Persönliche Daten von Datenhändlern Entfernen: Anleitung 2026
Ihre Adresse, Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum und sogar Informationen über Ihr Einkaufsverhalten – all das wird täglich von sogenannten Datenhändlern (englisch: Data Brokers) gesammelt, verknüpft und verkauft. In Deutschland ist dieser Markt weitgehend unsichtbar, aber äußerst lukrativ: Milliarden von Datensätzen wechseln jährlich den Besitzer, ohne dass die betroffenen Personen es wissen. Die gute Nachricht: Dank der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht, Ihre Daten löschen zu lassen.
In dieser umfassenden Anleitung erfahren Sie, wie Sie Ihre persönlichen Daten von Datenhändlern entfernen, welche Rechte Ihnen zustehen und welche konkreten Schritte Sie unternehmen können, um Ihre digitale Privatsphäre in Deutschland zurückzugewinnen.
Was sind Datenhändler und welche Daten sammeln sie?
Datenhändler sind Unternehmen, die persönliche Informationen über Einzelpersonen aus verschiedenen Quellen sammeln, aggregieren, analysieren und an Dritte verkaufen. Sie agieren meist im Hintergrund, ohne direkten Kundenkontakt, und verdienen ihr Geld durch den Verkauf umfangreicher Profile.
Typische Kategorien von Datenhändlern
- Adress- und Marketing-Datenbanken: Unternehmen wie AZ Direct, Deutsche Post Direkt oder Schober sammeln Adressen für Werbezwecke.
- Auskunfteien: SCHUFA, CRIF Bürgel, Creditreform und infoscore Consumer Data speichern Bonitätsdaten.
- People-Search-Portale: Websites wie Das Örtliche, Yasni oder 11880.com aggregieren öffentlich zugängliche Informationen.
- Analytik- und Tracking-Firmen: Unternehmen, die Ihr Online-Verhalten über Werbe-IDs verfolgen.
- Register- und Handelsdaten-Anbieter: Firmen wie North Data oder Bundesanzeiger-Verlag.
Welche Daten werden typischerweise gehandelt?
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail
- Bonitätsinformationen und Zahlungsverhalten
- Familienstand, Haushaltsgröße, Wohnverhältnisse
- Konsum- und Kaufinteressen
- Berufliche Position, geschätztes Einkommen
- Fahrzeugbesitz und Immobilienverhältnisse
- Online-Verhalten, besuchte Websites, Werbeprofile
Ihre Rechte nach DSGVO: Die rechtliche Grundlage
Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen als betroffene Person weitreichende Rechte gegenüber jedem Unternehmen, das Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet – auch gegenüber Datenhändlern.
Die wichtigsten Artikel der DSGVO
- Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht: Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden.
- Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden.
- Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden"): Ihre Daten müssen gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht: Insbesondere gegen die Verarbeitung zu Werbezwecken können Sie jederzeit ohne Begründung widersprechen.
Weitere Details zum Löschantrag finden Sie in unserem Artikel Recht auf Vergessenwerden: So Stellen Sie den Antrag 2026.
Schritt-für-Schritt: Daten von Datenhändlern entfernen
Die Entfernung Ihrer Daten ist ein systematischer Prozess. Folgen Sie diesen sieben Schritten, um methodisch vorzugehen.
1. Bestandsaufnahme durchführen
Googeln Sie zunächst Ihren vollständigen Namen in Kombination mit Ihrem Wohnort. Notieren Sie alle Websites, auf denen Ihre Daten erscheinen. Nutzen Sie auch die Bildersuche und alternative Suchmaschinen wie DuckDuckGo oder Startpage, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
2. Auskunft nach Art. 15 DSGVO einfordern
Bevor Sie eine Löschung fordern, sollten Sie wissen, welche Daten gespeichert sind. Senden Sie an jeden identifizierten Datenhändler eine formlose Auskunftsanfrage. Das Unternehmen muss innerhalb von einem Monat antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
3. Widerspruch und Löschung beantragen
Nach Erhalt der Auskunft stellen Sie einen formellen Löschantrag nach Art. 17 DSGVO in Kombination mit einem Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Nutzen Sie das Musterschreiben weiter unten.
4. Fristen überwachen
Das Unternehmen hat einen Monat Zeit zur Bearbeitung. In komplexen Fällen kann die Frist um zwei Monate verlängert werden, muss aber schriftlich mitgeteilt werden.
5. Umsetzung kontrollieren
Prüfen Sie nach einigen Wochen, ob Ihre Daten tatsächlich verschwunden sind. Suchen Sie erneut nach Ihrem Namen und den entsprechenden Datenpunkten.
6. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Reagiert das Unternehmen nicht oder unzureichend, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde oder beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einreichen.
7. Langfristige Prävention etablieren
Reduzieren Sie zukünftige Datensammlung durch Datensparsamkeit, den Widerspruch gegen Werbenutzung schon bei Vertragsabschluss und die Nutzung datenschutzfreundlicher Dienste.
