Datenbroker: Wer Verkauft Ihre Daten? (Leitfaden 2026)
Jeden Tag werden Ihre persönlichen Daten – Name, Adresse, Einkommen, Gesundheitsdaten, Surfverhalten – ohne Ihr direktes Wissen gehandelt. Hinter dieser Milliardenindustrie stehen sogenannte Datenbroker: spezialisierte Unternehmen, die Informationen über Millionen Menschen sammeln, aggregieren und an Werbetreibende, Versicherungen, Arbeitgeber oder sogar Regierungen verkaufen. Dieser Leitfaden erklärt, wer diese Akteure sind, welche Daten sie über Sie besitzen und wie Sie sich effektiv wehren können.
Was sind Datenbroker?
Datenbroker (auch Datenhändler oder Data Brokers) sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, personenbezogene Daten aus verschiedenen Quellen zu sammeln, zu Profilen zu verknüpfen und diese an Dritte zu verkaufen oder zu lizenzieren. Sie interagieren dabei in der Regel nicht direkt mit den betroffenen Personen – im Gegensatz zu Plattformen wie Google oder Meta, bei denen Nutzer aktiv Konten anlegen.
Die Branche ist global geschätzt über 250 Milliarden Euro schwer. Große Namen wie Acxiom, Experian, Oracle Data Cloud, LiveRamp, Epsilon oder Nielsen verwalten Profile von hunderten Millionen Menschen – auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die drei Haupttypen von Datenbrokern
- Marketing-Datenbroker: Erstellen Zielgruppenprofile für Werbekampagnen (z.B. Acxiom, Epsilon).
- Risiko- und Betrugsprävention: Beliefern Banken, Versicherungen und Vermieter mit Bonitäts- und Risikodaten (z.B. Schufa, LexisNexis).
- People-Search-Dienste: Bieten öffentlich zugängliche Personensuche an (z.B. Yasni, 11880, Das Örtliche).
Welche Daten sammeln Datenbroker über Sie?
Ein typisches Datenbroker-Profil kann bis zu 1.500 einzelne Datenpunkte pro Person enthalten. Diese lassen sich in mehrere Kategorien einteilen:
Identifizierende Daten
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht
- Aktuelle und frühere Wohnadressen
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen
- Familienstand, Kinder im Haushalt
Finanzielle Daten
- Geschätztes Haushaltseinkommen
- Immobilienbesitz und Immobilienwert
- Kreditkarten-Nutzungsverhalten
- Bonität und Zahlungsverhalten
Verhaltensdaten
- Kaufhistorie (online und offline)
- Besuchte Websites und Suchbegriffe
- App-Nutzung und Bewegungsdaten
- Social-Media-Aktivitäten
Sensible Kategorien
- Gesundheitszustand und Medikamenteneinnahme (aus Apotheken-Bonusprogrammen, Gesundheits-Apps)
- Politische Präferenzen
- Religiöse Zugehörigkeit
- Sexuelle Orientierung
Die DSGVO stuft besonders die letzte Kategorie als „besondere Kategorien personenbezogener Daten" ein (Art. 9 DSGVO), deren Verarbeitung grundsätzlich verboten ist – Datenbroker umgehen dies jedoch häufig durch Aggregation und Pseudonymisierung.
Woher stammen die Daten? Die häufigsten Quellen
Datenbroker beziehen ihre Informationen aus einem komplexen Ökosystem legaler und halblegaler Quellen. Die Sammlung erfolgt meist ohne Ihr aktives Wissen.
1. Öffentliche Register
Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister, Insolvenzbekanntmachungen und Meldeverzeichnisse liefern kostenfreie oder günstige Basisdaten.
2. Kommerzielle Transaktionen
Bonuskarten (Payback, DeutschlandCard), Kundenkarten des Einzelhandels und Kreditkartenabrechnungen werden aggregiert und weiterverkauft.
3. Online-Tracking
Cookies, Tracking-Pixel, Fingerprinting-Techniken und Werbe-IDs (IDFA, Google Advertising ID) erfassen Ihr Surf- und App-Verhalten. Dieser Bereich wird zunehmend durch die DSGVO und den Digital Services Act reguliert.
4. Datenlecks und Scraping
Öffentlich zugängliche Social-Media-Profile werden systematisch ausgelesen (Scraping). Auch Datenlecks aus Sicherheitsvorfällen finden ihren Weg in die Broker-Datenbanken – oft rechtlich fragwürdig.
