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Persönliche Daten von Datenhändlern Entfernen: Der Praxis-Leitfaden 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
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Ihre Adresse, Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum, Ihr Einkommen und sogar Ihre politischen Interessen – all diese Informationen werden von sogenannten Datenhändlern (englisch: Data Brokers) gesammelt, gebündelt und an Werbetreibende, Versicherungen, Auskunfteien oder auch Betrüger verkauft. Viele Verbraucher in Deutschland wissen nicht, dass ihre Daten in Hunderten von Datenbanken kursieren, obwohl sie diesen Unternehmen nie direkt etwas anvertraut haben.

Die gute Nachricht: Dank der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie ein starkes Recht, diese Daten löschen zu lassen. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern entfernen – rechtssicher, effektiv und ohne teure Dienstleister.

Was sind Datenhändler und warum sollten Sie sich darum kümmern?

Datenhändler sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell darin besteht, personenbezogene Daten von Millionen von Menschen zu sammeln, zu aggregieren und weiterzuverkaufen. Sie beziehen ihre Informationen aus öffentlichen Registern, Gewinnspielen, sozialen Netzwerken, Adresshändlern, Cookie-Netzwerken und Datenlecks.

Welche Informationen sammeln Datenhändler?

Ein typisches Profil bei einem Datenhändler kann folgende Informationen enthalten:

  • Grunddaten: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum
  • Finanzdaten: Geschätztes Einkommen, Bonität, Immobilienbesitz
  • Familienstand: Verheiratet, Kinder, Haushaltsgröße
  • Konsumverhalten: Einkaufsgewohnheiten, Marken-Präferenzen, Online-Aktivitäten
  • Gesundheitsdaten: Interessen an bestimmten Medikamenten oder Krankheiten
  • Politische und religiöse Neigungen: Wählerverhalten, Weltanschauung
  • Geräteinformationen: IP-Adressen, Browser-Fingerprints, Standortdaten

Welche Risiken bestehen?

Die Verbreitung Ihrer Daten hat konkrete Folgen: Sie erhalten unerwünschte Werbung und Spam-Anrufe, laufen Gefahr, Opfer von Identitätsdiebstahl zu werden, und könnten bei Versicherungen oder Krediten schlechtere Konditionen erhalten. In extremen Fällen nutzen Stalker oder Betrüger diese Datenbanken, um Opfer zu finden.

Ihre Rechte nach der DSGVO

Die DSGVO gibt Ihnen mehrere mächtige Werkzeuge in die Hand, um Ihre Daten zu kontrollieren. Diese Rechte gelten für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die wichtigsten Betroffenenrechte im Überblick

  1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
  2. Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO): Sie können die vollständige Löschung Ihrer Daten verlangen.
  3. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche Daten müssen korrigiert werden.
  4. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung – insbesondere für Direktwerbung – jederzeit widersprechen.
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie können Ihre Daten in einem gängigen Format erhalten.

Wichtig: Unternehmen müssen innerhalb von einem Monat auf Ihre Anfrage reagieren. Bei komplexen Fällen darf die Frist um zwei Monate verlängert werden. Die Bearbeitung ist kostenlos.

Die wichtigsten Datenhändler in Deutschland

Im deutschsprachigen Raum sind zahlreiche Datenhändler aktiv. Manche sind rein B2B-orientiert, andere bieten öffentliche Personensuchdienste an. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die relevantesten Anbieter, bei denen Sie eine Löschung anfordern sollten.

Anbieter Art Datenschutz-Kontakt Priorität
SCHUFA Holding AG Auskunftei datenschutz@schufa.de Hoch
CRIF Bürgel Auskunftei datenschutz@crifbuergel.de Hoch
Creditreform Boniversum Auskunftei datenschutz@boniversum.de Hoch
infoscore Consumer Data Auskunftei/Adresshandel datenschutz@arvato-infoscore.de Hoch
Deutsche Post Direkt Adresshändler datenschutz@deutschepost.de Mittel
AZ Direct (Bertelsmann) Marketingdaten datenschutz@az-direct.com Mittel
Acxiom Deutschland Marketing/Werbung datenschutz-de@acxiom.com Mittel
Das Örtliche / Das Telefonbuch Personensuche Über Website-Formular Mittel
Yasni / 11880.com Personensuche datenschutz@11880.com Niedrig
Regionale Adressverlage Adresshandel Individuell Niedrig

