facebook-pixel

DSGVO in Österreich: Ihre Rechte als Betroffener im Überblick 2026

L
Lunyb Sicherheitsteam
··9 min read

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verleiht Ihnen als in Österreich lebender Person weitreichende Rechte gegenüber Unternehmen, Behörden und Vereinen, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Dieser Leitfaden erklärt Ihre Rechte umfassend, zeigt Ihnen, wie Sie diese in der Praxis durchsetzen, und liefert konkrete Mustertexte für Ihre Anfragen. Zusätzlich erfahren Sie, wann und wie Sie sich an die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) wenden können.

Was ist die DSGVO und wie wird sie in Österreich umgesetzt?

Die DSGVO (Verordnung EU 2016/679) ist die zentrale europäische Datenschutzverordnung und gilt seit 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Österreich. Sie regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte betroffene Personen haben.

In Österreich wird die DSGVO durch das Datenschutzgesetz (DSG) ergänzt. Dieses Bundesgesetz konkretisiert nationale Öffnungsklauseln, regelt Bereiche wie Videoüberwachung, Bildverarbeitung und die Zuständigkeiten der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) mit Sitz in Wien.

Zentrale Grundsätze der DSGVO sind:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz – Sie müssen wissen, was mit Ihren Daten geschieht.
  • Zweckbindung – Daten dürfen nur für den ursprünglich angegebenen Zweck verwendet werden.
  • Datenminimierung – Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie unbedingt notwendig.
  • Speicherbegrenzung – Daten dürfen nicht länger als nötig aufbewahrt werden.
  • Integrität und Vertraulichkeit – Ihre Daten müssen sicher gespeichert werden.

Ihre wichtigsten Rechte nach der DSGVO im Überblick

Die DSGVO gewährt Ihnen als betroffener Person acht zentrale Rechte, die in den Artikeln 13 bis 22 geregelt sind. Diese Rechte können Sie kostenlos gegenüber jedem Unternehmen oder jeder Behörde ausüben, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

RechtDSGVO-ArtikelWas bedeutet es?
InformationspflichtArt. 13, 14Sie müssen bei Datenerhebung informiert werden.
AuskunftsrechtArt. 15Auskunft über gespeicherte Daten.
Recht auf BerichtigungArt. 16Falsche Daten müssen korrigiert werden.
Recht auf LöschungArt. 17„Recht auf Vergessenwerden".
Einschränkung der VerarbeitungArt. 18Vorübergehende Sperre der Daten.
DatenübertragbarkeitArt. 20Herausgabe in maschinenlesbarem Format.
WiderspruchsrechtArt. 21Einspruch gegen Verarbeitung.
Automatisierte EntscheidungenArt. 22Schutz vor rein automatischen Entscheidungen.

Das Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) – Ihr wichtigstes Werkzeug

Das Auskunftsrecht ist der Ausgangspunkt für alle anderen Rechte. Es erlaubt Ihnen zu erfahren, ob und welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat.

Was Sie erfahren können

  1. Verarbeitungszwecke
  2. Kategorien der verarbeiteten Daten
  3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (auch in Drittländern)
  4. Geplante Speicherdauer
  5. Herkunft der Daten, wenn sie nicht bei Ihnen erhoben wurden
  6. Bestehen automatisierter Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling
  7. Kopie aller personenbezogenen Daten

Mustertext für einen Auskunftsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Artikel 15 DSGVO Auskunft über die von Ihnen zu meiner Person verarbeiteten Daten. Ich bitte insbesondere um:
1. Bestätigung, ob Sie personenbezogene Daten über mich verarbeiten
2. Kopie sämtlicher gespeicherter Daten
3. Angaben zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer und Herkunft
4. Information über bestehende Betroffenenrechte

Bitte antworten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Datum]

Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden – Sie müssen darüber jedoch informiert werden.

Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) – „Recht auf Vergessenwerden"

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Die Daten werden für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr benötigt.
  • Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen.
  • Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Es besteht eine gesetzliche Löschpflicht.

Wann die Löschung verweigert werden kann

Nicht immer ist eine Löschung möglich. Ausnahmen bestehen beispielsweise bei:

  • Steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (in Österreich meist sieben Jahre).
  • Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
  • Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe.
  • Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Wichtig: Wurden Ihre Daten öffentlich gemacht (z. B. im Internet), muss der Verantwortliche „angemessene Maßnahmen" ergreifen, um andere Verarbeiter über Ihr Löschbegehren zu informieren.

Das Recht auf Berichtigung und Einschränkung

Nach Art. 16 DSGVO können Sie verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigt werden. Sie haben auch das Recht auf Vervollständigung unvollständiger Daten.