5. Apps und mobile SDKs
Wetter-Apps, Taschenlampen-Apps, Spiele und selbst Fitness-Tracker enthalten häufig Werbe-SDKs, die Standort- und Nutzungsdaten direkt an Datenbroker senden.
Wer kauft diese Daten? Die typischen Abnehmer
| Käufergruppe | Verwendungszweck | Rechtliche Einordnung |
|---|---|---|
| Werbetreibende und Agenturen | Zielgruppen-Targeting, personalisierte Werbung | DSGVO-Einwilligung erforderlich |
| Banken und Versicherungen | Bonitätsprüfung, Risikobewertung | Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) |
| Arbeitgeber und Personalvermittler | Background-Checks vor Einstellung | Rechtlich stark eingeschränkt |
| Immobilienunternehmen | Mieterauswahl, Kreditwürdigkeit | Nur zulässige Datenkategorien |
| Politische Parteien | Wahlkampf-Targeting | DSGVO-konform seit 2018 |
| Behörden und Ermittler | Fahndung, Steuerermittlung | Nur mit Rechtsgrundlage |
Die größten Datenbroker im deutschsprachigen Raum
Schufa Holding AG
Deutschlands bekanntester Bonitäts-Datenbroker mit Daten zu über 68 Millionen Personen. Speichert Kreditinformationen, Zahlungsverhalten und Vertragsdaten. Wurde 2023 vom EuGH teilweise gerügt (Rechtssache C-634/21) wegen automatisierter Entscheidungen.
Bisnode / Dun & Bradstreet
Führender B2B-Datenbroker mit Profilen zu Millionen Selbstständigen und Führungskräften.
Acxiom (LiveRamp)
US-Konzern mit über 2,5 Milliarden Verbraucherprofilen weltweit, auch im deutschen Markt aktiv.
Deutsche Post Direkt
Tochter der Deutschen Post, spezialisiert auf Adress- und Zielgruppendaten für Direktmarketing.
CRIF Bürgel
Bonitätsauskünfte und Wirtschaftsinformationen; Konkurrent der Schufa.
Ihre Rechte nach der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen als betroffene Person weitreichende Rechte gegenüber Datenbrokern. Diese müssen innerhalb eines Monats reagieren.
1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Sie können kostenlos erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, aus welcher Quelle sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Falsche Daten müssen korrigiert werden – besonders wichtig bei Bonitätsauskünften.
3. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Auch als „Recht auf Vergessenwerden" bekannt. Sie können die vollständige Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
4. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Gegen die Verarbeitung für Direktwerbung können Sie jederzeit widersprechen – ohne Angabe von Gründen.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie können Ihre Daten in einem strukturierten Format erhalten.
Schritt-für-Schritt: So löschen Sie Ihre Daten bei Datenbrokern
- Liste der wichtigsten Broker erstellen: Beginnen Sie mit Schufa, CRIF Bürgel, Bisnode, Deutsche Post Direkt und Acxiom.
- Auskunftsersuchen versenden: Nutzen Sie eine formelle E-Mail oder ein Musterschreiben. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei (Foto und Ausweisnummer können geschwärzt werden).
- Antwort auswerten: Prüfen Sie die gelieferten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Löschung oder Widerspruch verlangen: Formulieren Sie klar, welche Datenkategorien gelöscht werden sollen bzw. gegen welche Verarbeitung Sie widersprechen.
- Bei Ablehnung: Beschwerde einreichen: Wenden Sie sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder die zuständige Landesdatenschutzbehörde. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde.
- Regelmäßig wiederholen: Datenbroker sammeln kontinuierlich neu. Wiederholen Sie den Prozess mindestens einmal jährlich.
Präventive Schutzmaßnahmen im Alltag
Neben dem nachträglichen Löschen können Sie die Datensammlung an der Quelle reduzieren.