Schritt-für-Schritt: So löschen Sie Ihre Daten

Der Prozess zur Datenlöschung folgt einem klaren Ablauf. Nehmen Sie sich einen Nachmittag Zeit und arbeiten Sie systematisch vor. Dokumentieren Sie jeden Schritt – das ist wichtig, falls Unternehmen nicht reagieren.

Schritt 1: Bestandsaufnahme durchführen

Bevor Sie Anfragen versenden, sollten Sie wissen, wo Ihre Daten überhaupt kursieren. Führen Sie eine gründliche Recherche durch:

  1. Suchen Sie Ihren vollständigen Namen bei Google, Bing und DuckDuckGo in Anführungszeichen (z.B. "Max Mustermann Berlin").
  2. Prüfen Sie Personensuchmaschinen wie yasni.de, 11880.com, dasoertliche.de.
  3. Nutzen Sie Have I Been Pwned, um zu sehen, in welchen Datenlecks Ihre E-Mail-Adresse aufgetaucht ist.
  4. Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft bei den großen Auskunfteien an (SCHUFA, CRIF, Boniversum).

Schritt 2: Auskunftsanfrage stellen

Bevor Sie eine Löschung verlangen, macht es Sinn, zuerst eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu verlangen. So erfahren Sie, welche konkreten Daten das Unternehmen über Sie gespeichert hat und an wen es diese weitergegeben hat.

Vorlage für eine Auskunftsanfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO Gebrauch. Bitte teilen Sie mir mit:
1. Welche personenbezogenen Daten Sie über mich verarbeiten,
2. Zu welchen Zwecken diese Daten verarbeitet werden,
3. An welche Empfänger meine Daten weitergegeben wurden,
4. Die geplante Speicherdauer,
5. Die Herkunft der Daten, sofern nicht von mir erhoben.

Ich bitte um Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name, Anschrift, Geburtsdatum]

Schritt 3: Löschungsantrag versenden

Nach Erhalt der Auskunft (oder direkt, wenn Sie sicher sind, dass Daten vorliegen) fordern Sie die Löschung an. Nutzen Sie folgende Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie gemäß Art. 17 DSGVO auf, alle über meine Person gespeicherten personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen. Gleichzeitig widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO jeglicher Verarbeitung meiner Daten zu Werbezwecken.

Sollten Sie meine Daten an Dritte weitergegeben haben, sind Sie gemäß Art. 19 DSGVO verpflichtet, diese über meinen Löschungswunsch zu informieren.

Bitte bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name, Anschrift, Geburtsdatum]

Schritt 4: Nachverfolgen und dokumentieren

Führen Sie eine Tabelle mit allen versendeten Anfragen. Notieren Sie Datum, Empfänger, Frist und Antwort. Wenn ein Unternehmen nicht reagiert oder die Löschung verweigert, haben Sie mehrere Optionen:

  1. Erinnerung senden mit Verweis auf die abgelaufene Frist
  2. Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen (z.B. BfDI oder Landesdatenschutzbehörde)
  3. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen – bei DSGVO-Verstößen drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder

Präventive Maßnahmen: Wie Sie den Datenabfluss stoppen

Das Löschen bestehender Daten ist nur der erste Schritt. Um zu verhindern, dass Ihre Informationen erneut in Datenbanken landen, sollten Sie einige Gewohnheiten ändern.

Öffentliche Register anpassen

Viele Datenhändler beziehen ihre Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen:

  • Melderegister: Legen Sie beim Einwohnermeldeamt eine Übermittlungssperre ein (nach § 51 BMG). Damit dürfen Ihre Daten nicht für Werbung, Adresshandel oder Melderegisterauskünfte an Private weitergegeben werden.
  • Telefonbuch: Streichen Sie Ihren Eintrag oder machen Sie ihn zumindest "nicht öffentlich zugänglich".
  • Handelsregister: Prüfen Sie, welche persönlichen Angaben (Privatadresse!) öffentlich sichtbar sind.

