Recht auf Vergessenwerden: So Stellen Sie den Antrag Korrekt (2026)
Das Recht auf Vergessenwerden ist eines der mächtigsten Werkzeuge, die Ihnen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Hand gibt. Es ermöglicht Ihnen, von Unternehmen, Webseiten und Suchmaschinen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen – kostenlos und mit klar geregelten Fristen. Doch viele Verbraucher wissen nicht, wie sie einen solchen Antrag korrekt stellen.
In diesem ausführlichen Leitfaden erfahren Sie, wann das Recht auf Vergessenwerden gilt, wie Sie Ihren Antrag formulieren, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn Ihr Anliegen abgelehnt wird. Sie erhalten außerdem einen praktischen Musterbrief, den Sie sofort verwenden können.
Was ist das Recht auf Vergessenwerden?
Das Recht auf Vergessenwerden ist in Artikel 17 der DSGVO verankert und gibt jeder natürlichen Person das Recht, von einem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen. Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Daten zu löschen, sofern einer der in Artikel 17 genannten Gründe vorliegt.
Bekannt wurde das Recht auf Vergessenwerden vor allem durch das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 gegen Google. Seitdem können EU-Bürger verlangen, dass bestimmte Suchergebnisse zu ihrer Person aus den Trefferlisten entfernt werden.
Wann besteht ein Anspruch auf Löschung?
Sie haben einen Anspruch auf Löschung Ihrer Daten in folgenden Fällen:
- Zweckwegfall: Die Daten werden für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt.
- Widerruf der Einwilligung: Sie widerrufen Ihre Einwilligung und es fehlt eine anderweitige Rechtsgrundlage.
- Widerspruch: Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe vor.
- Unrechtmäßige Verarbeitung: Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Rechtliche Verpflichtung: Es besteht eine gesetzliche Löschpflicht.
- Daten von Kindern: Die Daten wurden im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft eines Kindes erhoben.
Wann gilt das Recht auf Vergessenwerden nicht?
Das Recht auf Löschung ist nicht absolut. Es gibt klar definierte Ausnahmen, in denen ein Unternehmen die Löschung verweigern darf. Diese sind in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO geregelt:
- Meinungs- und Informationsfreiheit: Wenn die Verarbeitung der Ausübung der freien Meinungsäußerung dient (z.B. journalistische Berichterstattung).
- Rechtliche Verpflichtungen: Wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (z.B. handels- oder steuerrechtliche Pflichten von bis zu 10 Jahren).
- Öffentliches Interesse: Im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder bei Archivzwecken.
- Rechtsansprüche: Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Mehr über Ihre gesamten Rechte als Verbraucher erfahren Sie in unserem Überblick zu Datenschutz in Deutschland.
So stellen Sie den Antrag: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ein wirksamer Antrag auf Löschung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Hier ist die bewährte Vorgehensweise:
Schritt 1: Verantwortlichen identifizieren
Finden Sie zunächst heraus, an wen Sie sich richten müssen. Schauen Sie in das Impressum der Webseite oder in die Datenschutzerklärung. Dort ist der "Verantwortliche" (meist mit Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) genannt.
Schritt 2: Antrag schriftlich formulieren
Stellen Sie den Antrag schriftlich – idealerweise per E-Mail (mit Lesebestätigung) oder per Einschreiben mit Rückschein. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, ggf. E-Mail)
- Eine eindeutige Identifikation Ihrer Daten (z.B. Kundennummer, E-Mail-Adresse)
- Konkrete Bezeichnung der zu löschenden Daten
- Verweis auf Artikel 17 DSGVO
- Angabe des Löschgrundes (z.B. Zweckwegfall, Widerruf)
- Fristsetzung (üblich sind 14 Tage)
Schritt 3: Identitätsnachweis
Das Unternehmen darf einen Identitätsnachweis verlangen, wenn berechtigte Zweifel an Ihrer Identität bestehen. Senden Sie aber keine ungeschwärzte Ausweiskopie. Schwärzen Sie alle nicht erforderlichen Daten wie Ausweisnummer, Größe und Augenfarbe.
