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Daten von Datenhändlern Entfernen: Komplette Anleitung 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
··8 min read

Ihre Adresse, Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum und sogar Ihre Einkommensschätzung – all das wird täglich von Datenhändlern (Data Brokern) gesammelt, kombiniert und verkauft. Die gute Nachricht: Nach der DSGVO haben Sie das Recht, diese Daten löschen zu lassen. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern entfernen – kostenlos, rechtssicher und dauerhaft.

Was sind Datenhändler und warum sollten Sie Ihre Daten löschen lassen?

Datenhändler (englisch: Data Broker) sind Unternehmen, die personenbezogene Daten aus öffentlichen und kommerziellen Quellen sammeln, zu Profilen aggregieren und an Dritte verkaufen. In Deutschland operieren sowohl heimische Adresshändler (z. B. Schober, AZ Direct, Deutsche Post Direkt) als auch internationale Konzerne wie Acxiom oder Oracle Data Cloud.

Typische Daten, die gehandelt werden:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen
  • Kaufverhalten und Konsumpräferenzen
  • Bonität und geschätztes Haushaltseinkommen
  • Familienstand, Kinder, Wohneigentum
  • Online-Aktivitäten und Interessen

Warum ist die Löschung wichtig? Datenhändler liefern Identitätsdieben, Betrügern und Werbenetzwerken die Munition, mit der Sie täglich attackiert werden. Wer mehr über die Mechanismen wissen möchte, findet im Artikel Datenbroker: Wer Verkauft Ihre Daten? einen tiefgehenden Überblick.

Ihre Rechte nach der DSGVO im Überblick

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen mehrere wirksame Werkzeuge in die Hand. Sie können sich auf folgende Artikel berufen:

Die wichtigsten DSGVO-Artikel für die Datenlöschung

  • Artikel 15 – Auskunftsrecht: Sie erfahren, welche Daten gespeichert sind und woher sie stammen.
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden"): Verpflichtet das Unternehmen, Ihre Daten zu löschen.
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht: Insbesondere gegen Direktwerbung – ohne Begründung möglich.
  • Artikel 14 – Informationspflicht: Datenhändler müssen Sie aktiv informieren, wenn sie Ihre Daten von Dritten erhalten.

Der entscheidende Punkt: Die Bearbeitung muss innerhalb von einem Monat erfolgen und ist für Sie kostenlos. Eine ausführliche Vorlage finden Sie in unserem Leitfaden Recht auf Vergessenwerden: So Stellen Sie den Antrag 2026.

Schritt-für-Schritt: Daten von Datenhändlern entfernen

Folgen Sie diesem bewährten 6-Schritte-Prozess, um Ihre Daten systematisch aus dem Markt zu nehmen.

Schritt 1: Bestandsaufnahme – Wer hat Ihre Daten?

Bevor Sie löschen lassen, müssen Sie wissen, wer Ihre Daten besitzt. Googeln Sie:

  1. Ihren vollen Namen in Anführungszeichen
  2. Name + Ihre Stadt
  3. Name + Telefonnummer
  4. Ihre E-Mail-Adresse
  5. Ihre Telefonnummer

Notieren Sie alle Websites, auf denen Sie auftauchen: Personensuchmaschinen (Das Örtliche, Yasni, 11880), Adressverlage, Bewertungsportale, Vergleichsplattformen.

Schritt 2: Auskunftsersuchen senden (Art. 15 DSGVO)

Schreiben Sie jeden identifizierten Datenhändler an. Verlangen Sie eine vollständige Datenkopie – inklusive Herkunft und Empfänger. Musterformulierung:

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, die Empfänger der Daten sowie den Verarbeitungszweck. Bitte stellen Sie mir eine Kopie der Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO zur Verfügung. Meine Identitätsdaten: [Name, Anschrift, Geburtsdatum]."

Schritt 3: Löschung und Widerspruch beantragen (Art. 17 + 21 DSGVO)

Sobald Sie die Auskunft erhalten haben, fordern Sie die Löschung. Wichtig: Kombinieren Sie immer Löschung (Art. 17) mit Widerspruch gegen Direktwerbung (Art. 21). Letzteres ist absolut – das Unternehmen kann sich nicht weigern.

Schritt 4: Fristen kontrollieren

Notieren Sie das Versanddatum. Nach einem Monat ohne Reaktion mahnen Sie schriftlich. Spätestens nach zwei Monaten reichen Sie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein.

Schritt 5: Bestätigung einfordern

Lassen Sie sich die Löschung schriftlich bestätigen. Verlangen Sie zusätzlich, dass alle Empfänger Ihrer Daten ebenfalls zur Löschung aufgefordert werden (Art. 19 DSGVO).

Schritt 6: Nachkontrolle nach 3 und 6 Monaten

Wiederholen Sie die Google-Suche. Daten tauchen oft wieder auf, weil neue Quellen einspeisen. Datenlöschung ist kein einmaliger Akt, sondern ein laufender Prozess.

