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Persönliche Daten von Datenhändlern entfernen: Anleitung 2026

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Lunyb Sicherheitsteam
··8 min read

Ihre persönlichen Daten – Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Beruf, sogar politische Interessen – werden täglich von sogenannten Datenhändlern (englisch: Data Brokers) gesammelt, aggregiert und verkauft. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Daten von diesen Unternehmen entfernen lassen und welche Rechte Sie dabei nach der DSGVO haben.

Was sind Datenhändler und warum sollten Sie handeln?

Datenhändler sind Unternehmen, die personenbezogene Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, Online-Diensten, Gewinnspielen, Treueprogrammen und zahlreichen weiteren Kanälen zusammentragen. Diese Daten werden zu detaillierten Profilen zusammengeführt und an Werbetreibende, Versicherungen, Arbeitgeber oder sogar an unseriöse Dritte verkauft.

In Deutschland und der EU operieren diese Unternehmen unter dem rechtlichen Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet: Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten – das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO).

Welche Daten werden gesammelt?

  • Identitätsdaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand
  • Kontaktdaten: Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile
  • Finanzdaten: Bonitätsinformationen, Kaufverhalten, geschätztes Einkommen
  • Verhaltensdaten: Interessen, Hobbys, besuchte Websites, Kaufhistorie
  • Standortdaten: Bewegungsprofile aus App-Berechtigungen
  • Berufliche Informationen: Arbeitgeber, Position, Branche, LinkedIn-Historie

Warum die Entfernung Ihrer Daten wichtig ist

Die Risiken, die durch den Handel mit Ihren persönlichen Daten entstehen, werden häufig unterschätzt. Hier sind die konkreten Gefahren:

  1. Identitätsdiebstahl: Je mehr Informationen über Sie öffentlich zugänglich sind, desto einfacher wird es für Kriminelle, in Ihrem Namen Konten zu eröffnen oder Verträge abzuschließen.
  2. Phishing und Social Engineering: Angreifer nutzen aggregierte Daten, um täuschend echte Betrugsmails zu versenden.
  3. Stalking und Belästigung: Adressen und Telefonnummern aus Datenhändler-Datenbanken sind eine Hauptquelle für Stalker.
  4. Diskriminierung: Versicherungen oder Arbeitgeber können Profile einsehen und Entscheidungen auf fragwürdiger Datenbasis treffen.
  5. Spam und unerwünschte Werbung: Ihre Postfächer werden mit Werbung geflutet, die auf Ihre Profile zugeschnitten ist.

Die rechtliche Grundlage: Ihre Rechte nach der DSGVO

Die DSGVO gibt Ihnen als EU-Bürger weitreichende Rechte gegenüber jedem Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet. Die wichtigsten Artikel sind:

  • Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht: Sie können verlangen zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind.
  • Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden.
  • Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung: Sie können die vollständige Löschung Ihrer Daten verlangen.
  • Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht: Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.

Die Unternehmen müssen innerhalb von einem Monat auf Ihre Anfrage reagieren. Bei Verstößen können Sie sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder die Landesdatenschutzbehörden wenden.

Die bekanntesten Datenhändler in Deutschland und Europa

Bevor Sie mit der Entfernung beginnen, sollten Sie wissen, bei welchen Unternehmen Ihre Daten wahrscheinlich gespeichert sind. Hier eine Übersicht der relevantesten Akteure im deutschsprachigen Raum:

UnternehmenArt der DatenLöschanfrage möglich
SchufaBonität, KreditinformationenTeilweise (nur falsche Daten)
Creditreform / BoniversumBonität, VerbraucherdatenJa, über DSGVO-Antrag
Acxiom (jetzt LiveRamp)Marketing- und KonsumprofileJa
Deutsche Post Direkt (AZ Direct)Adress- und MarketingdatenJa
Bisnode / Dun & BradstreetWirtschafts- und PersonendatenJa
Infoscore (jetzt arvato)Bonität, Inkasso-relevante DatenJa
Google / MetaWerbeprofile, TrackingJa, über Kontoeinstellungen
Das Örtliche / Das TelefonbuchÖffentliche KontaktdatenJa

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Daten von Datenhändlern entfernen

Die folgende Anleitung führt Sie systematisch durch den gesamten Prozess. Planen Sie dafür einige Stunden ein – es lohnt sich.