Musterschreiben: Löschung und Widerspruch
Verwenden Sie dieses Musterschreiben als Vorlage. Passen Sie es an die konkrete Situation an und versenden Sie es per E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein.
Betreff: Antrag auf Löschung meiner personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO und Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß Art. 17 DSGVO die vollständige Löschung sämtlicher zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten. Gleichzeitig widerspreche ich nach Art. 21 DSGVO der Verarbeitung meiner Daten zu Zwecken der Direktwerbung und der damit zusammenhängenden Profilbildung.
Meine Daten:
Name: [Vor- und Nachname]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Anschrift: [Vollständige Adresse]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]Ich fordere Sie auf, die Löschung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat vorzunehmen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Bitte informieren Sie auch alle Empfänger, an die Sie meine Daten weitergegeben haben, über die Löschung (Art. 19 DSGVO).
Sollten Sie meinem Antrag nicht nachkommen, werde ich Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum, Unterschrift]
Wichtige Datenhändler in Deutschland und ihre Kontaktdaten
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten deutschen Datenhändler und Auskunfteien, an die Sie sich wenden sollten.
| Unternehmen | Datenkategorie | Kontakt für Löschanträge |
|---|---|---|
| SCHUFA Holding AG | Bonitätsdaten | meineschufa.de / Postfach 10 34 41, 50474 Köln |
| CRIF Bürgel GmbH | Bonität, Adressen | selbstauskunft@crif.com |
| Creditreform Boniversum | Bonitätsdaten Verbraucher | selbstauskunft@boniversum.de |
| infoscore Consumer Data | Bonität, Inkasso | selbstauskunft@ic-data.de |
| Deutsche Post Direkt | Adressen, Marketing | datenschutz@deutschepost.de |
| AZ Direct GmbH | Adressmarketing | info@az-direct.com |
| Schober Information Group | B2C- und B2B-Daten | datenschutz@schober.de |
| Acxiom Deutschland | Marketing-Profile | datenschutz@acxiom.com |
People-Search-Portale: Wie Sie sich austragen
Neben klassischen Datenhändlern gibt es zahlreiche Portale, die öffentlich zugängliche Informationen aggregieren und suchbar machen. Diese sind besonders lästig, weil sie oft in Suchmaschinen erscheinen.
Wichtige Portale in Deutschland
- Das Örtliche / Das Telefonbuch: Widerspruch über das Formular auf der jeweiligen Website oder direkt beim Herausgeber.
- Yasni.de: Löschantrag per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten.
- 11880.com: Kostenloser Eintragslöschung über das Kontaktformular.
- GoYellow / Klicktel: Widerspruch beim jeweiligen Betreiber.
- Personensuche.de: Direkter Löschantrag über die Website.
Werbewiderspruch: Robinsonlisten nutzen
Ergänzend zur Datenlöschung sollten Sie sich in die deutsche Robinsonliste eintragen. Diese kostenlose Sperrliste wird vom Interessenverband Deutsches Internet e.V. betreut und von seriösen Werbetreibenden respektiert.
Verfügbare Sperrlisten
- Postalische Robinsonliste: Für Briefkastenwerbung ohne persönliche Adressierung.
- E-Mail-Robinsonliste: Gegen unerwünschte Werbe-E-Mails.
- Telefon-Robinsonliste: Gegen unerwünschte Werbeanrufe.
- SMS/MMS-Robinsonliste: Gegen mobile Werbenachrichten.
Weitere Tipps gegen unerwünschte Anrufe finden Sie in unserem Ratgeber Spam-Anrufe Blockieren: So Geht's 2026.
Digitale Spuren minimieren: Präventive Maßnahmen
Datenentfernung ist ein Marathon, kein Sprint. Wer nicht kontinuierlich neue Datenspuren hinterlässt, hat weniger Aufwand mit der Löschung.
Empfohlene Präventionsmaßnahmen
- Datensparsamkeit praktizieren: Geben Sie nur Pflichtangaben an. Optionale Felder in Formularen bleiben leer.
- Wegwerf-Adressen nutzen: Für einmalige Registrierungen sind E-Mail-Aliasse oder verkürzte Links über Dienste wie Lunyb sinnvoll, um Ihre tatsächliche Adresse zu schützen.
- Cookie-Einstellungen anpassen: Lehnen Sie Tracking-Cookies konsequent ab. Nutzen Sie den Browser im privaten Modus.
- Werbe-IDs zurücksetzen: Auf Android und iOS können Sie Ihre Werbe-ID regelmäßig zurücksetzen oder personalisierte Werbung deaktivieren.
- Zwei separate E-Mail-Adressen führen: Eine für wichtige Kommunikation, eine für Newsletter und Registrierungen.
- Soziale Netzwerke aufräumen: Prüfen Sie Ihre Profile auf öffentlich sichtbare Informationen und schränken Sie die Sichtbarkeit ein.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Wenn ein Datenhändler nicht auf Ihren Löschantrag reagiert oder die Löschung verweigert, steht Ihnen der Weg zur Datenschutzaufsichtsbehörde offen. Jedes Bundesland hat eine eigene Behörde; bei bundesweit tätigen Unternehmen kann auch der BfDI zuständig sein.