Die wichtigsten Datenhändler in Deutschland und wie Sie sie kontaktieren

Diese Übersicht zeigt die bekanntesten Akteure und ihre Datenschutz-Kontaktstellen.

Datenhändler Schwerpunkt Kontakt für Löschanträge Reaktionszeit (Erfahrung)
Schober Information Group B2C-Adressen, Konsumprofile datenschutz@schober.de 2–4 Wochen
AZ Direct (Bertelsmann) Adress- und Marketingdaten datenschutz@az-direct.com 2–4 Wochen
Deutsche Post Direkt Mikrogeografische Daten datenschutz@deutschepost.de 3–4 Wochen
Acxiom Deutschland Globale Konsumentenprofile datenschutz.de@acxiom.com 1–3 Wochen
SCHUFA Holding Bonitätsdaten Online-Formular MeineSCHUFA 2–4 Wochen
CRIF Bürgel Wirtschaftsauskunft selbstauskunft@crifbuergel.de 2–4 Wochen
Das Örtliche / 11880 Telefonbuch-Verzeichnisse Online-Löschformular auf der Website 1–2 Wochen
Yasni Personensuchmaschine support@yasni.de 1–2 Wochen

Hinweis zu Auskunfteien wie SCHUFA: Hier können Sie keine vollständige Löschung verlangen, da gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten. Sie können aber falsche Einträge korrigieren und nach Ablauf der Frist die Löschung erzwingen.

Musterbrief: Löschantrag an Datenhändler

Nutzen Sie diese Vorlage und passen Sie sie an. Versenden Sie per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben:

Betreff: Antrag auf Auskunft, Löschung und Widerspruch nach DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich folgende Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung geltend:

1. Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über alle zu meiner Person gespeicherten Daten, einschließlich Herkunft, Empfänger, Verarbeitungszwecke und Speicherdauer.

2. Löschung gemäß Art. 17 DSGVO sämtlicher zu meiner Person gespeicherter Daten.

3. Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO gegen jegliche Verarbeitung meiner Daten zu Zwecken der Direktwerbung und des Profilings.

4. Mitteilung gemäß Art. 19 DSGVO an alle Empfänger meiner Daten zur Umsetzung der Löschung.

Meine Daten zur Identifikation: [Vor- und Nachname], [Anschrift], [Geburtsdatum], [ggf. frühere Anschriften der letzten 5 Jahre].

Bitte bestätigen Sie die Umsetzung schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum, Unterschrift]

Was tun, wenn Datenhändler nicht reagieren?

Etwa 20 % der Anträge werden ignoriert oder verzögert. So setzen Sie Ihre Rechte durch:

1. Mahnung mit Fristsetzung

Senden Sie nach Ablauf der Monatsfrist eine Mahnung mit zweiwöchiger Nachfrist. Drohen Sie konkret mit Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde an.

2. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Zuständig ist entweder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder die Landesdatenschutzbehörde am Sitz des Unternehmens. Die Beschwerde ist kostenlos und kann online eingereicht werden.

3. Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Bei nachgewiesenen DSGVO-Verstößen können Sie immateriellen Schadensersatz fordern. Der Bundesgerichtshof hat 2024 bestätigt, dass auch ohne konkreten Schaden Beträge von 100 bis 500 Euro zulässig sind.

Datenhändler-Löschung: Pro und Contra

Vorteile der systematischen Löschung

  • Weniger unerwünschte Werbung per Post, Telefon und E-Mail
  • Geringeres Risiko für Identitätsdiebstahl und Phishing
  • Schutz vor diskriminierendem Profiling (z. B. bei Versicherungstarifen)
  • Mehr Kontrolle über Ihre digitale Identität
  • Falls Ihr Smartphone bereits Anzeichen einer Kompromittierung zeigt (siehe Warnzeichen für ein gehacktes Handy), verringert Datenlöschung Folgerisiken

Nachteile und Grenzen

  • Zeitaufwand: 5–15 Stunden für die erste Welle
  • Wiederholung notwendig: Daten tauchen aus neuen Quellen wieder auf
  • Keine 100%-ige Garantie: Internationale Anbieter außerhalb der EU sind schwer greifbar
  • Gesetzliche Ausnahmen: Handelsregister, Schuldnerverzeichnis, Presse

Präventive Maßnahmen: So geben Sie künftig weniger Daten preis

Löschung allein reicht nicht – Sie müssen den Datenfluss an der Quelle stoppen.

