Recht auf Vergessenwerden: So Stellen Sie den Antrag Korrekt (2026)
Das Internet vergisst nie – so lautet zumindest eine gängige Redewendung. Doch seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie als betroffene Person das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses sogenannte Recht auf Vergessenwerden ist in Artikel 17 DSGVO verankert und gibt Ihnen ein mächtiges Instrument in die Hand, um Ihre digitale Souveränität zurückzugewinnen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Antrag auf Löschung Ihrer Daten stellen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was Sie tun können, wenn ein Unternehmen Ihrem Wunsch nicht nachkommt.
Was ist das Recht auf Vergessenwerden?
Das Recht auf Vergessenwerden ist das gesetzlich garantierte Recht jeder betroffenen Person, von einem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen. Es ist in Artikel 17 der DSGVO geregelt und gilt für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Der Begriff wurde durch das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Google Spain aus dem Jahr 2014 bekannt. Damals entschied das Gericht, dass Suchmaschinen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, Links zu veralteten oder irrelevanten Informationen aus ihren Ergebnissen zu entfernen.
Der Unterschied zwischen Löschung und Vergessenwerden
Während das Recht auf Löschung die tatsächliche Entfernung Ihrer Daten aus den Systemen eines Unternehmens meint, geht das Recht auf Vergessenwerden einen Schritt weiter: Der Verantwortliche muss auch andere Stellen informieren, die diese Daten möglicherweise verarbeiten – etwa Suchmaschinen oder Kooperationspartner.
Wann haben Sie Anspruch auf Löschung?
Nicht in jedem Fall können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen. Artikel 17 DSGVO listet sechs konkrete Gründe auf, aus denen ein Löschungsanspruch besteht:
- Zweckwegfall: Die Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig.
- Widerruf der Einwilligung: Sie widerrufen Ihre Einwilligung und es fehlt eine andere Rechtsgrundlage.
- Widerspruch: Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe vor.
- Unrechtmäßige Verarbeitung: Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Rechtliche Verpflichtung: Eine Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
- Kinderdaten: Es handelt sich um Daten eines Kindes, die im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft erhoben wurden.
Wann besteht kein Anspruch auf Löschung?
Es gibt auch Situationen, in denen Ihr Löschungsantrag berechtigterweise abgelehnt werden kann. Dazu zählen unter anderem:
- Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information
- Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von 10 Jahren)
- Gründe des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- Archivzwecke im öffentlichen Interesse, wissenschaftliche oder historische Forschung
- Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
So stellen Sie den Antrag: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ein Antrag auf Löschung nach DSGVO ist formfrei, sollte aber schriftlich und nachweisbar erfolgen. Folgen Sie diesen sechs Schritten für einen erfolgreichen Antrag:
Schritt 1: Verantwortlichen identifizieren
Finden Sie heraus, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. Diese Information finden Sie in der Datenschutzerklärung der Website oder im Impressum. Bei Konzernen ist oft die Muttergesellschaft der Verantwortliche – prüfen Sie dies genau.
Schritt 2: Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ermitteln
Größere Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dessen Kontaktdaten finden Sie üblicherweise in der Datenschutzerklärung. Die direkte Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten beschleunigt oft die Bearbeitung.
Schritt 3: Antrag verfassen
Der Antrag sollte folgende Elemente enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
- Klare Bezugnahme auf Artikel 17 DSGVO
- Konkrete Beschreibung, welche Daten gelöscht werden sollen
- Begründung, warum ein Löschanspruch besteht
- Angemessene Frist (üblich sind 30 Tage)
- Ihre Unterschrift
Schritt 4: Identität nachweisen
Der Verantwortliche darf einen Identitätsnachweis verlangen, wenn berechtigte Zweifel an Ihrer Identität bestehen. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei – schwärzen Sie dabei nicht benötigte Informationen wie Seriennummer oder Zugangsnummer.
Schritt 5: Antrag versenden
Versenden Sie den Antrag am besten per Einschreiben mit Rückschein oder als qualifizierte E-Mail. So haben Sie einen rechtssicheren Nachweis über Absendung und Zugang. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags auf.
Schritt 6: Frist überwachen
Der Verantwortliche muss Ihnen innerhalb eines Monats antworten. In komplexen Fällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden – dies muss aber begründet und Ihnen mitgeteilt werden.