Einschränkung der Verarbeitung

Statt einer Löschung können Sie in bestimmten Fällen eine Einschränkung verlangen – die Daten werden dann weiterhin gespeichert, dürfen aber nicht mehr aktiv verarbeitet werden. Dies ist sinnvoll, wenn:

  • Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten (bis zur Prüfung).
  • Die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber statt Löschung eine Einschränkung wünschen.
  • Der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, Sie sie aber für Rechtsansprüche brauchen.
  • Sie Widerspruch eingelegt haben und die Abwägung noch aussteht.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Dieses Recht erlaubt Ihnen, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON, XML) zu erhalten. Zudem können Sie verlangen, dass die Daten direkt an einen anderen Anbieter übertragen werden, sofern dies technisch möglich ist.

Das Recht gilt jedoch nur für Daten, die:

  1. Sie selbst dem Verantwortlichen bereitgestellt haben,
  2. auf Basis einer Einwilligung oder eines Vertrages verarbeitet werden, und
  3. automatisiert verarbeitet werden.

Praktisches Beispiel: Sie möchten von einem Social-Media-Dienst zu einem anderen wechseln und dabei Ihre Kontakte und Beiträge mitnehmen.

Das Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen, wenn diese auf Grundlage eines berechtigten Interesses oder öffentlichen Interesses erfolgt. Gegen Direktwerbung – einschließlich Profiling zu Werbezwecken – ist der Widerspruch immer möglich und muss ohne Ausnahme berücksichtigt werden.

Nach einem Widerspruch darf das Unternehmen Ihre Daten nur weiter verarbeiten, wenn es zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen kann, die Ihre Interessen überwiegen.

Schutz vor automatisierten Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)

Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhen und Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie erheblich beeinträchtigen, sind grundsätzlich unzulässig. Dies betrifft etwa:

  • Ablehnung eines Online-Kreditantrags durch einen Algorithmus
  • Automatisierte Ablehnung einer Bewerbung durch KI-Systeme
  • Automatisierte Preisdiskriminierung

Ausnahmen gelten bei Vertragserforderlichkeit, gesetzlicher Zulassung oder ausdrücklicher Einwilligung – Sie haben jedoch stets das Recht auf menschliches Eingreifen, Darlegung Ihres Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung.

Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB)

Werden Ihre Rechte verletzt oder ein Unternehmen antwortet nicht innerhalb eines Monats, können Sie eine kostenlose Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.

So reichen Sie eine Beschwerde ein

  1. Sachverhalt dokumentieren: Sammeln Sie alle relevanten E-Mails, Screenshots, Verträge.
  2. Verantwortlichen benennen: Firma, Anschrift, Kontaktperson.
  3. Rechtsverletzung beschreiben: Welches Recht wurde verletzt? Welche DSGVO-Artikel?
  4. Beschwerde einreichen: Per Post, E-Mail (dsb@dsb.gv.at) oder über das Online-Formular auf dsb.gv.at.
  5. Bestätigung abwarten: Die DSB muss innerhalb von drei Monaten über den Stand informieren.

Kontakt der Datenschutzbehörde:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
Web: www.dsb.gv.at

Alternativer Rechtsweg

Zusätzlich zur Beschwerde bei der DSB können Sie auch direkt vor dem zuständigen Zivilgericht klagen – etwa auf Unterlassung, Löschung oder Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO. Immaterielle Schäden (z. B. Rufschädigung, Kontrollverlust über eigene Daten) sind mittlerweile durch mehrere OGH-Urteile anerkannt.

Praktische Tipps für die Durchsetzung Ihrer Rechte

1. Kommunikation dokumentieren

Führen Sie alle Anfragen schriftlich per E-Mail oder Einschreiben. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner. Bewahren Sie Empfangsbestätigungen auf.

2. Fristen setzen

Weisen Sie explizit auf die gesetzliche Frist von einem Monat hin. Bei ausbleibender Antwort setzen Sie eine Nachfrist und kündigen Sie eine Beschwerde bei der DSB an.

3. Identität sicher nachweisen

Unternehmen dürfen einen Identitätsnachweis verlangen. Übermitteln Sie Ausweiskopien jedoch nur geschwärzt (Fotografie, Ausweisnummer, Geburtsort schwärzen).

4. Auf sichere Kommunikation achten

Wenn Sie sensible Informationen austauschen, nutzen Sie verschlüsselte E-Mail (PGP, S/MIME) oder etablierte Portale des Verantwortlichen. Kürzen Sie lange Links zu Formularen oder Portalen mit Diensten wie Lunyb, um übersichtliche und sicher überprüfbare URLs weiterzugeben – gerade bei mehrfachen Behördenkontakten.

5. Beratung nutzen

Kostenlose Erstberatung bieten die Arbeiterkammer, die Verbraucherschutzverbände (VKI) sowie spezialisierte Rechtsanwälte für Datenschutzrecht.