Digitale Spuren minimieren

Ein Großteil moderner Datenerfassung erfolgt über Cookies, Tracker und Ihre IP-Adresse. Um Ihren digitalen Fußabdruck zu reduzieren:

  • Nutzen Sie einen privatsphärefreundlichen Browser wie Firefox, Brave oder den Tor Browser.
  • Aktivieren Sie verschlüsseltes DNS (DNS-over-HTTPS oder DNS-over-TLS) über Anbieter wie Quad9 oder Cloudflare 1.1.1.1.
  • Installieren Sie Werbe- und Trackerblocker wie uBlock Origin.
  • Verwenden Sie Einwegadressen für unwichtige Anmeldungen (z.B. über Dienste wie SimpleLogin oder AnonAddy).
  • Kürzen Sie geteilte Links über datenschutzfreundliche Dienste wie Lunyb, um nicht unnötig Referrer- und Klickdaten an Dritt-Tracker weiterzugeben.

Gewinnspiele und Rabattkarten meiden

Kaum eine Datenquelle ist so ergiebig wie Gewinnspiele, Kundenkarten und Umfragen. Die AGBs enthalten fast immer Klauseln zur Datenweitergabe an "Werbepartner". Wenn Sie teilnehmen möchten, streichen Sie die entsprechenden Kästchen an – die Einwilligung muss freiwillig sein und darf laut DSGVO nicht Voraussetzung für die Teilnahme sein.

Automatisierte Löschdienste: Sinnvoll oder nicht?

Es gibt kommerzielle Anbieter, die versprechen, den Löschprozess für Sie zu automatisieren. Sie schicken Anfragen an Hunderte von Datenhändlern und überwachen den Erfolg. Diese Dienste kosten meist zwischen 8 und 15 Euro pro Monat.

Vor- und Nachteile automatisierter Dienste

Vorteile:

  • Zeitersparnis – Sie müssen nicht selbst recherchieren
  • Kontinuierliche Überwachung, falls Daten erneut auftauchen
  • Zugriff auf umfangreiche Datenhändler-Listen

Nachteile:

  • Sie geben dem Dienst weitere persönliche Daten – ein Widerspruch in sich
  • Laufende Kosten
  • Viele Dienste kommen aus den USA und decken deutsche/europäische Datenhändler nur unvollständig ab
  • Die manuelle Anfrage nach DSGVO ist oft rechtssicherer

Unser Rat: Für die großen deutschen Auskunfteien und Adresshändler lohnt sich die manuelle Anfrage. Diese sind ohnehin die wichtigsten Datenquellen. Für den Long Tail der internationalen Broker können Dienste ergänzend nützlich sein.

Was tun bei Verweigerung oder ausbleibender Antwort?

Nicht alle Unternehmen reagieren kooperativ. Manche verzögern, andere behaupten, sie hätten keine Daten, obwohl sich Ihre Informationen offensichtlich in ihrer Datenbank befinden. In solchen Fällen haben Sie mehrere Handhaben.

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesdatenschutzbehörde. Für bundesweit tätige Unternehmen und Telekommunikation ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig. Die Beschwerde ist kostenlos und formlos möglich.

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor:

  1. Kopie Ihrer ursprünglichen Anfrage (mit Datum)
  2. Nachweis über den Versand (E-Mail-Header, Einschreiben-Beleg)
  3. Etwaige Antworten des Unternehmens
  4. Eine kurze Schilderung des Sachverhalts

Rechtliche Schritte

Bei schwerwiegenden Verstößen können Sie zivilrechtlich vorgehen und sogar Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO fordern. Deutsche Gerichte haben bereits Schmerzensgeld-Zahlungen bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung zugesprochen – die Beträge liegen typischerweise zwischen 100 und 5.000 Euro.

Länderspezifische Besonderheiten

Während die DSGVO in der gesamten EU gilt, gibt es nationale Ergänzungen. In Deutschland ist dies das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das bestimmte Aspekte konkretisiert. In der Schweiz gilt seit 2023 das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), das ähnliche Rechte vorsieht, aber eigene Fristen und Zuständigkeiten hat.