Schritt 1: Bestandsaufnahme Ihrer digitalen Spuren

Beginnen Sie mit einer gründlichen Recherche:

  1. Googeln Sie Ihren vollständigen Namen (mit und ohne Anführungszeichen).
  2. Suchen Sie nach Ihrem Namen in Kombination mit Ihrem Wohnort und Beruf.
  3. Nutzen Sie Suchmaschinen wie DuckDuckGo oder Startpage für neutralere Ergebnisse.
  4. Prüfen Sie Portale wie „Das Örtliche", „Dastelefonbuch.de", „11880.com" oder „Yasni".
  5. Dokumentieren Sie jede Website, auf der Ihre Daten erscheinen.

Schritt 2: Auskunftsersuchen stellen

Senden Sie an jedes identifizierte Unternehmen ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO. So erfahren Sie offiziell, welche Daten gespeichert sind. Erst wenn Sie dies wissen, können Sie gezielt die Löschung verlangen.

Schritt 3: Löschungsantrag formulieren

Nutzen Sie folgendes Mustertext als Vorlage:

Betreff: Antrag auf Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die vollständige Löschung aller personenbezogenen Daten, die Sie zu meiner Person gespeichert haben. Zusätzlich widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO der Verarbeitung meiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken.

Meine Daten zur Identifikation:
Name: [Vor- und Nachname]
Adresse: [Vollständige Anschrift]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]

Bitte bestätigen Sie mir die Löschung schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Teilen Sie mir zudem mit, an welche Dritten meine Daten weitergegeben wurden, damit auch dort eine Löschung erfolgen kann (Art. 19 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift]

Schritt 4: Fristen überwachen und nachhaken

Die DSGVO räumt den Unternehmen eine Frist von einem Monat ein. Diese kann in komplexen Fällen um zwei weitere Monate verlängert werden – allerdings muss das Unternehmen Sie darüber informieren. Dokumentieren Sie alle Anfragen und Antworten.

Schritt 5: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Reagiert ein Unternehmen nicht oder lehnt die Löschung ohne triftigen Grund ab, können Sie Beschwerde einlegen:

  • Bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Ihres Bundeslandes
  • Beim BfDI (für bundesweit tätige Unternehmen)
  • Zivilrechtlich mit Anwaltshilfe (Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO möglich)

Spezialfälle: Suchmaschinen, Soziale Netzwerke und Telefonbücher

Google-Suchergebnisse entfernen

Google bietet ein spezielles Formular an, mit dem Sie das „Recht auf Vergessenwerden" geltend machen können. Besuchen Sie dafür die Seite „Entfernung von Inhalten aus der Google-Suche beantragen". Begründen Sie konkret, warum die Inhalte entfernt werden sollen (z.B. veraltete Informationen, Gefährdung Ihrer Sicherheit).

Soziale Netzwerke

Löschen Sie ungenutzte Konten vollständig – nicht nur deaktivieren. Prüfen Sie bei aktiv genutzten Konten Ihre Privatsphäre-Einstellungen und reduzieren Sie öffentlich sichtbare Informationen auf das absolute Minimum.

Online-Telefonbücher

Fast alle Telefonbuchverlage bieten ein Online-Formular zur Löschung an. Suchen Sie nach „Eintrag löschen" auf den jeweiligen Websites. Bei telefonischer Bestätigung werden Einträge oft innerhalb weniger Tage entfernt.

Präventive Maßnahmen: So vermeiden Sie neue Datenspuren

Die Entfernung bestehender Daten ist nur die halbe Miete. Mindestens genauso wichtig ist es, die Entstehung neuer Datenspuren zu minimieren.

Nutzen Sie Alias-Adressen und URL-Kürzer

Verwenden Sie für Anmeldungen bei nicht-vertrauenswürdigen Diensten Alias-E-Mail-Adressen. Wenn Sie Links in sozialen Netzwerken teilen, nutzen Sie datenschutzfreundliche Dienste wie Lunyb, einen URL-Kürzer, der auf exzessives Tracking verzichtet und Ihre Privatsphäre respektiert.

Browser-Hygiene

  • Nutzen Sie datenschutzfreundliche Browser wie Firefox oder Brave.
  • Installieren Sie Tracking-Blocker wie uBlock Origin oder Privacy Badger.
  • Löschen Sie regelmäßig Cookies und Browser-Verlauf.
  • Verwenden Sie verschlüsseltes DNS (DNS-over-HTTPS) für zusätzlichen Schutz vor Netzwerk-Tracking.