Musterbrief für Ihren Antrag
Folgender Mustertext kann als Vorlage für Ihren Antrag dienen:
Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten nach Artikel 17 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Recht auf Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gebrauch.
Ich bitte Sie, sämtliche über meine Person gespeicherten personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen. Die Voraussetzungen für die Löschung liegen vor, da [Begründung einfügen, z.B.: „die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind"].
Falls Sie meine Daten an Dritte weitergegeben haben, bitte ich Sie gemäß Artikel 19 DSGVO, diese Empfänger über die Löschung zu informieren.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die vollständige Löschung meiner Daten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum, Unterschrift]
Recht auf Vergessenwerden bei Suchmaschinen
Ein besonders wichtiger Anwendungsfall ist die Auslistung aus Suchmaschinen-Ergebnissen. Google, Bing und andere Anbieter stellen dafür spezielle Formulare bereit.
So beantragen Sie die Auslistung bei Google
- Rufen Sie das offizielle Formular „Antrag zur Entfernung von Suchergebnissen gemäß dem europäischen Datenschutzrecht" auf.
- Wählen Sie das betroffene Land aus.
- Geben Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an.
- Listen Sie die konkreten URLs auf, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen.
- Begründen Sie für jede URL, warum die Verlinkung Ihre Rechte verletzt.
- Laden Sie einen Identitätsnachweis hoch.
Kriterien für die Auslistung
Suchmaschinen prüfen jeden Antrag im Einzelfall. Dabei wägen sie Ihr Recht auf Datenschutz gegen das öffentliche Interesse an der Information ab. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
| Faktor | Spricht für Löschung | Spricht gegen Löschung |
|---|---|---|
| Aktualität | Sehr alte Informationen | Aktuelle, relevante Daten |
| Personenrolle | Privatperson | Person des öffentlichen Lebens |
| Inhaltsart | Bagatelldelikte, Jugendsünden | Schwere Straftaten, Amtsführung |
| Genauigkeit | Falsche oder ungenaue Angaben | Korrekte, verifizierte Fakten |
| Öffentliches Interesse | Kein berechtigtes Interesse | Hohes gesellschaftliches Interesse |
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird Ihr Antrag abgelehnt oder ignoriert, stehen Ihnen mehrere Wege offen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
1. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
In Deutschland können Sie sich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden. Die Beschwerde ist kostenlos und formlos möglich. Die Behörde prüft dann den Fall und kann Bußgelder verhängen.
2. Zivilrechtliche Klage
Sie können auch direkt vor einem Zivilgericht auf Löschung klagen. Bei nachgewiesenem materiellem oder immateriellem Schaden haben Sie zudem einen Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO.
3. Einschaltung eines Anwalts
Ein spezialisierter Anwalt für Datenschutzrecht kann Ihnen helfen, den Anspruch durchzusetzen. Die Kosten sind bei berechtigten Ansprüchen oft vom Gegner zu tragen.
Digitale Spuren proaktiv reduzieren
Das Recht auf Vergessenwerden ist ein wirksames Instrument – doch der beste Datenschutz beginnt bereits vor der Datenweitergabe. Vermeiden Sie es, unnötig persönliche Informationen preiszugeben.
Praktische Tipps für weniger digitale Spuren
- Wegwerf-E-Mail-Adressen für einmalige Registrierungen nutzen
- Datensparsame Browser und Suchmaschinen verwenden
- Verkürzte Links mit Datenschutzfokus einsetzen, etwa mit Lunyb, um lange Tracking-URLs zu ersetzen und die Weitergabe von Referrer-Daten zu minimieren
- Regelmäßig Cookies löschen und Trackingschutz aktivieren
- Social-Media-Profile auf Privat stellen und alte Beiträge löschen
- Öffentliche Netzwerke meiden oder besonders vorsichtig nutzen
Weitere Sicherheitsstrategien finden Sie in unserem Ratgeber zu öffentlichen WLAN-Netzwerken und in unserem umfassenden DSGVO-Leitfaden.
Besondere Fälle des Vergessenwerdens
Löschung von Bewertungen
Bewertungen auf Portalen wie Google Maps, Jameda oder Kununu können ein besonderes Problem darstellen. Hier gilt: Faktisch falsche Behauptungen müssen gelöscht werden, subjektive Meinungsäußerungen sind meist geschützt.
