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DSGVO in Österreich: Ihre Rechte im Umfassenden Überblick 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen als betroffener Person in Österreich weitreichende Rechte gegenüber Unternehmen, Behörden und Organisationen ein, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Doch viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, welche konkreten Ansprüche sie geltend machen können – oder wie sie diese durchsetzen. Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen alle acht Betroffenenrechte nach der DSGVO, zeigt praktische Anwendungsbeispiele und erläutert, wie Sie im Streitfall vorgehen.

Was ist die DSGVO und wie gilt sie in Österreich?

Die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) ist seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. In Österreich wird sie durch das nationale Datenschutzgesetz (DSG) ergänzt, das spezifische Regelungen für den österreichischen Rechtsraum enthält. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) mit Sitz in Wien.

Die DSGVO verfolgt zwei zentrale Ziele: den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen und den freien Datenverkehr innerhalb der EU. Für Sie als Bürgerin oder Bürger bedeutet das: Sie haben rechtlich verankerte Ansprüche, die jedes Unternehmen – vom lokalen Bäcker mit Kundenkartei bis zum internationalen Technologiekonzern – respektieren muss.

Für wen gelten diese Rechte?

Die DSGVO schützt alle natürlichen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Entscheidend ist, dass die Datenverarbeitung entweder in der EU stattfindet oder sich an Personen in der EU richtet. Juristische Personen wie GmbHs oder Vereine fallen nicht unter den Schutz der DSGVO.

Die acht zentralen Betroffenenrechte im Überblick

Die DSGVO gewährt Ihnen acht konkrete Rechte, die in den Artikeln 12 bis 22 geregelt sind. Diese Rechte können Sie kostenlos und formlos bei jedem Verantwortlichen geltend machen.

RechtDSGVO-ArtikelKurzbeschreibung
InformationsrechtArt. 13, 14Transparente Information bei Datenerhebung
AuskunftsrechtArt. 15Auskunft über gespeicherte Daten
Recht auf BerichtigungArt. 16Korrektur falscher Daten
Recht auf LöschungArt. 17"Recht auf Vergessenwerden"
Recht auf EinschränkungArt. 18Sperrung der Verarbeitung
Recht auf DatenübertragbarkeitArt. 20Datenexport in maschinenlesbarem Format
WiderspruchsrechtArt. 21Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
Recht bei automatisierten EntscheidungenArt. 22Schutz vor Profiling

Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO

Das Auskunftsrecht ist das mächtigste Werkzeug für Betroffene. Sie können von jedem Verantwortlichen verlangen, umfassend darüber informiert zu werden, welche Daten er über Sie gespeichert hat und wie er diese verarbeitet.

Welche Informationen können Sie verlangen?

  1. Bestätigung, ob überhaupt Daten über Sie verarbeitet werden
  2. Eine Kopie sämtlicher gespeicherter personenbezogener Daten
  3. Die konkreten Verarbeitungszwecke
  4. Kategorien der verarbeiteten Daten
  5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben wurden
  6. Geplante Speicherdauer
  7. Herkunft der Daten, falls nicht bei Ihnen erhoben
  8. Bestehen automatisierter Entscheidungsfindung inklusive Profiling

Fristen und Formvorschriften

Der Verantwortliche muss innerhalb eines Monats reagieren. In komplexen Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden – dann muss er Sie jedoch aktiv über die Verzögerung informieren. Die erste Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden.

Das Recht auf Löschung – "Recht auf Vergessenwerden"

Nach Artikel 17 DSGVO können Sie die unverzügliche Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Recht wurde durch das Google-Spain-Urteil des EuGH bekannt, geht aber weit darüber hinaus.

Wann besteht ein Löschanspruch?

