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Persönliche Daten von Datenhändlern Entfernen: Anleitung 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
··8 min read

Ihre persönlichen Daten werden von Hunderten Datenhändlern gesammelt, aggregiert und verkauft – oft ohne Ihr Wissen. Name, Adresse, Telefonnummer, Einkommensschätzungen, politische Präferenzen und Gesundheitsdaten landen in kommerziellen Datenbanken, die für Marketing, Betrugsprävention oder gezielte Werbung genutzt werden. Die gute Nachricht: Dank DSGVO haben Sie in Deutschland das Recht, diese Daten löschen zu lassen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Daten von Datenhändlern entfernen.

Was sind Datenhändler und warum sollten Sie handeln?

Datenhändler (auch Data Broker genannt) sind Unternehmen, die persönliche Informationen aus öffentlichen Quellen, kommerziellen Datenbanken und Online-Aktivitäten sammeln, um diese an Dritte zu verkaufen. Dazu gehören Adressverlage, Wirtschaftsauskunfteien, Marketingunternehmen und spezialisierte People-Search-Portale.

Die Risiken einer unkontrollierten Datenverbreitung sind erheblich:

  • Identitätsdiebstahl: Kriminelle nutzen aggregierte Profile für gezielte Betrugsversuche.
  • Phishing und Social Engineering: Je mehr Daten Angreifer haben, desto überzeugender die Attacke.
  • Stalking und Belästigung: Wohnadressen sind auf People-Search-Seiten oft frei einsehbar.
  • Diskriminierung: Bei Kreditvergabe, Versicherungen oder Bewerbungen.
  • Ungewollte Werbung: Anrufe, Post und E-Mail-Spam.

Einen tieferen Einblick, wer genau Ihre Daten sammelt, finden Sie in unserem Leitfaden Datenbroker: Wer Verkauft Ihre Daten?.

Ihre Rechte nach DSGVO: Die rechtliche Grundlage

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen als betroffener Person mehrere durchsetzbare Rechte gegenüber Datenhändlern. Diese Rechte gelten für alle Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig vom Firmensitz.

Die wichtigsten Betroffenenrechte

  1. Artikel 15 – Auskunftsrecht: Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
  2. Artikel 16 – Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden.
  3. Artikel 17 – Löschung („Recht auf Vergessenwerden"): Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen.
  4. Artikel 21 – Widerspruch: Insbesondere gegen Direktwerbung – dieser Widerspruch ist absolut und muss immer akzeptiert werden.
  5. Artikel 20 – Datenübertragbarkeit: Sie erhalten Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format.

Datenhändler müssen innerhalb von einem Monat auf Ihre Anfrage reagieren. Bei komplexen Anfragen kann sich diese Frist um maximal zwei Monate verlängern. Die Auskunft und Löschung sind grundsätzlich kostenlos.

Schritt-für-Schritt: Daten von Datenhändlern entfernen

Schritt 1: Bestandsaufnahme – Wer hat Ihre Daten?

Bevor Sie Löschanträge stellen können, müssen Sie wissen, wo Ihre Daten überhaupt liegen. Beginnen Sie mit einer systematischen Suche:

  1. Googeln Sie Ihren vollständigen Namen in Anführungszeichen: "Max Mustermann"
  2. Kombinieren Sie den Namen mit Ihrer Stadt oder Ihrem Geburtsjahr.
  3. Suchen Sie nach Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  4. Prüfen Sie People-Search-Seiten wie yasni, 11880, Das Örtliche, Personensuche.de.
  5. Nutzen Sie Have I Been Pwned, um Datenlecks zu identifizieren.

Schritt 2: Auskunftsersuchen stellen

Fordern Sie zunächst Auskunft nach Artikel 15 DSGVO an. So erfahren Sie, welche Daten wirklich gespeichert sind. Das Auskunftsersuchen sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
  • Alle bekannten Identifikationsmerkmale (E-Mail, Telefonnummer, Kundennummer)
  • Verweis auf Artikel 15 DSGVO
  • Frist zur Beantwortung (30 Tage)
  • Nachweis Ihrer Identität (Ausweiskopie – nicht sicherheitsrelevante Angaben schwärzen)

Schritt 3: Löschung nach Artikel 17 DSGVO beantragen

Sobald Sie die Auskunft erhalten haben, stellen Sie den Löschantrag. Nutzen Sie das folgende Muster:

Betreff: Antrag auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Art. 17 DSGVO fordere ich Sie hiermit auf, sämtliche über meine Person gespeicherten personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen. Gleichzeitig widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO jeder weiteren Verarbeitung meiner Daten, insbesondere zu Zwecken der Direktwerbung.

Ich fordere Sie zudem auf, alle Empfänger, an die meine Daten weitergegeben wurden, gemäß Art. 19 DSGVO über die Löschung zu informieren, und mir diese Empfänger mitzuteilen.

