografieAlter, Geschlecht, Familienstand, HaushaltsgrößeNiedrig
FinanzenEinkommensschätzung, Kreditwürdigkeit, ImmobilienbesitzHoch
VerhaltenKaufhistorie, besuchte Websites, App-NutzungHoch
StandortGPS-Verläufe, Wohnort, ArbeitsplatzSehr hoch
GesundheitKrankheitshinweise aus Suchverhalten, Apotheken-KäufenSehr hoch
Politik/ReligionVermutete Wahlpräferenz, KonfessionSehr hoch

Woher stammen diese Daten?

Datenbroker beziehen ihre Informationen aus einer Vielzahl von Quellen:

  • Öffentliche Register: Handelsregister, Grundbuch, Melderegister
  • Cookies und Tracking-Pixel: Auf nahezu jeder Website eingesetzt
  • Mobile Apps: Standortdaten, Kontaktlisten, Gerätekennungen
  • Kundenkarten und Loyalty-Programme: Kaufhistorie im Einzelhandel
  • Gewinnspiele und kostenlose Angebote: Klassische Datensammelfallen
  • Social-Media-Scraping: Öffentlich sichtbare Profildaten
  • Datenpartnerschaften: Kauf von anderen Unternehmen

Die größten Datenbroker weltweit und in Deutschland

Der Markt wird von wenigen großen Akteuren dominiert. Während in den USA einige Datenbroker sehr aggressiv operieren, ist der deutsche Markt aufgrund der DSGVO stärker reguliert – aber nicht immun.

Internationale Schwergewichte

UnternehmenSitzSpezialisierungDatensätze (ca.)
Acxiom (LiveRamp)USAMarketing-Profile2,5 Mrd. Verbraucher
ExperianIrland/USABonität & Marketing1 Mrd.+
EquifaxUSAKreditinformationen800 Mio.+
Oracle Data CloudUSADigitale Werbung5 Mrd. Profile
NielsenUSAKonsumverhaltenGlobal
TransUnionUSABonität & Identität1 Mrd.+

Datenhändler mit Deutschland-Bezug

  • SCHUFA Holding AG: Bekannteste deutsche Auskunftei, verwaltet über 68 Millionen Personenprofile
  • Creditreform / CRIF Bürgel: Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsdaten
  • Deutsche Post Direkt / AZ Direct: Adressdaten und Zielgruppen-Marketing
  • Acxiom Deutschland GmbH: Ableger des US-Riesen
  • Schober Information Group: B2B- und B2C-Adressdaten
  • bonify / infoscore Consumer Data: Verbraucherdaten und Bonität

Wie funktioniert das Geschäftsmodell?

Das Geschäft mit Daten läuft in einem mehrstufigen Prozess ab, der für Verbraucher meist völlig intransparent bleibt.

Der Weg Ihrer Daten in fünf Schritten

  1. Erfassung: Ihre Daten werden über Cookies, Apps, Kundenkarten, Formulare oder öffentliche Quellen erfasst.
  2. Aggregation: Verschiedene Datenpunkte werden zu einem einheitlichen Profil zusammengeführt (Identity Resolution).
  3. Anreicherung: Das Profil wird durch Modelle und Schätzungen erweitert (z. B. vermutetes Einkommen, Interessen).
  4. Segmentierung: Sie werden Zielgruppen zugeordnet – etwa "junge Familie mit Immobilieninteresse" oder "Diabetes-Risikoprofil".
  5. Verkauf/Lizenzierung: Werbetreibende, Versicherungen, politische Kampagnen oder andere Datenbroker kaufen Zugriff.

Preise variieren stark: Ein einfaches Marketing-Segment kostet wenige Cent pro Datensatz, ein detailliertes Bonitätsprofil hingegen mehrere Euro. Der Umsatz entsteht durch das Volumen – Milliarden von Transaktionen täglich.