Technische Maßnahmen
- Verschlüsselte DNS-Auflösung (DoH oder DoT) nutzen, um DNS-Anfragen vor dem Netzbetreiber zu schützen
- Privacy-fokussierte Browser wie Firefox mit Enhanced Tracking Protection oder Brave einsetzen
- Tracker-Blocker wie uBlock Origin installieren
- Werbe-ID zurücksetzen: Regelmäßig die Werbe-ID auf iOS und Android neu generieren oder deaktivieren
- App-Berechtigungen minimieren: Standort- und Kontaktzugriff nur bei absoluter Notwendigkeit erlauben
Verhaltensmaßnahmen
- Keine Bonuskarten für alltägliche Einkäufe verwenden
- Alias-E-Mail-Adressen für Newsletter und Registrierungen nutzen
- Beim Sharing von Links auf datenschutzfreundliche Kürzungsdienste wie Lunyb setzen, die kein aggressives Tracking betreiben und keine Nutzerprofile an Dritte verkaufen
- Öffentliche Social-Media-Profile minimieren
- Widerspruch beim Einwohnermeldeamt gegen Übermittlungen an Adresshändler einlegen (kostenfrei möglich)
Rechtliche Maßnahmen
- Cookie-Banner konsequent auf „nur notwendige" setzen
- Bei Verstößen Beschwerde beim BfDI einreichen
- Musterbriefe von Verbraucherzentralen nutzen
Neue Entwicklungen 2026
Der regulatorische Druck auf Datenbroker nimmt zu. Der EU Data Act, das Digital Markets Act und die KI-Verordnung schaffen 2026 neue Rahmenbedingungen. Erfahren Sie mehr im Artikel KI-Gesetz der EU: Was Sich 2026 Ändert.
Insbesondere die geplante ePrivacy-Verordnung wird das Tracking über Websites hinweg deutlich einschränken. Gleichzeitig entwickeln sich neue Bedrohungen: KI-basierte Profilbildung ermöglicht es Datenbrokern, aus vermeintlich harmlosen Datenpunkten hochsensible Rückschlüsse zu ziehen. Details dazu im Beitrag KI und Datenschutz 2026.
Auch Google steht als einer der größten Datensammler unter besonderer Beobachtung – lesen Sie dazu Was Google über Sie weiß.
FAQ – Häufige Fragen zu Datenbrokern
Ist der Verkauf persönlicher Daten in Deutschland legal?
Grundsätzlich ja, sofern eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt – etwa Einwilligung oder berechtigtes Interesse. Bei sensiblen Daten (Gesundheit, Religion, politische Ansichten) gelten die strengeren Voraussetzungen des Art. 9 DSGVO. Viele Geschäftspraktiken der Datenbroker bewegen sich jedoch in einer rechtlichen Grauzone.
Wie viel verdient ein Datenbroker mit meinen Daten?
Ein vollständiges Profil eines durchschnittlichen Verbrauchers wird für 0,50 bis 5 Euro gehandelt. Bei besonders wertvollen Zielgruppen (vermögende Personen, Entscheider) können die Preise auf über 50 Euro pro Profil steigen. Gesundheitsdaten erzielen die höchsten Preise.
Wie erkenne ich, ob meine Daten verkauft wurden?
Eindeutige Indizien sind: unerwartete personalisierte Werbung, Direktmarketing per Post ohne vorherige Kundenbeziehung, oder Anrufe von unbekannten Firmen mit erstaunlich genauen Informationen. Über ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO können Sie zudem direkt bei den großen Brokern nachfragen.
Muss ich für die Löschung meiner Daten bezahlen?
Nein. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO sind Auskunft und Löschung grundsätzlich kostenfrei. Nur bei „offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen" (z.B. tägliche Wiederholung) darf ein angemessenes Entgelt verlangt oder die Bearbeitung verweigert werden.
Was passiert, wenn ein Datenbroker meine Löschanfrage ignoriert?
Reichen Sie eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde ein – in Deutschland beim BfDI oder der Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes. Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zusätzlich haben Sie nach Art. 82 DSGVO Anspruch auf Schadensersatz.
Fazit
Datenbroker sind die unsichtbaren Akteure einer riesigen Schattenwirtschaft, die von Ihren persönlichen Daten lebt. Die gute Nachricht: Die DSGVO gibt Ihnen mächtige Werkzeuge, um sich zu wehren. Nutzen Sie Ihre Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsrechte konsequent, minimieren Sie die Datenerfassung an der Quelle und setzen Sie auf datenschutzfreundliche Dienste. Die aktive Verteidigung Ihrer digitalen Privatsphäre ist 2026 keine Option mehr, sondern Notwendigkeit.
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