Bitte bestätigen Sie die Löschung schriftlich binnen eines Monats.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name, Adresse, Datum]

Schritt 4: Nachfassen und dokumentieren

Führen Sie eine Tabelle mit allen kontaktierten Unternehmen, Datum der Anfrage, Frist und Status. Reagiert ein Unternehmen nicht innerhalb der Monatsfrist, senden Sie eine Erinnerung mit Ankündigung der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Schritt 5: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Bei Nichtreaktion oder Ablehnung ohne triftigen Grund können Sie sich kostenlos beschweren bei:

  • BfDI – Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (bei bundesweit tätigen Unternehmen)
  • Der Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes
  • Der Datenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat

Die wichtigsten Datenhändler in Deutschland

Die folgende Tabelle zeigt die relevantesten Datenhändler und Auskunfteien im deutschsprachigen Raum sowie deren Kontaktmöglichkeiten für Löschanträge:

Unternehmen Kategorie Kontakt für Löschung
SCHUFA Holding AGWirtschaftsauskunfteidatenschutz@schufa.de
Creditreform BoniversumBonitätsauskunftdatenschutz@boniversum.de
CRIF BürgelWirtschaftsauskunftdatenschutz@crifbuergel.de
infoscore Consumer DataBonitätsprüfungdatenschutz@arvato-infoscore.de
Deutsche Post DirektAdress-Marketingdatenschutz@deutschepost.de
AZ DirectAdressmarketing (Bertelsmann)datenschutz@az-direct.com
Acxiom DeutschlandMarketingdatendatenschutz.de@acxiom.com
yasniPeople SearchÜber Formular auf yasni.de
11880.comVerzeichnisdienstdatenschutz@11880.com
Das ÖrtlicheVerzeichnisdienstÜber Eintragsverwaltung

Prävention: So verhindern Sie zukünftige Datensammlung

Die Löschung ist nur die halbe Miete – ohne Prävention landen Ihre Daten schnell wieder in kommerziellen Datenbanken. Diese Maßnahmen reduzieren den Datenabfluss nachhaltig:

1. Datenminimierung im Alltag

  • Geben Sie bei Gewinnspielen, Newslettern und Kundenkarten nur Pflichtfelder an.
  • Nutzen Sie E-Mail-Aliase für unwichtige Anmeldungen.
  • Verwenden Sie eine separate Telefonnummer für Online-Registrierungen.
  • Widersprechen Sie der Werbenutzung bei jedem Vertragsabschluss.

2. Robinson-Liste eintragen

Die kostenlose Robinson-Liste des DDV signalisiert seriösen Werbetreibenden, dass Sie keine unaufgeforderte Werbung wünschen. Auch die "Bitte keine Werbung"-Aufkleber am Briefkasten sind rechtlich verbindlich.

3. Sichere URL-Nutzung und Tracking-Schutz

Viele Datenhändler sammeln Informationen über Tracking-Links und Fingerprinting. Nutzen Sie datenschutzfreundliche Werkzeuge:

  • Verwenden Sie einen datenschutzorientierten URL-Kürzer wie Lunyb, der beim Teilen von Links keine personenbezogenen Tracker einbindet und die Analytik anonymisiert.
  • Aktivieren Sie verschlüsseltes DNS (DoH/DoT) in Ihrem Browser.
  • Nutzen Sie datenschutzfreundliche Browser wie Firefox mit erweitertem Tracking-Schutz oder Brave.
  • Installieren Sie einen Tracker-Blocker wie uBlock Origin.

4. Melderegistersperre einrichten

Beim Einwohnermeldeamt können Sie kostenlos eine Übermittlungssperre für Ihre Adressdaten eintragen lassen. Diese verhindert die Weitergabe an Adresshändler, Parteien vor Wahlen und Register.

5. Ausweiskopien und QR-Codes prüfen

Reichen Sie Ausweiskopien nur geschwärzt ein und misstrauen Sie unbekannten QR-Codes. Diese sind ein wachsendes Einfallstor für Datendiebstahl – Details lesen Sie in unserem Artikel zu QR-Code-Betrug und Quishing-Schutz.

Löschdienste: Lohnt sich die Bezahlvariante?

Es gibt kommerzielle Dienste, die den Löschprozess für Sie übernehmen. Die Bewertung sollte differenziert erfolgen:

Vorteile automatisierter Löschdienste

  • Zeitersparnis: Hunderte Anbieter werden parallel bearbeitet
  • Kontinuierliche Überwachung und Wiederholungsläufe
  • Rechtliche Expertise bei komplizierten Fällen

Nachteile

  • Kosten: 8–20 Euro pro Monat oder mehr
  • Sie müssen dem Dienst umfangreiche Daten anvertrauen
  • Nicht alle deutschen Datenhändler werden abgedeckt
  • Manuelle Anträge sind rechtlich genauso wirksam und kostenlos

Für die meisten Nutzer ist die manuelle Löschung mit einer strukturierten Vorlage der bessere Weg – insbesondere in Deutschland, wo die DSGVO klare Fristen und Sanktionen vorsieht.