Rechtliche Lage in Deutschland und der EU

Die DSGVO ist weltweit eines der strengsten Datenschutzregime und schränkt den Handel mit personenbezogenen Daten erheblich ein. Dennoch existiert ein legaler Datenmarkt, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Zulässige Rechtsgrundlagen

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Explizite Zustimmung – häufig über Cookie-Banner oder AGB versteckt
  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Meistgenutzte, aber oft strittige Grundlage
  • Vertragserfüllung: Etwa bei Bonitätsprüfungen im Rahmen eines Kaufvertrags

Ihre Rechte als Betroffener

  1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind
  2. Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO): "Recht auf Vergessenwerden"
  3. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Gegen Direktwerbung jederzeit möglich
  4. Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Daten in maschinenlesbarer Form erhalten
  5. Beschwerderecht: Bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde oder beim BfDI

Die Aufsicht in Deutschland liegt bei den Landesdatenschutzbeauftragten sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Diese Behörden können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Weitere Details zur Rechtslage in der DACH-Region finden Sie in unserem Artikel zum Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), das viele Parallelen zur DSGVO aufweist.

Konkrete Risiken für Verbraucher

Der Handel mit persönlichen Daten ist keine harmlose Randerscheinung – er hat konkrete negative Auswirkungen auf das tägliche Leben.

1. Diskriminierung und Preisdifferenzierung

Onlineshops zeigen unterschiedlichen Nutzern unterschiedliche Preise basierend auf Kaufkraft-Segmenten. Versicherungen berechnen Prämien anhand von Modellen, die Ihre Postleitzahl oder Ihr Surfverhalten berücksichtigen.

2. Identitätsdiebstahl

Datenlecks bei Brokern sind keine Seltenheit. Der Equifax-Hack 2017 betraf 147 Millionen Menschen. Solche Datensätze landen im Darknet und werden für Betrug missbraucht.

3. Stalking und Belästigung

Personensuchdienste ermöglichen es Fremden, private Adressen und Telefonnummern zu finden – ein reales Sicherheitsrisiko besonders für Frauen und öffentliche Personen.

4. Politische Manipulation

Der Skandal um Cambridge Analytica hat gezeigt, wie detaillierte Profile für gezielte politische Beeinflussung eingesetzt werden können.

5. Beeinflussung durch KI-Systeme

Mit dem EU-KI-Gesetz 2026 gelten zwar neue Regeln, doch die Trainingsdaten vieler KI-Modelle stammen weiterhin auch aus Datenbroker-Beständen.

Wie Sie sich effektiv schützen können

Sie sind dem Datenhandel nicht hilflos ausgeliefert. Mit einer Kombination aus rechtlichen Maßnahmen, technischen Vorkehrungen und bewusstem Verhalten lässt sich Ihre Datenspur deutlich reduzieren.

Rechtliche Maßnahmen

  1. Stellen Sie Auskunftsersuchen an die großen deutschen Datenbroker (SCHUFA, Creditreform, Acxiom)
  2. Widersprechen Sie schriftlich der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke
  3. Fordern Sie Löschung nach Art. 17 DSGVO, wenn keine Rechtsgrundlage besteht
  4. Nutzen Sie den detaillierten Praxis-Leitfaden zur Löschung Ihrer Daten

Technische Schutzmaßnahmen

  • Tracking-Blocker: Browsererweiterungen wie uBlock Origin oder Privacy Badger
  • Datenschutzfreundliche Browser: Firefox mit erweiterten Einstellungen, Brave oder Mullvad Browser
  • Verschlüsseltes DNS: DNS-over-HTTPS (DoH) verhindert das Ausspähen Ihrer Anfragen durch den Netzanbieter
  • Alias-E-Mail-Adressen: Dienste wie SimpleLogin oder Firefox Relay
  • Weniger Apps: Jede App ist ein potenzieller Datensender
  • Sichere Link-Weiterleitungen: Wer Links teilt, sollte auf datenschutzkonforme Dienste setzen. Lunyb etwa bietet eine DSGVO-konforme URL-Verkürzung ohne Nutzer-Tracking – eine oft unterschätzte Angriffsfläche im Marketing- und Kommunikationsalltag.