Datensparsamkeit im Alltag

  1. Robinsonliste eintragen: Kostenlos beim Deutschen Dialogmarketing Verband – stoppt seriöse Werbeversender.
  2. Sperrvermerk im Melderegister: Beantragen Sie bei Ihrer Meldebehörde eine Auskunftssperre für Adresshändler und Direktwerbung.
  3. Telefonbucheintrag löschen: Bei der Telekom und allen Verzeichnissen widersprechen.
  4. Wegwerf-E-Mail-Adressen: Nutzen Sie Alias-Dienste für Newsletter und Gewinnspiele.
  5. Pseudonyme für unkritische Anmeldungen: Wo rechtlich zulässig.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Verschlüsseltes DNS (DNS-over-HTTPS) im Browser aktivieren
  • Privacy-fokussierte Browser wie Firefox oder Brave mit strikten Tracking-Schutz
  • Cookie-Banner konsequent ablehnen (nicht „Alle akzeptieren")
  • Werbe- und Tracker-Blocker installieren (uBlock Origin)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung überall aktivieren

Sichere Linkverwaltung

Beim Teilen von Inhalten auf sozialen Netzwerken oder per Messenger geben Sie oft mehr preis als nötig – lange URLs enthalten Tracking-Parameter, die Datenhändler auswerten. Mit einem datenschutzfreundlichen URL-Shortener wie Lunyb erstellen Sie kurze Links ohne aufdringliches Tracking. Wer Lunyb mit Alternativen vergleichen möchte, findet im Beitrag Lunyb vs Bitly eine detaillierte Gegenüberstellung. Auch beim Erstellen von QR-Codes lohnt sich ein Anbieter, der Privatsphäre respektiert.

Checkliste: Ihr 30-Tage-Plan zur Datenbereinigung

Drucken Sie diese Liste aus und arbeiten Sie sie systematisch ab:

WocheAufgabeGeschätzter Aufwand
Woche 1Bestandsaufnahme: Google-Suche, Liste der Datenhändler erstellen2–3 Stunden
Woche 1Robinsonliste, Melderegister-Sperre, Telefonbuch-Widerspruch1 Stunde
Woche 2Auskunftsersuchen an Top-10-Datenhändler versenden3–4 Stunden
Woche 2Personensuchmaschinen-Profile löschen lassen2 Stunden
Woche 3Antworten auswerten, Löschanträge stellen3 Stunden
Woche 4Mahnungen an Nicht-Reagierende, ggf. Beschwerden2 Stunden
Monat 3Nachkontrolle und zweite Löschwelle2 Stunden
Monat 6Erneute Bestandsaufnahme2 Stunden

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Datenlöschung bei Datenhändlern wirklich kostenlos?

Ja. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO sind Auskunft und Löschung grundsätzlich kostenlos. Nur bei „offenkundig unbegründeten oder exzessiven" Anträgen darf ein Unternehmen ein angemessenes Entgelt verlangen – die Hürden dafür sind jedoch hoch.

Wie lange dauert es, bis meine Daten tatsächlich gelöscht sind?

Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat ab Antragstellung (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). In komplexen Fällen kann sich diese auf bis zu drei Monate verlängern, was das Unternehmen aber begründen und Ihnen mitteilen muss. Realistisch sind 2–6 Wochen.

Was passiert, wenn ein US-amerikanischer Datenhändler nicht reagiert?

Auch außereuropäische Anbieter unterliegen der DSGVO, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten (Art. 3 DSGVO). Beschweren Sie sich beim BfDI – die Behörde kann internationale Verfahren einleiten. Zusätzlich haben viele US-Anbieter freiwillige Opt-out-Formulare. Bei Acxiom, Oracle und LiveRamp finden Sie diese auf den jeweiligen Datenschutzseiten.

Kann ich auch Auskunft über Datenweitergaben verlangen?

Ja, ausdrücklich. Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO gibt Ihnen das Recht, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern zu erfahren, an die Ihre Daten weitergegeben wurden. So decken Sie ganze Datenströme auf und können bei weiteren Unternehmen löschen lassen.

Muss ich meine Daten alle paar Jahre neu löschen lassen?

Leider ja – Datenhändler erwerben kontinuierlich neue Datensätze aus Gewinnspielen, Mitgliedschaften, Online-Bestellungen und öffentlichen Quellen. Eine Wiederholung des Prozesses alle 12–24 Monate ist sinnvoll. Wer dauerhaft datensparsam lebt (Robinsonliste, Sperrvermerk, Aliase), reduziert den Aufwand deutlich.

Fazit: Datenschutz ist kein Sprint, sondern ein Marathon

Persönliche Daten von Datenhändlern zu entfernen, ist aufwendig – aber machbar. Mit den DSGVO-Rechten haben Sie in Europa die stärksten Werkzeuge der Welt. Beginnen Sie heute mit Schritt 1: einer ehrlichen Bestandsaufnahme Ihrer digitalen Spuren. Innerhalb eines Monats können Sie spürbar weniger Werbung, weniger Spam und mehr Privatsphäre erreichen. Kombinieren Sie konsequente Löschung mit präventiver Datensparsamkeit – dann gehört Ihre digitale Identität wieder Ihnen.

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