Schritt 4: Versand dokumentieren
Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über den Versand auf. Bei E-Mails archivieren Sie die Sendebestätigung; bei Briefen nutzen Sie ein Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein.
Schritt 5: Bestätigung abwarten
Das Unternehmen muss Ihnen innerhalb eines Monats antworten. Diese Frist kann in begründeten Fällen um zwei weitere Monate verlängert werden – allerdings muss das Unternehmen Sie darüber informieren.
Musterbrief: Antrag auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
Verwenden Sie folgenden Musterbrief als Vorlage und passen Sie ihn an Ihre Situation an:
Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die unverzügliche Löschung sämtlicher personenbezogener Daten, die Sie zu meiner Person gespeichert haben.
Meine Daten:
Name: [Vor- und Nachname]
Anschrift: [Vollständige Adresse]
E-Mail/Kundennummer: [Ihre Identifikation]Begründung: [z.B. "Ich widerrufe hiermit meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten" oder "Der Zweck der Datenverarbeitung ist entfallen, da ich kein Kunde mehr bin."]
Ich fordere Sie auf, die Löschung bis zum [Datum, 14 Tage in der Zukunft] vorzunehmen und mir die Löschung schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie meine Daten an Dritte weitergegeben haben, bitte ich Sie zudem gemäß Art. 19 DSGVO, diese über meinen Löschungsantrag zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift / Name]
Fristen und rechtliche Konsequenzen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Fristen und Konsequenzen rund um den Löschantrag:
| Aspekt | Frist / Regelung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Antwort des Unternehmens | Innerhalb 1 Monat | Art. 12 Abs. 3 DSGVO |
| Maximale Verlängerung | + 2 Monate (mit Begründung) | Art. 12 Abs. 3 DSGVO |
| Kosten für Antragsteller | Kostenlos | Art. 12 Abs. 5 DSGVO |
| Mögliches Bußgeld bei Verstoß | Bis zu 20 Mio. € oder 4% Jahresumsatz | Art. 83 Abs. 5 DSGVO |
| Beschwerderecht bei Behörde | Jederzeit | Art. 77 DSGVO |
Was tun bei Ablehnung oder Nichtreaktion?
Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt Ihren Antrag ab, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
1. Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Sie können sich kostenlos an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. In Deutschland ist dies entweder die Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bei bundesweit tätigen Unternehmen (z.B. Telekommunikation, Post).
2. Schadensersatzansprüche
Nach Art. 82 DSGVO können Sie bei Datenschutzverstößen Schadensersatz verlangen – auch für immaterielle Schäden. Die Gerichte sprechen mittlerweile zunehmend höhere Summen zu.
3. Klage vor dem Zivilgericht
Als letztes Mittel können Sie Ihren Anspruch auch gerichtlich durchsetzen. Vor einer Klage empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Recht auf Vergessenwerden bei Google & Suchmaschinen
Eine Besonderheit gilt für Suchmaschinen wie Google, Bing oder DuckDuckGo. Hier können Sie nicht die Löschung der ursprünglichen Quelle verlangen, wohl aber, dass die Suchergebnisse zu Ihrer Person aus der Trefferliste entfernt werden.
Antrag bei Google stellen
Google stellt ein spezielles Formular zur Verfügung: "Anforderungen zum Entfernen von Inhalten aus Google-Diensten". Sie müssen folgende Angaben machen:
- Ihren vollständigen Namen
- Die zu entfernenden URLs
- Begründung, warum die Inhalte irrelevant, veraltet oder unangemessen sind
- Identitätsnachweis
Google prüft jeden Antrag einzeln und wägt zwischen Ihrem Persönlichkeitsrecht und dem öffentlichen Informationsinteresse ab. Etwa 50% aller Anträge werden in der EU bewilligt.