  • Die Daten sind für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung und es fehlt eine andere Rechtsgrundlage
  • Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet
  • Eine rechtliche Verpflichtung zur Löschung besteht
  • Es handelt sich um Daten von Kindern, die im Zusammenhang mit Online-Diensten erhoben wurden

Grenzen des Löschanspruchs

Der Löschanspruch gilt nicht uneingeschränkt. Ausnahmen bestehen insbesondere bei:

  • Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information
  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (etwa steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen)
  • Öffentlichem Interesse im Bereich der Gesundheit
  • Archivzwecken im öffentlichen Interesse, wissenschaftlicher Forschung
  • Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

Das Recht auf Berichtigung

Falsche oder unvollständige Daten müssen auf Ihr Verlangen unverzüglich korrigiert oder ergänzt werden. Dies gilt beispielsweise für veraltete Adressen bei Versandhändlern, falsch geschriebene Namen in Behördenregistern oder unzutreffende Bonitätsdaten bei Auskunfteien.

Wichtig: Der Verantwortliche muss alle Empfänger, an die Ihre Daten weitergegeben wurden, über die Berichtigung informieren – sofern dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Auf Verlangen muss er Ihnen diese Empfänger auch mitteilen.

Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO

Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen – insbesondere bei Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen oder öffentlicher Aufgaben.

Absolutes Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Bei Direktwerbung, einschließlich Profiling zu Werbezwecken, haben Sie ein absolutes Widerspruchsrecht. Das bedeutet: Der Verantwortliche darf keine Interessenabwägung mehr vornehmen und muss die Verarbeitung sofort einstellen. Dies ist besonders relevant für Newsletter, personalisierte Werbung und Tracking-basierte Anzeigen.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Artikel 20 DSGVO können Sie verlangen, dass Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (etwa JSON, XML oder CSV) an Sie übermittelt werden. Sie können auch verlangen, dass die Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übertragen werden – sofern technisch möglich.

Dieses Recht gilt allerdings nur, wenn die Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht und automatisiert erfolgt. Klassische Anwendungsfälle sind Wechsel des Streaming-Anbieters, Umzug bei sozialen Netzwerken oder der Export von Fitnessdaten.

Praktisches Vorgehen: So machen Sie Ihre Rechte geltend

Die Durchsetzung Ihrer DSGVO-Rechte ist kostenlos und formlos möglich. Dennoch empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Verantwortlichen identifizieren: Prüfen Sie das Impressum und die Datenschutzerklärung der Website oder des Unternehmens
  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten finden: Diese sind in der Datenschutzerklärung angegeben
  3. Antrag schriftlich formulieren: Am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder eingeschriebenem Brief
  4. Identität nachweisen: Bei begründeten Zweifeln darf der Verantwortliche einen Identitätsnachweis verlangen
  5. Frist notieren: Ein Monat ab Antragstellung
  6. Reaktion prüfen: Ist die Antwort vollständig und zufriedenstellend?
  7. Bei Problemen: Beschwerde einreichen bei der österreichischen Datenschutzbehörde

Musterformulierung für einen Auskunftsantrag

"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich gemäß Artikel 15 DSGVO mein Recht auf Auskunft geltend. Bitte teilen Sie mir mit, welche personenbezogenen Daten Sie über mich verarbeiten, zu welchem Zweck, an welche Empfänger diese weitergegeben werden und wie lange die geplante Speicherdauer ist. Ich bitte um Zusendung einer Kopie meiner Daten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat."

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Reagiert ein Unternehmen nicht, unvollständig oder ablehnend auf Ihren Antrag, können Sie eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einreichen. Diese ist gemäß § 24 DSG die zuständige Aufsichtsbehörde und kann Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Detaillierte Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie in unserem Leitfaden Österreichische Datenschutzbehörde: Beschwerde Einreichen 2026. Eine umfassende Darstellung des österreichischen Datenschutzrechts bietet zudem unser Artikel zum Datenschutzgesetz Österreich.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Für bestimmte Datenkategorien gelten verschärfte Schutzvorschriften nach Artikel 9 DSGVO. Dazu gehören:

  • Rassische und ethnische Herkunft
  • Politische Meinungen
  • Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Genetische und biometrische Daten
  • Gesundheitsdaten
  • Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung

Die Verarbeitung dieser Daten ist grundsätzlich verboten und nur in eng definierten Ausnahmefällen zulässig – etwa bei ausdrücklicher Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage.