Verhaltensbezogene Maßnahmen

  1. Keine unnötigen Kundenkarten – oder mit Pseudonym
  2. Cookie-Banner konsequent ablehnen (nur essenzielle akzeptieren)
  3. App-Berechtigungen regelmäßig prüfen und einschränken
  4. Standortdienste nur bei Bedarf aktivieren
  5. Öffentliche Social-Media-Profile minimalistisch halten
  6. Bei Gewinnspielen und kostenlosen Angeboten skeptisch sein

Ausblick: Was ändert sich 2026?

Der Regulierungsdruck auf Datenbroker nimmt weltweit zu. Mehrere Entwicklungen sind für 2026 besonders relevant:

  • Data Act der EU: Neue Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten, seit Januar 2024 in Kraft, mit gestaffelten Anwendungsfristen
  • Digital Services Act (DSA): Verbot bestimmter Formen personalisierter Werbung, insbesondere gegenüber Minderjährigen
  • KI-Verordnung: Einschränkungen für Profiling und automatisierte Entscheidungen
  • US-Bundesstaaten-Gesetze: Kalifornien (CCPA/CPRA), Texas, Oregon und weitere haben Registrierungspflichten für Datenbroker eingeführt
  • Global Privacy Control (GPC): Ein technisches Signal zur automatischen Ablehnung von Datenverkauf – zunehmend rechtlich bindend

Für Verbraucher bedeutet dies: Es wird einfacher, Rechte durchzusetzen – aber nur, wenn man sie kennt und aktiv nutzt.

Fazit: Wissen ist Ihr bester Schutz

Der Datenbroker-Markt ist ein milliardenschweres, weitgehend unsichtbares Ökosystem, das von der Unwissenheit der Verbraucher lebt. In Deutschland und der EU haben Sie starke Rechte – aber diese müssen aktiv eingefordert werden. Wer heute die eigenen Datenspuren minimiert, konsequent Auskunft verlangt und technische Schutzmaßnahmen einsetzt, kann die eigene Position im Datenökonomie deutlich verbessern.

Beginnen Sie mit einer Auskunftsanfrage bei den drei größten deutschen Datenbrokern, konfigurieren Sie Ihren Browser datenschutzfreundlich und überprüfen Sie einmal jährlich, welche Dienste noch Ihre Daten verarbeiten. Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Gewohnheit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist der Verkauf meiner Daten in Deutschland legal?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Datenbroker benötigen eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO – meist Ihre Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse. Ohne diese Grundlage ist der Handel illegal und kann bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.

Wie erfahre ich, welche Datenbroker Daten über mich haben?

Der einfachste Weg ist eine Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO bei den bekannten deutschen Datenbrokern (SCHUFA, Creditreform, Acxiom, Deutsche Post Direkt, Schober). Diese müssen innerhalb eines Monats kostenlos antworten. Zusätzlich hilft die Übersicht in unserem Praxis-Leitfaden zur Datenentfernung.

Was kostet ein Verbraucherprofil auf dem Datenmarkt?

Die Preise variieren extrem: Einfache demografische Segmente werden ab wenigen Cent pro 1.000 Datensätzen gehandelt. Detaillierte Profile mit Bonitäts-, Verhaltens- und Standortdaten können hingegen 5 bis 50 Euro pro Person kosten. Sehr sensible Kategorien (z. B. Gesundheitsdaten) sind noch teurer und in der EU streng reguliert.

Kann ich meine Daten dauerhaft aus allen Broker-Datenbanken löschen lassen?

Vollständig und dauerhaft ist schwierig, da ständig neue Daten aus öffentlichen Quellen und Cookies nachfließen. Sie können jedoch bei jedem einzelnen Broker eine Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen. Effektiver ist die Kombination aus Löschanträgen und laufender Datenspar-Praxis, um neue Erfassungen zu vermeiden.

Sind kostenlose Dienste besonders gefährlich für meine Daten?

Nicht pauschal, aber das Sprichwort "Wenn das Produkt kostenlos ist, sind Sie das Produkt" trifft häufig zu. Achten Sie auf die Datenschutzerklärung: Werden Daten an Dritte weitergegeben? Gibt es ein tragfähiges Geschäftsmodell? Datenschutzfreundliche Anbieter – auch bei kostenlosen Tools wie URL-Kürzern – finanzieren sich meist über Premium-Funktionen statt über Datenverkauf.

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