Sonderfälle: Suchmaschinen und soziale Netzwerke

Google-Suchergebnisse entfernen lassen

Auch Google verarbeitet personenbezogene Daten. Über das Antragsformular zum Recht auf Vergessenwerden können Sie einzelne Suchergebnisse entfernen lassen, wenn diese veraltet, irrelevant oder rufschädigend sind.

Soziale Netzwerke

Alte Konten bei Facebook, X (Twitter), LinkedIn oder Instagram sind eine ergiebige Quelle für Datenhändler. Löschen Sie ungenutzte Accounts vollständig – nicht nur deaktivieren. Nutzen Sie dazu die JustDeleteMe-Datenbank für Direktlinks zur Kontolöschung.

Rechtliche Entwicklungen 2026

Mit dem KI-Gesetz der EU und verschärften Anforderungen an Datenverarbeiter wird der Druck auf Datenhändler weiter steigen. Automatisierte Profilbildung durch KI-Systeme unterliegt ab 2026 strengeren Transparenzpflichten. Details dazu finden Sie in unserer Analyse zum KI-Gesetz der EU 2026.

Auch die Cybersicherheitslandschaft entwickelt sich rasant. Wenn Sie in der DACH-Region tätig sind, empfehlen wir zusätzlich unseren Überblick Cybersicherheit in der Schweiz 2026.

Checkliste: Ihre nächsten Schritte

  1. Bestandsaufnahme: Wo sind Ihre Daten sichtbar?
  2. Auskunftsersuchen an die zehn wichtigsten Datenhändler senden
  3. Löschanträge nach Artikel 17 DSGVO stellen
  4. Fristen überwachen und dokumentieren
  5. Bei Nichtreaktion: Beschwerde beim BfDI oder der Landesbehörde
  6. Melderegistersperre beim Einwohnermeldeamt beantragen
  7. Robinson-Liste eintragen
  8. Tracking-Schutz aktivieren und datenschutzfreundliche Tools nutzen
  9. Alle sechs Monate: Prozess wiederholen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis Datenhändler meine Daten löschen?

Nach DSGVO haben Unternehmen eine Frist von einem Monat ab Eingang Ihres Antrags. Bei komplexen Anfragen kann sich diese Frist um maximal zwei weitere Monate verlängern, worüber Sie informiert werden müssen. In der Praxis reagieren seriöse deutsche Unternehmen meist innerhalb von zwei bis drei Wochen.

Kann ich meine Daten wirklich vollständig löschen lassen?

In den meisten Fällen ja. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufzeichnungen), können Daten für die Dauer dieser Fristen gespeichert bleiben – jedoch gesperrt und nicht mehr aktiv verarbeitet. Auch für Zwecke der Rechtsverfolgung dürfen Daten aufbewahrt werden.

Was tue ich, wenn ein Datenhändler nicht reagiert?

Senden Sie zunächst eine Erinnerung mit Fristsetzung und Hinweis auf die geplante Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Reagiert das Unternehmen weiterhin nicht, reichen Sie eine kostenlose Beschwerde beim BfDI oder der zuständigen Landesdatenschutzbehörde ein. Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können verhängt werden.

Muss ich eine Ausweiskopie mitschicken?

Das Unternehmen darf Ihre Identität überprüfen, insbesondere wenn keine anderen Identifikationsmerkmale vorliegen. Sie sollten jedoch nicht sicherheitsrelevante Angaben (Ausweisnummer, Zugangsnummer, Foto teilweise) schwärzen. Bezeichnen Sie die Kopie zusätzlich mit "Kopie zum Zwecke der Identitätsprüfung nach Art. 12 DSGVO".

Wie oft sollte ich meine Daten überprüfen?

Empfohlen sind halbjährliche Kontrollen. Datenhändler kaufen kontinuierlich neue Datensätze zu, und Ihre Informationen können nach der Löschung erneut über neue Quellen auftauchen. Ein systematischer Prozess mit Kalendererinnerung ist die effektivste Strategie für langfristigen Datenschutz.

Fazit

Die DSGVO gibt Ihnen mächtige Werkzeuge an die Hand, um die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten zurückzugewinnen. Der Prozess erfordert Systematik und Geduld – aber jeder Löschantrag reduziert Ihre Angriffsfläche für Identitätsdiebstahl, Phishing und ungewollte Werbung. Kombinieren Sie die Löschung mit präventiven Maßnahmen wie Melderegistersperre, datenschutzfreundlichen Tools und Datenminimierung, um nachhaltig weniger Spuren zu hinterlassen. Ihre Privatsphäre ist ein Grundrecht – nutzen Sie es.

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