So legen Sie Beschwerde ein
- Ermitteln Sie die zuständige Behörde nach dem Sitz des Unternehmens.
- Verfassen Sie eine Sachverhaltsdarstellung mit allen relevanten Fakten und Fristen.
- Fügen Sie Kopien Ihres ursprünglichen Antrags und der (fehlenden oder unzureichenden) Antwort bei.
- Reichen Sie die Beschwerde per E-Mail oder Online-Formular ein.
Die Beschwerde ist kostenlos und kann zu Bußgeldern für das Unternehmen führen. Bei Verstößen drohen nach DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Besonderheiten für sensible Daten
Für bestimmte Datenkategorien gelten strengere Regeln. Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugungen, politische Meinungen und biometrische Daten dürfen von Datenhändlern grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet werden (Art. 9 DSGVO). Falls Sie feststellen, dass solche Daten ohne Ihre Einwilligung gehandelt werden, ist eine sofortige Beschwerde besonders erfolgversprechend.
Auch Fotos und persönliche Bilder unterliegen einem besonderen Schutz. Wie Sie sensible Bilder sicher speichern, erklären wir in unserem Artikel Fotos Verstecken mit Verschlüsseltem Tresor.
KI und Datenhandel: Neue Herausforderungen 2026
Mit dem Aufkommen von KI-Systemen und dem EU AI Act ergeben sich neue Fragestellungen: Wurden Ihre Daten möglicherweise zum Training von KI-Modellen verwendet? Das Recht auf Löschung erstreckt sich grundsätzlich auch auf solche Verarbeitungen, wobei die technische Umsetzung komplex ist. Details zu den neuen Regelungen finden Sie in KI und Datenschutz 2026: Was Sich Durch den EU AI Act Ändert.
Für Schweizer Nutzer: DSG statt DSGVO
Leben Sie in der Schweiz, gilt statt der DSGVO das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Die Rechte sind grundsätzlich vergleichbar, aber die Fristen und zuständigen Behörden unterscheiden sich. Wir haben die wichtigsten Unterschiede in unserem Beitrag DSG: Das Schweizer Datenschutzgesetz Einfach Erklärt zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert es, bis meine Daten gelöscht sind?
Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss ein Unternehmen innerhalb eines Monats reagieren. In komplexen Fällen kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, was Ihnen jedoch schriftlich mitgeteilt werden muss. In der Praxis erfolgt die Löschung oft schneller, besonders wenn Sie die Löschung mit einem Widerspruch nach Art. 21 DSGVO kombinieren.
Kann ein Datenhändler die Löschung verweigern?
Ja, in bestimmten Fällen. Beispielsweise dürfen Auskunfteien wie die SCHUFA Bonitätsdaten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen weiterspeichern. Werbedaten hingegen müssen nach einem Widerspruch nach Art. 21 DSGVO praktisch immer gelöscht oder zumindest gesperrt werden. Eine unbegründete Verweigerung sollten Sie bei der Aufsichtsbehörde melden.
Kostet die Datenlöschung Geld?
Nein. Sowohl die Auskunft nach Art. 15 DSGVO als auch die Löschung nach Art. 17 DSGVO sind für Sie kostenfrei. Nur bei „offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen" darf ein Entgelt verlangt werden – das kommt in der Praxis fast nie vor. Auch die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ist kostenlos.
Muss ich meine Identität nachweisen?
Ja, der Datenhändler darf zur Verifizierung Ihrer Identität angemessene Nachweise verlangen, um Missbrauch zu verhindern. Üblich ist die Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum. Eine Ausweiskopie ist meist nicht erforderlich – wenn doch, dürfen Sie nicht benötigte Angaben wie Ausweisnummer oder Foto schwärzen.
Wie oft sollte ich meine Daten überprüfen?
Empfehlenswert ist eine jährliche Kontrolle. Datenhändler kaufen kontinuierlich neue Datensätze ein, sodass Ihre Informationen nach der Löschung erneut auftauchen können. Führen Sie einmal pro Jahr eine Google-Suche nach Ihrem Namen durch und stellen Sie bei Bedarf erneut Löschanträge. Wer besonders sensibel ist, kann alle sechs Monate prüfen.
Fazit
Die Entfernung Ihrer persönlichen Daten von Datenhändlern ist zeitaufwändig, aber dank der DSGVO durchsetzbar. Mit systematischem Vorgehen, den richtigen Musterschreiben und der Bereitschaft, notfalls die Aufsichtsbehörden einzuschalten, können Sie Ihre digitale Privatsphäre spürbar verbessern. Kombinieren Sie die einmalige Aufräumaktion mit langfristiger Datensparsamkeit und präventiven Maßnahmen wie Wegwerf-Adressen, verkürzten Links über datenschutzfreundliche Dienste wie Lunyb und einer bewussten Cookie-Verwaltung – dann wird der Aufwand langfristig deutlich geringer.
Ihre Daten gehören Ihnen. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Protect your links with Lunyb
Create secure, trackable short links and QR codes in seconds.
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