Vorsicht bei Gewinnspielen und Rabattkarten

Treueprogramme und Gewinnspiele sind eine Hauptquelle für Datenhändler. Lesen Sie IMMER das Kleingedruckte und widersprechen Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.

Öffentliches WLAN meiden

Beachten Sie, dass auch Ihre Netzwerkverbindung Spuren hinterlässt. Lesen Sie dazu unseren Leitfaden zu öffentlichen WLAN-Netzwerken und deren Risiken.

Professionelle Lösch-Dienste: Lohnt sich das?

Es gibt mittlerweile Dienste, die den Prozess der Datenlöschung automatisieren und für Sie übernehmen. Hier die Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • Zeitersparnis – Hunderte Anfragen werden automatisch verschickt
  • Kontinuierliche Überwachung neuer Einträge
  • Juristische Expertise im Hintergrund

Nachteile

  • Jährliche Kosten zwischen 50 und 250 Euro
  • Sie geben wiederum Daten an einen weiteren Dienstleister
  • Nicht alle Datenhändler werden abgedeckt
  • Einige Dienste arbeiten mit Standard-Schreiben, die weniger effektiv sind

Zusätzliche Schutzmaßnahmen für Ihre digitale Identität

Der Schutz Ihrer Daten geht weit über die Entfernung bei Datenhändlern hinaus. Weitere wichtige Themenbereiche:

Zeitplan: Realistische Erwartungen setzen

Rechnen Sie mit folgendem Zeitaufwand:

AufgabeZeitaufwandHäufigkeit
Erstrecherche & Dokumentation3-5 StundenEinmalig
Auskunfts- & Löschanfragen schreiben5-10 StundenEinmalig
Nachverfolgung der Anfragen2-3 Stunden pro Monat3-4 Monate lang
Kontrolle neuer Einträge1-2 StundenHalbjährlich

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist das Entfernen von Daten bei Datenhändlern kostenlos?

Ja. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO sind sowohl Auskunftsersuchen als auch Löschanträge grundsätzlich kostenlos. Unternehmen dürfen nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen eine angemessene Gebühr erheben – was in der Praxis selten vorkommt.

Wie lange dauert es, bis meine Daten gelöscht werden?

Die DSGVO schreibt eine Antwortfrist von einem Monat vor. In komplexen Fällen kann diese um weitere zwei Monate verlängert werden. In der Praxis reagieren seriöse Unternehmen meist innerhalb von zwei bis vier Wochen. Bei Nichtreaktion sollten Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen.

Können meine Daten nach der Löschung wieder auftauchen?

Leider ja. Datenhändler sammeln kontinuierlich aus neuen Quellen. Deshalb ist eine halbjährliche Kontrolle Ihrer digitalen Spuren empfehlenswert. Reduzieren Sie zudem aktiv die Entstehung neuer Datenspuren durch bewusste Online-Hygiene.

Was passiert, wenn ein Datenhändler sich im Ausland befindet?

Solange das Unternehmen Daten von EU-Bürgern verarbeitet, gilt die DSGVO extraterritorial (Art. 3 DSGVO). Jedes Unternehmen muss einen Vertreter in der EU benennen, an den Sie sich wenden können. Bei außereuropäischen Datenhändlern ohne EU-Vertreter ist die Durchsetzung schwieriger – hier hilft eine Beschwerde beim BfDI.

Kann ich auch Daten bei der Schufa löschen lassen?

Die Schufa hat eine besondere rechtliche Stellung, da ihre Datenverarbeitung durch berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) gedeckt ist. Falsche Einträge müssen jedoch korrigiert, erledigte Negativeinträge nach festgelegten Fristen gelöscht werden. Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr.

Fazit

Die Entfernung Ihrer Daten bei Datenhändlern ist ein Marathon, kein Sprint. Mit systematischem Vorgehen, Nutzung Ihrer DSGVO-Rechte und präventiven Maßnahmen können Sie Ihre digitale Privatsphäre jedoch erheblich verbessern. Beginnen Sie noch heute mit der Bestandsaufnahme Ihrer digitalen Spuren – jeder gelöschte Eintrag reduziert Ihr Risiko für Identitätsdiebstahl, Spam und unerwünschte Profilbildung.

Nutzen Sie bei neuen Online-Aktivitäten konsequent datenschutzfreundliche Tools – vom privaten Browser über Alias-E-Mail-Adressen bis hin zu URL-Kürzern wie Lunyb, die Ihre Privatsphäre nicht als Geschäftsmodell betrachten.

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