Löschung von Fotos
Fotos, auf denen Sie identifizierbar sind, fallen ebenfalls unter die DSGVO. Die Veröffentlichung ohne Einwilligung ist meist unzulässig und Sie können die Löschung verlangen.
Löschung aus Archiven
Bei Presse-Archiven ist die Rechtslage komplex. Grundsätzlich genießen Medien Presseprivilegien, aber auch hier können bei überwiegendem Persönlichkeitsschutz Auslistungsansprüche bestehen – wie das BGH-Urteil zum sogenannten „Recht auf Vergessen II" gezeigt hat.
Löschung nach einem Hackerangriff
Wenn Ihre Daten durch einen Hackerangriff kompromittiert wurden, sollten Sie besonders schnell handeln. Prüfen Sie auch, ob Ihr Gerät kompromittiert wurde – hierzu bietet unser Artikel zu Warnzeichen eines gehackten Handys wichtige Hinweise. Achten Sie zudem verstärkt auf Phishing-Angriffe, die häufig auf kompromittierten Daten aufbauen.
Regionale Unterschiede: Deutschland, Österreich und die Schweiz
Während in Deutschland und Österreich die DSGVO direkt anwendbar ist, gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Die Unterschiede sind praktisch relevant – lesen Sie hierzu unseren detaillierten Vergleich zu DSG und DSGVO.
Kosten und Fristen im Überblick
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Kosten des Antrags | Grundsätzlich kostenlos |
| Bearbeitungsfrist | 1 Monat, verlängerbar auf 3 Monate |
| Formvorschriften | Formfrei, schriftlich empfohlen |
| Beschwerdefrist bei Behörde | Keine gesetzliche Frist |
| Bußgeld bei Verstoß | Bis zu 20 Mio. € oder 4 % Jahresumsatz |
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Recht auf Vergessenwerden
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Löschantrags?
Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags reagieren. In komplexen Fällen kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden – dies muss Ihnen aber innerhalb der ersten Monatsfrist mitgeteilt und begründet werden.
Kann ich den Antrag auch für verstorbene Angehörige stellen?
Die DSGVO gilt grundsätzlich nur für lebende Personen. Einzelne EU-Länder haben aber ergänzende Regelungen erlassen. In Deutschland können Erben teilweise Rechte im Rahmen des digitalen Nachlasses geltend machen. Konsultieren Sie hier am besten einen Fachanwalt.
Was passiert mit Backup-Kopien meiner Daten?
Der Verantwortliche muss auch Backup-Kopien in die Löschung einbeziehen. In der Praxis ist es aber üblich, dass Backups gemäß ihrer Aufbewahrungsroutine überschrieben werden. Wichtig ist, dass Ihre Daten während dieser Zeit nicht wieder aktiv genutzt werden dürfen.
Kann ein Unternehmen die Löschung ablehnen, wenn ich noch offene Rechnungen habe?
Ja, das ist möglich. Für die Abwicklung bestehender Verträge und die Erfüllung steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (in Deutschland bis zu 10 Jahre) dürfen bestimmte Daten weiter gespeichert werden. Nach Ablauf dieser Fristen muss die Löschung erfolgen.
Muss ich für den Antrag einen Anwalt einschalten?
Nein, ein Anwalt ist nicht erforderlich. Sie können den Antrag selbst formulieren und einreichen. Ein Anwalt kann jedoch sinnvoll sein, wenn der Verantwortliche nicht reagiert, den Antrag ablehnt oder es sich um einen komplexen Fall mit möglichen Schadensersatzansprüchen handelt.
Fazit: Nutzen Sie Ihre Rechte
Das Recht auf Vergessenwerden ist eines der wichtigsten Instrumente des modernen Datenschutzes. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie effektiv gegen die unerwünschte Verbreitung Ihrer Daten vorgehen. Wichtig ist, dass Sie strukturiert vorgehen: Identifizieren Sie den Verantwortlichen, formulieren Sie einen klaren Antrag mit Begründung und überwachen Sie die Fristen.
Vergessen Sie dabei nicht, dass Prävention der beste Datenschutz ist. Je weniger Daten Sie preisgeben, desto weniger müssen Sie später löschen lassen. Nutzen Sie datensparsame Dienste und behalten Sie stets die Kontrolle über Ihre digitale Identität – Ihre Privatsphäre ist es wert.
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