Besondere Situationen: Videoüberwachung, Cookies und Auskunfteien

Videoüberwachung

Nach § 12 DSG sind Bild- und Tonaufnahmen im öffentlichen Raum strikt geregelt. Eine deutliche Kennzeichnung ist Pflicht, und Sie haben ein Auskunftsrecht darüber, ob Sie aufgenommen wurden.

Cookies und Tracking

Nicht-technisch notwendige Cookies erfordern Ihre aktive Einwilligung (Opt-in). Die Ablehnung muss ebenso einfach möglich sein wie die Zustimmung. Dies wurde durch mehrere österreichische Entscheidungen bestätigt.

Auskunfteien wie KSV1870 oder CRIF

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Kalenderjahr. Fehlerhafte Bonitätsdaten müssen umgehend berichtigt werden – ein häufiger Beschwerdegrund in Österreich.

DSGVO-Rechte für Mitarbeitende und Bewerber

Auch als Arbeitnehmerin oder Bewerber genießen Sie den vollen DSGVO-Schutz. Sie können vom Arbeitgeber Auskunft über Ihre Personalakte verlangen, Kopien anfordern und die Löschung nicht mehr benötigter Bewerbungsunterlagen einfordern (üblich: sechs Monate nach Absage).

Für Unternehmen bedeutet dies erhebliche Sorgfaltspflichten – lesen Sie hierzu unseren Leitfaden zur Cybersicherheit für österreichische KMU und weiterführend unsere Ratgeber zum Schutz der Online-Privatsphäre in Österreich.

Vergleich: DSGVO in Österreich, Deutschland und der Schweiz

AspektÖsterreichDeutschlandSchweiz
GesetzesgrundlageDSGVO + DSGDSGVO + BDSGrevDSG
AufsichtsbehördeDSB (Wien)16 Länder-DSB + BfDIEDÖB
Max. Bußgeld20 Mio. € / 4 % Umsatz20 Mio. € / 4 % Umsatz250.000 CHF (natürliche Person)
SchadenersatzJa, auch immateriellJa, auch immateriellEingeschränkt

Wenn Sie geschäftlich in der Schweiz tätig sind, empfehlen wir zusätzlich unseren Datenschutz-Praxisleitfaden für Schweizer Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet die Ausübung meiner DSGVO-Rechte?

Grundsätzlich sind alle Anfragen kostenlos. Nur bei „offenkundig unbegründeten oder exzessiven" Anträgen (z. B. mehrfach identische Auskunftsersuchen) darf ein angemessenes Entgelt verlangt oder die Bearbeitung verweigert werden. Die Beweislast liegt beim Verantwortlichen.

Wie lange darf ein Unternehmen mit der Antwort warten?

Die Regelfrist beträgt einen Monat ab Eingang Ihrer Anfrage. Bei Komplexität oder hoher Anzahl von Anträgen ist eine Verlängerung um weitere zwei Monate möglich – über diese Verlängerung müssen Sie jedoch innerhalb des ersten Monats informiert werden.

Kann ich meine DSGVO-Rechte auch bei US-Unternehmen ausüben?

Ja, sofern das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in der EU anbietet oder das Verhalten von EU-Bürgern beobachtet (Art. 3 DSGVO). Große Anbieter wie Google, Meta oder Amazon unterhalten hierfür eigene Datenschutzportale. Bei Problemen ist die österreichische DSB oder die zuständige Lead-Behörde (oft in Irland) Ansprechpartner.

Was passiert, wenn ein Unternehmen meine DSGVO-Anfrage ignoriert?

Sie können unverzüglich Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einreichen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Zusätzlich haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Habe ich auch Rechte gegenüber Behörden?

Ja, die DSGVO gilt gleichermaßen für öffentliche Stellen. Ausnahmen bestehen jedoch in bestimmten Bereichen (nationale Sicherheit, Strafverfolgung – hier gilt teilweise die Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz, umgesetzt im DSG). Bei Behörden ist zusätzlich das Amtsgeheimnis und das Auskunftspflichtgesetz zu beachten.

Fazit: Ihre Rechte aktiv nutzen

Die DSGVO gibt Ihnen als Bürgerin und Bürger in Österreich mächtige Werkzeuge zum Schutz Ihrer Privatsphäre und zur Kontrolle über Ihre Daten. Die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sind wirksame Instrumente – vorausgesetzt, Sie machen davon Gebrauch. Nutzen Sie unsere Mustertexte, dokumentieren Sie sorgfältig, und scheuen Sie sich nicht, im Streitfall die Datenschutzbehörde einzuschalten. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten liegt in Ihren Händen.

Protect your links with Lunyb

Create secure, trackable short links and QR codes in seconds.

Get Started Free

Related Articles