Praktische Tipps für einen erfolgreichen Antrag
Aus unserer Erfahrung können wir folgende Tipps geben, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren:
- Seien Sie konkret: Vage Anträge werden häufiger abgelehnt. Nennen Sie genau, welche Daten gelöscht werden sollen.
- Bleiben Sie sachlich: Emotionale oder beleidigende Formulierungen schaden Ihrem Anliegen.
- Setzen Sie Fristen: Eine konkrete Frist (z.B. 14 Tage) erhöht den Handlungsdruck.
- Dokumentieren Sie alles: Sammeln Sie Beweise für künftige Beschwerden.
- Nutzen Sie Vorlagen: Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden bieten geprüfte Vorlagen an.
- Prüfen Sie Ausnahmen: Verstehen Sie, warum Ihr Antrag eventuell abgelehnt werden könnte.
Datensparsamkeit als beste Vorbeugung
Der effektivste Schutz besteht darin, möglichst wenige Daten von vornherein preiszugeben. Achten Sie darauf, welche Informationen Sie online teilen, und nutzen Sie datenschutzfreundliche Dienste. Wenn Sie etwa Links teilen möchten, ohne dabei umfassende Tracking-Profile zu hinterlassen, ist ein datenschutzkonformer URL-Shortener wie Lunyb eine gute Wahl – er minimiert die Datenerfassung und entspricht den Anforderungen der DSGVO.
Weitere Anbietervergleiche finden Sie auch in unserem Artikel zu datenschutzfreundlichen Bitly-Alternativen.
Recht auf Vergessenwerden in der Schweiz
Auch in der Schweiz besteht ein vergleichbares Recht. Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), das seit September 2023 in Kraft ist, kennt ein ähnliches Recht auf Löschung. Schweizer Bürger können sich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Antrag auf Löschung nach DSGVO?
Der Antrag ist nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO grundsätzlich kostenlos. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen darf das Unternehmen ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Bearbeitung verweigern.
Wie lange darf ein Unternehmen für die Antwort brauchen?
Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat ab Eingang des Antrags. In komplexen Fällen kann diese Frist um maximal zwei weitere Monate verlängert werden, wobei das Unternehmen Sie über die Verlängerung und deren Gründe informieren muss.
Kann ich das Recht auf Vergessenwerden auch gegen Behörden geltend machen?
Ja, das Recht gilt grundsätzlich auch gegenüber öffentlichen Stellen. Allerdings gibt es zahlreiche gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die einer Löschung entgegenstehen können. In der Regel werden Behörden hier sehr restriktiv reagieren.
Was passiert mit Backups und Sicherungskopien?
Auch Daten in Backups müssen grundsätzlich gelöscht werden. Allerdings akzeptieren Aufsichtsbehörden eine Übergangsfrist, bis das nächste reguläre Backup-Rotation erfolgt. Während dieser Zeit müssen die Daten gesperrt sein und dürfen nicht aktiv verarbeitet werden.
Was kann ich tun, wenn negative Bewertungen über mich im Internet stehen?
Bei sachlichen, wahrheitsgemäßen Bewertungen haben Sie in der Regel keinen Löschanspruch (Meinungsfreiheit). Anders bei falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder veralteten Informationen, die keine Relevanz mehr haben. Hier können Sie sich an den Plattformbetreiber wenden oder Suchergebnisse über Google entfernen lassen.
Fazit
Das Recht auf Vergessenwerden ist ein starkes Instrument zum Schutz Ihrer digitalen Privatsphäre. Mit einem klar formulierten Antrag, einer konkreten Begründung und der richtigen Vorgehensweise können Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Nutzen Sie unseren Musterbrief, dokumentieren Sie jeden Schritt und scheuen Sie sich nicht, bei Ablehnung die Datenschutzbehörde einzuschalten.
Denken Sie daran: Ihre Daten gehören Ihnen. Die DSGVO hat Ihnen die Werkzeuge an die Hand gegeben, um diese Kontrolle wiederzuerlangen – machen Sie davon Gebrauch.
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