Auch das neue EU-KI-Gesetz bringt zusätzliche Rechte mit sich, insbesondere wenn Datenhändler Ihre Informationen für KI-basierte Profile oder Scoring-Systeme nutzen. Ab 2026 haben Sie erweiterte Auskunftsrechte über automatisierte Entscheidungen.

Checkliste: In 7 Tagen zu mehr Datenkontrolle

Hier ein konkreter Fahrplan, den Sie in einer Woche umsetzen können:

  1. Tag 1: Google-Recherche zum eigenen Namen, Bestandsaufnahme erstellen
  2. Tag 2: Selbstauskunft bei SCHUFA, CRIF und Boniversum beantragen
  3. Tag 3: Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt einlegen
  4. Tag 4: Auskunfts- und Löschanfragen an die Top-10-Datenhändler versenden
  5. Tag 5: Personensuchmaschinen (yasni, 11880) über Löschformulare bearbeiten
  6. Tag 6: Browser-Einstellungen härten, Tracker-Blocker installieren, verschlüsseltes DNS einrichten
  7. Tag 7: Übersichtstabelle erstellen, Erinnerungen für Fristen setzen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Löschung meiner Daten wirklich kostenlos?

Ja. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO müssen Unternehmen sowohl Auskunfts- als auch Löschanfragen kostenlos bearbeiten. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen (z.B. mehrfache Wiederholungen) dürfen Gebühren erhoben oder die Anfrage abgelehnt werden.

Wie lange dauert es, bis meine Daten gelöscht sind?

Unternehmen haben ab Eingang Ihrer Anfrage einen Monat Zeit. Diese Frist kann bei komplexen Anfragen um zwei Monate verlängert werden, allerdings muss Sie das Unternehmen darüber informieren. In der Praxis antworten seriöse Anbieter innerhalb weniger Werktage.

Kann ich die Löschung bei Auskunfteien wie der SCHUFA verlangen?

Teilweise. Positive Bonitätsdaten und aktuelle Kreditverträge dürfen Auskunfteien während der Laufzeit speichern (berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Erledigte Einträge, Fehler oder veraltete Daten müssen jedoch gelöscht werden. Prüfen Sie Ihre Selbstauskunft genau und widersprechen Sie fehlerhaften Einträgen.

Was passiert, wenn meine Daten in einem US-Datenbroker landen?

Die DSGVO gilt extraterritorial: Sobald ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbietet oder deren Verhalten beobachtet, ist es an die DSGVO gebunden. Sie können also auch US-Anbieter wie LexisNexis oder Acxiom kontaktieren. Bei Weigerung ist eine Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde (DPC) oder dem BfDI möglich.

Werden meine Daten nach der Löschung wirklich vollständig entfernt?

In der Regel ja, allerdings dürfen Unternehmen minimale Datensätze (z.B. Ihre E-Mail-Adresse auf einer Sperrliste) behalten, um zu verhindern, dass Ihre Daten versehentlich erneut erhoben werden. Diese Sperrliste ist zulässig und liegt in Ihrem Interesse. Beobachten Sie dennoch regelmäßig, ob Ihre Daten erneut auftauchen – etwa alle 6-12 Monate.

Fazit

Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern zu entfernen ist Arbeit, aber machbar. Die DSGVO gibt Ihnen alle rechtlichen Werkzeuge an die Hand – Sie müssen sie nur konsequent nutzen. Beginnen Sie mit den großen deutschen Auskunfteien und Adresshändlern, legen Sie eine Melderegistersperre ein und passen Sie Ihr Online-Verhalten an. So gewinnen Sie ein erhebliches Stück Ihrer digitalen Privatsphäre zurück.

Denken Sie daran: Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern eine kontinuierliche Aufgabe. Prüfen Sie zweimal pro Jahr, ob Ihre Daten wieder aufgetaucht sind, und wiederholen Sie den Prozess bei Bedarf. Jede erfolgreich gelöschte Datenspur ist ein Gewinn für Ihre Sicherheit und Ihre Selbstbestimmung.

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