Datenschutz im digitalen Alltag praktisch umsetzen

Ihre DSGVO-Rechte sind wertvoll, doch der beste Schutz beginnt mit datensparsamem Verhalten. Wer Tracking-Cookies blockiert, verschlüsselte Kommunikation nutzt und persönliche Informationen nur dort preisgibt, wo unbedingt nötig, muss seltener Rechte einfordern.

Konkrete Schutzmaßnahmen

  • Aktivieren Sie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Messengern und E-Mail-Diensten
  • Blockieren Sie Tracker auf Ihrem Smartphone
  • Nutzen Sie datenschutzfreundliche Browser mit striktem Cookie-Blocking
  • Verwenden Sie beim Teilen von Links datenschutzfreundliche Dienste wie Lunyb, die keine Tracking-Profile ihrer Nutzer erstellen
  • Prüfen Sie regelmäßig die Datenschutzeinstellungen Ihrer Online-Konten

Sanktionen bei Verstößen gegen die DSGVO

Verstöße gegen die DSGVO können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Die österreichische Datenschutzbehörde hat in den vergangenen Jahren mehrfach substantielle Strafen verhängt.

VerstoßkategorieMaximales Bußgeld
Verletzung technischer/organisatorischer Pflichten10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes
Verletzung von Betroffenenrechten20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes
Missachtung von Anordnungen der Aufsichtsbehörde20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes

Zusätzlich zu behördlichen Sanktionen können Sie als betroffene Person zivilrechtlichen Schadenersatz nach Artikel 82 DSGVO fordern – sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kostet mich die Geltendmachung meiner DSGVO-Rechte Geld?

Nein, die Ausübung Ihrer Betroffenenrechte ist grundsätzlich kostenlos. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen darf ein angemessenes Entgelt verlangt oder der Antrag verweigert werden. Auch die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ist gebührenfrei.

Wie lange darf ein Unternehmen für die Beantwortung meines Antrags brauchen?

Grundsätzlich einen Monat ab Eingang Ihres Antrags. In komplexen Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, dann muss das Unternehmen Sie aber innerhalb des ersten Monats über die Verzögerung und die Gründe informieren.

Kann ich meine Rechte auch bei Unternehmen außerhalb der EU geltend machen?

Ja, sofern das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbietet oder deren Verhalten beobachtet. Solche Unternehmen müssen einen EU-Vertreter benennen, den Sie kontaktieren können. Bekannte Beispiele sind US-amerikanische Technologiekonzerne wie Meta, Google oder Amazon.

Was passiert, wenn ein Unternehmen meine Löschanfrage ignoriert?

Sie können eine formelle Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einreichen. Diese prüft den Fall und kann das Unternehmen zur Löschung verpflichten sowie Bußgelder verhängen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadenersatz zu fordern.

Gelten meine DSGVO-Rechte auch gegenüber Behörden?

Ja, die DSGVO gilt grundsätzlich auch für öffentliche Stellen und Behörden. Allerdings gibt es Ausnahmen und Einschränkungen für bestimmte Bereiche wie Strafverfolgung, nationale Sicherheit oder Steuerverfahren, die in Spezialgesetzen geregelt sind. Bei Behörden ist die Datenschutzbehörde ebenfalls die zuständige Beschwerdestelle.

Fazit

Die DSGVO gibt Ihnen als Bürgerin oder Bürger in Österreich umfangreiche Rechte, um die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Vom Auskunftsrecht über die Löschung bis zum Widerspruch gegen Direktwerbung – diese Werkzeuge sind mächtig, werden aber nur wirksam, wenn Sie sie auch nutzen. Dokumentieren Sie Ihre Anträge sorgfältig, wahren Sie Fristen und scheuen Sie sich nicht, bei Rechtsverletzungen die Datenschutzbehörde einzuschalten. Gleichzeitig lohnt sich präventiver Datenschutz durch bewusstes digitales Verhalten – denn Daten, die gar nicht erst gesammelt werden, müssen später auch nicht mühsam eingefordert oder gelöscht werden.

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